Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Ratsmitglied Jan Schomborg hat mit Schreiben vom 11.04.2020 gegenüber dem Bürgermeister den Verzicht auf seinen Sitz im Gemeinderat zum 30.04.2020 erklärt. Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Sitzverlust erfüllt sind.

 

Im vorliegenden Fall liegt eine schriftliche, wirksame Verzichtserklärung vor, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Sitzverlust tritt mit der Feststellung durch den Rat zum 30.04.2020 ein. Da es sich bei der Feststellung eines Sitzverlustes um einen innerorganisatorischen Akt des Rates handelt, ist eine Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht erforderlich.

 

Nach dem am 14.09.2016 vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Ergebnis der Gemeindewahl 2016 ist Frau Marlies Hüggelmeyer, An der Springmühle 1, 49214 Bad Rothenfelde, Nachrückerin für das ausscheidende Ratsmitglied Jan Schomborg. Frau Hüggelmeyer hat schriftlich gegenüber dem Gemeindewahlleiter die Annahme der Wahl erklärt.

 

Nach § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft von Frau Hüggelmeyer in der Vertretung  frühestens mit der Feststellung des Rates nach § 52 Abs. 2 NKomVG, welche dann mit dem Tag nach dem erklärten Verzichtstermin des bisherigen Abgeordneten wirksam wird.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt fest, dass das Ratsmitglied Jan Schomborg zum 30.04.2020 seinen Sitz im Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde aufgrund seiner gegenüber dem Bürgermeister abgegebenen Verzichtserklärung verliert. 


Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Der Rat stellt fest, dass das Ratsmitglied Jan Schomborg zum 30.04.2020 seinen Sitz im Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde aufgrund seiner gegenüber dem Bürgermeister abgegebenen Verzichtserklärung verliert. 


Das Ratsmitglied Jan Schomborg hat mit Schreiben vom 11.04.2020 gegenüber dem Bürgermeister den Verzicht auf seinen Sitz im Gemeinderat zum 30.04.2020 erklärt. Nach § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Sitzverlust erfüllt sind.

 

Im vorliegenden Fall liegt eine schriftliche, wirksame Verzichtserklärung vor, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Sitzverlust tritt mit der Feststellung durch den Rat zum 30.04.2020 ein. Da es sich bei der Feststellung eines Sitzverlustes um einen innerorganisatorischen Akt des Rates handelt, ist eine Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht erforderlich.

 

Nach dem am 14.09.2016 vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Ergebnis der Gemeindewahl 2016 ist Frau Marlies Hüggelmeyer, An der Springmühle 1, 49214 Bad Rothenfelde, Nachrückerin für das ausscheidende Ratsmitglied Jan Schomborg. Frau Hüggelmeyer hat schriftlich gegenüber dem Gemeindewahlleiter die Annahme der Wahl erklärt.

 

Nach § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft von Frau Hüggelmeyer in der Vertretung  frühestens mit der Feststellung des Rates nach § 52 Abs. 2 NKomVG, welche dann mit dem Tag nach dem erklärten Verzichtstermin des bisherigen Abgeordneten wirksam wird.