Einleitend zeigt Herr Kuchenbecker Verständnis für den von der DEHOGA gestellten Antrag, da insbesondere das Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe durch die Corona-Pandemie betroffen ist. Es gebe allerdings auch Branchen, die teilweise sogar von der Situation profitieren. Zudem müsse man auch die gesamte finanzielle Situation der Gemeinde Bad Rothenfelde im Blick haben.

 

Herr Lönker macht zunächst einige allgemeine Ausführungen zum Tourismusbeitrag.

 

Da der Tourismusbeitrag umsatzabhängig ist, führen sinkende Umsätze auch zu einem geringeren Tourismusbeitrag. Bemessungsgrundlage für den Tourismusbeitrag 2020 sind allerdings die in 2018 erzielten Umsätze. Die jetzt auf Grund der Corona-Krise zurückgehenden Umsätze haben erst im Jahr 2022 Auswirkungen auf die Höhe des Tourismusbeitrages.

 

Nach der Tourismusbeitragssatzung ist der Tourismusbeitrag einen Monat nach Bekanntgabe der Bescheide fällig, daher schlägt die Verwaltung vor, diese frühestens im Oktober 2020 zu versenden. Die Fälligkeit sollte allerdings noch in 2020 sein. Im Vorfeld wird aber bereits die Abfrage zu den Umsätzen 2018 durchgeführt, da diese Daten für die Ermittlung des Beitrages erforderlich sind.

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Beiträge auf Antrag zinslos zu stunden. In Ausnahmefällen, die entsprechend zu belegen sind, ist sicherlich auch eine Stundung bis zur Fälligkeit des Tourismusbeitrages 2022 (dann ist die Bemessungsgrundlage der Umsatz des Jahres 2020) möglich.

 

Herr Dreyer macht den Vorschlag, den Tourismusbeitrag prozentual zu reduzieren, da ja auch die in der Kalkulation angesetzten Kosten (Absage von Veranstaltungen, geringere Unterhaltungskosten durch Schließung von Tourismuseinrichtungen) geringer ausfallen.

 

Hierzu bemerkt Frau Meyer-Schübli, dass die Kosten zwar geringer ausfallen, dafür aber auch geringere Einnahmen gegenüberstehen.

 

Herr Prövestmann berichtet zur Einordnung der Bad Rothenfelder Größenverhältnisse, dass Beherbergungsbetriebe (Kliniken ausgenommen) mit einem Jahresumsatz > 100.000 € in der Vergangenheit einen Tourismusbeitrag von durchschnittlich 2.300 €/Jahr zu leisten hatten.

 

Herr Kuchenbecker erkundigt sich bei den anwesenden Hoteliers nach dem Hintergrund des Antrages.

 

Frau Gätje stellt die Intention des Antrages dar. Nach ihrer Auffassung reiche ein bloßer Zahlungsaufschub (Stundung) nicht aus, um die betroffenen Betriebe zu unterstützen. Die Beherbergungsbetriebe seien nun mal auf den Tourismus angewiesen, der auf Grund der Corona-Krise zeitweise zum vollständigen Erliegen gekommen sei.

 

Wenn rechtlich möglich, sollte es politischer Wille sein, diese Betriebe durch einen Erlass zu unterstützen, um mögliche Insolvenzen abwenden zu können.

 

Herr Büning stellt an Hand seines Betriebes die Situation dar. In den ersten Monaten 2020 konnte nur ein Umsatz von 13 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum erzielt werden. Vorsichtige Hochrechnungen lassen für 2020 einen 70 %igen Umsatzrückgang erwarten. Daher fehle es diesen Betrieben vor allem an Liquidität.

 

Hierzu wendet Herr Kuchenbecker ein, dass durch die späte Veranlagung in 2020 und durch eine zinslose Stundung eben diese Liquidität zur Verfügung gestellt werde. Aus seiner Sicht ist gerade jetzt sehr wichtig, dass die Gemeinde aktiv wieder das Gästeaufkommen steigert. Hierzu diene aber auch gerade der Tourismusbeitrag.

 

Herr Tesch spricht sich für einen Erlass bei unbilliger Härte aus. Dieser könne natürlich nur auf entsprechendem Nachweis erfolgen.

 

Herr Lönker gibt zu bedenken, dass dadurch aber nicht die Rechtssicherheit der Kalkulation gefährdet werden dürfe.

 

Auf Nachfrage von Herrn Meyer zu Theenhausen teilt Herr Lönker mit, dass rd. 400 Betriebe tourismusbeitragspflichtig sind, die ein Aufkommen von 150.000 € erzielen sollen.

 

Herr Brinkmann sieht die grundsätzliche Notwendigkeit, die von der Corona-Krise am stärksten betroffenen Unternehmen zu unterstützen. Der Erlass des Tourismusbeitrages ist hier aber seiner Ansicht nicht der richtige Weg. Die von den einzelnen Betrieben zu zahlenden Beiträge können seiner Meinung nicht existenzbedrohend sein. Die Existenzbedrohung ist durch das Corona-Virus verursacht. Man sollte sich stattdessen mit den Betroffenen an einen Tisch setzen und die Möglichkeiten (z. B. Wirtschaftsförderung) erörtern. In diesem Zusammenhang bedauert er die Auflösung des Kur- und Verkehrsvereins. Ein solcher Zusammenschluss könnte gerade in der jetzigen Situation wichtig sein.