Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Verwaltungsbericht wird von Frau Dieckmeyer verlesen.

 

a)    Wegerandstreifenprogramm/Kompensationsflächenpool

Auf Grundlage der Eigentumsgrenzen der gemeindlichen Wegeparzellen sind alle Flächen gemäß der vorliegenden Planung angelegt worden.

Der erste Teil dieses Kompensationsflächenpools ist im Herbst 2019 gepflanzt worden. Die restlichen Flächen wurden im Frühjahr 2020 angelegt.

Mit Vertretern der NLG wurde vereinbart, das die Aufgabe Wegerandstreifenprogramm/ Kompensationsflächenpool im Rahmen des bestehenden Dienstleistungsvertrages übernommen wird. Die NLG hat ein entsprechendes Verfahrenskonto für unseren Kompensationsflächenpool eingerichtet. Über dieses Konto werden alle Ein- und Ausgaben abgewickelt.

Außerdem bereitet die NLG zurzeit die Grundstücksverträge für die Tauschflächen vor (mit 3 Landwirten sind entsprechende Vereinbarungen getroffen worden).

Die Pflegevereinbarung mit dem BUND wurde, mit Datum vom 06. April 2020, abgeschlossen. Als Anlagen werden der Niederschrift eine Karte mit den Abgrenzungen der Flächen und eine Tabelle für die Flächen beigefügt.

Die Wegerandstreifen sind jetzt in 3 unterschiedliche Regelungen aufgeteilt:

  1. Gemeindliche Kompensationsflächen (Eichenspaltpfähle mit Blauen Punkten)

Diese Flächen sind jetzt komplett angelegt und machen einen sehr guten Eindruck.

  1. BUND-Flächen (Eichenspaltpfähle mit Gelben Punkten)

Diese Flächen sind an den BUND übergeben worden. Leider hat die Fa. Schaiper im Bereich des Sundernweges teilweise diese Flächen mit gemäht. Das sollte in Zukunft nicht mehr passieren. Mit einigen Landwirten muss außerdem regelmäßig kommuniziert werden.

  1. Restlichen Flächen (keine besondere Kennzeichnung)

Für diese Flächen gibt es bisher keine besondere Vereinbarung, sie werden wie bisher bearbeitet. Hierzu gibt es auch weitere Überlegungen, teilweise könnten diese Flächen ebenfalls an den BUND übergeben werden. Unter Umständen könnte die Fa. Schaiper diese Flächen auch zu einem späteren Zeitpunkt mähen.

Dieses Thema soll auch beim nächsten Treffen der Baumschutzkommission noch einmal aufgegriffen werden.

Ratsherr Vater-Lippold bemängelt, dass ein Großteil der Pflanzen nicht richtig angegangen sei, was sich auf eine mangelnde Bewässerung zurückführen lasse.

Vorsitzender Albers spricht die Probleme bzgl. des Flächentausches an. Seines Wissens gebe es Uneinigkeiten, was die Förderfähigkeit angeht. Dies sollte seitens der Verwaltung noch einmal abgeklärt werden.

b)   1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Osnabrück ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Sundernstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften am 15.06.2020 rechtskräftig geworden.

 

c)    Renaturierung der Fischteiche Schlüter

Zurzeit führt der Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“ die Arbeiten zur Renaturierung der Fischteiche Schlüter durch. Vor Ort hat sich bereits viel getan. Die Verwaltung wird regelmäßig über den Baufortschritt informieren.

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen schlägt vor, vor der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Dies trifft auf allgemeine Zustimmung.

 

d)   „Wanderweg durch die Natur“ von der Bahnhofstraße zur Lindenallee – Projekt des Vereins „Pro-Natur Lindenallee“ e. V.

Der „Wanderweg durch die Natur“ am Regenrückhaltebecken zwischen der Lindenallee und der Bahnhofstraße wurde durch den Verein weitgehend fertiggestellt. Damit sich die wassergebundene Wegedecke durch Bewitterung verfestigen kann, bleibt der Fußweg zunächst noch gesperrt. Nach erfolgter Verfestigung kann er begangen werden, ohne Spuren zu hinterlassen, und wird in Kürze freigegeben. Eine offizielle Einweihung ist für den Herbst 2020 geplant.

 

Bürgermeister Rehkämper lobt das Engagement des Vereins „Pro-Natur Lindenallee“ e. V.. Vorsitzender Albers stimmt zu und appelliert an die Gemeinde, den neuen Fußweg sorgsam zu behandeln.

 

e)   46. Änderung des Flächennutzungsplanes und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ (Parkplatz K+K)

Zurzeit werden der Vorentwurf sowie die erforderlichen Gutachten erarbeitet. Über diese Bauleitplanung wird voraussichtlich in der kommenden Sitzung weiter beraten.

 

f)     Dorfentwicklung

Nachdem die Dorfregion Dissen/Bad Rothenfelde mit Bewilligungsbescheid des ArL Weser-Ems vom 03.04.2020 in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachses aufgenommen wurde, haben am 26.05.2020 die Bietergespräche mit drei Planungsbüros in der Stadt Dissen stattgefunden. Daran haben neben den Vertretern beider Verwaltungen auch Ratsmitglieder aus beiden Kommunen teilgenommen. Anhand einer Bewertungsmatrix wurden die drei Planungsbüros, die zuvor Angebote für die Erstellung eines Dorfentwicklungskonzeptes abgegeben haben, beurteilt. Den Auftrag hat die pro-t-in GmbH aus Lingen erhalten. Am 24.06.2020 findet ein Auftaktgespräch zur Erarbeitung des Dorfentwicklungskonzeptes statt.

 

g)    Verkehrskonzept

Aus den Reihen der Ausschussmitglieder wurde gewünscht, für die Umsetzung des Verkehrskonzeptes verschiedene kreative Verkehrsplanungsbüros für die beabsichtigte Einholung von Angeboten zu gewinnen. Entsprechende Vorschläge wurden den Projektgruppenmitgliedern zur Bewertung unterbreitet. Diesbezügliche Rückinformationen sind bereits teilweise erfolgt. Die Verwaltung wird den Projektgruppenmitgliedern das Ergebnis zu gegebener Zeit zur Verfügung stellen. Eine nächste Projektgruppenbesprechung zur Umsetzung weiterer Schritte ist in Kürze geplant.

 

h)   Ulmenallee Nord – Asphaltarbeiten

Die Asphaltarbeiten an der Ulmenallee zwischen dem Haus Schlüter und der Gemeindegrenze am Bahnübergang wurden in der Zeit vom 08.06.2020 bis zum 11.06.2020 ausgeführt. Die zur Verkehrsberuhigung eingebauten Rampen wurden mittlerweile durch eine Fahrbahnmarkierung optisch hervorgehoben.

 

i)     Umgestaltung ZOB Bahnhofstraße

Zurzeit werden die Ausführungsplanungen zur Umgestaltung des ZOB an der Bahnhofstraße einschließlich Fahrbahn und Seitenräume erarbeitet. Die u. a. hierfür erforderliche Baugrunduntersuchung wurde am 11.06.2020 und 12.06.2020 durchgeführt.

 

 

Bürgermeister Rehkämper ergänzt den Verwaltungsbericht um die beiden folgenden Punkte.

 

j)     Westfälischer Hof

Die Eigentümer des Westfälischen Hofes verfolgen die Entwicklung dieses Bereiches im Ortskern weiter. Sie haben mittlerweile mögliche Mieter für das Hauptgebäude gefunden, deren beabsichtigte Nutzung der Gesundheitsbranche zuzuordnen wäre. Für die erforderlichen Umbaumaßnahmen ist beizeiten ein Bauantrag zu stellen. Die Vorstellung der Planung im Rahmen der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses wird in Erwägung gezogen. 

 

k)    Bezahlbares Wohnen in Bad Rothenfelde – Objekt „Am Mühlenbach 9“

Zum 01.08.2020 werden alle Wohnungen des Hauses „Am Mühlenbach 9“ vermietet sein. Die Vermittlung und Vermietung hat die Baugenossenschaft Landkreis Osnabrück eG für die Gemeinde übernommen. Bei der Vermietung der Wohnungen wurden die gewünschten sozialen Aspekte wie Einkommen und Sozialstatus berücksichtigt. Insgesamt ist der Ankauf des Objektes und die damit verbundene Schaffung bezahlbaren Wohnraumes als positiv zu bewerten. Sofern sich noch einmal die Chance ergibt, ein solches Objekt zu erwerben, sollte eine erneute Investition in Erwägung gezogen werden.