Die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes vom 24.03.2020 sind als Anlage beigefügt.

 

Die Schlussfeststellung (S. 33 des Prüfungsberichtes) lautet:

 

Die Gesamtabschlüsse der Gemeinde Bad Rothenfelde für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 bestehend aus den Gesamtbilanzen, den konsolidierten Ergebnisrechnungen, den Kapitalflussrechnungen und den konsolidierten Anlagen nach § 128 III Nrn. 2 bis 4 wurden nach § 156 II NKomVG unter Einbeziehung der Konsolidierungsberichte geprüft.

 

Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsamtes aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die Gesamtabschlüsse 2015, 2016 und 2017 den gesetzlichen Vorschriften und vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Bad Rothenfelde und ihrer verselbstständigten Aufgabenträger. Die Konsolidierungsberichte stehen in Einklang mit den Gesamtabschlüssen und vermitteln insgesamt ein zutreffendes Bild von der Gesamtlage der Gemeinde Bad Rothenfelde.

 

Gemäß § 129 I Satz 3 NKomVG beschließt der Rat über die konsolidierten Gesamtabschlüsse. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die konsolidierten Gesamtabschlüsse zum 31.12.2015, 31.12.2016 und 31.12.2017 nicht entgegen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2015, 2016 und 2017 werden in den vorliegenden Fassungen auf Basis der Bilanzen zum 31.12.2015, 31.12.2016 und 31.12.2017 und den entsprechenden Ergebnisrechnungen festgestellt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2015 in Höhe von 2.673.223,99 € entfällt ein Jahresüberschuss in Höhe von 1.498,03 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von 79.000,32 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn/-verlust (-) in Höhe von 2.595.721,70 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 1.661.754,65€ vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 4.257.476,35 € ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2016 in Höhe von 58.756,94 € entfällt ein Jahresüberschuss in Höhe von 4.092,65 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von -99.958,00 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn/-verlust (-) in Höhe von -37.108,41 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 4.257.476,35 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 4.220.367,94 € ergibt.

 

Von dem Gesamtjahresüberschuss 2017 in Höhe von 1.230.114,81 € entfällt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.092,80 € auf einen anderen Gesellschafter. Weiter muss – aufgrund von Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerten – ein Betrag in Höhe von -107.909,79 € in die Erneuerungsrücklage (Bilanzposition: Zweckgebundene Rücklagen) eingestellt werden.

 

Der verbleibende Bilanzgewinn/-verlust (-) in Höhe von 1.121.112,22 € soll mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 4.220.367,94 € vorgetragen werden, sodass sich insgesamt ein Bilanzgewinn von 5.341.480,16 € ergibt.