Es ergeht folgender
Beschuss
(einstimmig):
Zum Antrag auf
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 „Östlich der
Salinenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften für das Grundstück „Salinenstraße
3“ vom 24.11.2015 wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 (2) i. V. m. §
31 (2) Baugesetzbuch (BauGB) für folgende Punkte erklärt:
- Der Erstellung eines Flachdaches statt eines Satteldaches wird
zugestimmt. Damit verbunden ist die Abweichung von der auf 40° bis 50°
festgesetzten Dachneigung sowie eine Überschreitung der Traufhöhe von
maximal 12,50 m auf 13,10 m – 13,90
m. Der Dachüberstand ist hinsichtlich der Größe, Höhe und Farbgebung
abzumildern.
- Den beantragten Unterschreitungen der Baulinie im Erdgeschoss sowie
im 2. Obergeschoss wird zugestimmt. Gleiches gilt für die beantragte
Überschreitung der Baugrenze im Erdgeschoss im Bereich der Gartenstraße sowie
der Zufahrt zum Zentralparkplatz (max. 1 m).
- Des Weiteren wird einer Überschreitung der Gebäudelänge von 30 m
auf ca. 60 m zugestimmt.
- Begleitend zur Salinenstraße sind auf dem Baugrundstück
Straßenbäume anzupflanzen.
- Die an der Südseite des Gebäudes geplanten Balkone (Bereich Zufahrt
zum Zentralparkplatz) sind abzumildern.
- Im Bereich der geplanten Zäsur ist das gläserne Vordach zu
unterbrechen.
Nach dem Sachverhaltsvortrag der Verwaltung unter Hinweis auf die Beratungen im Verwaltungsausschuss am 08.12.2015 weist 3. Stellv. Bürgermeisterin Kebschull auf die Bereitschaft des Investors bzgl. alternativer Fassadengestaltung hin. Diesbezüglich werde noch ein Gespräch stattfinden.
Beig. Albers bestätigt das und weist seinerseits darauf hin, dass diese Planungen letztlich ein Entgegenkommen des Investors darstellen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes seien eindeutig.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |