Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0

Zur Erschließung des Baugebietes „Nunnensieks Hof“ wurde am 12.03./02.04.2002 ein Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) geschlossen. In diesem Vertrag hat sich die Gemeinde verpflichtet, die Erschließungsanlagen (hier: gemischte Straßenverkehrsfläche sowie zwei Fuß- und Radwege) zu übernehmen und für deren Unterhaltung und Verkehrssicherheit zu sorgen. Die eigentumsrechtliche Übertragung der Flächen wird in Kürze notariell beurkundet.

 

Die Verkehrsflächen sind nun noch gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes zu widmen und damit auch rechtlich dem öffentlichen Verkehr zugänglich zu machen.

 

Durch die Widmung werden die sich aus der Straßenbaulast der Gemeinde ergebenden Rechte und Pflichten offiziell begründet. Außerdem wird hierdurch jedem der Gebrauch der gemischten Straßenverkehrsfläche bzw. des Fuß- und Radweges im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet.

 

Die beigefügte Widmungsverfügung ergibt sich aus den Widmungsrichtlinien. Sie wird nach dem Ratsbeschluss durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht sowie im Internet veröffentlicht. 


Beschlussvorschlag:

 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich der Frankfurter Straße/ehemaliger Hof Nunnensiek“ verlaufende Straße samt der dazugehörigen Fuß- und Radwege, bestehend aus den Flurstücken 202/12, 205/5, 443, 444, 445 und 446, alle gelegen in der Flur 2, Gemarkung Strang, wird mit Wirkung vom 01.01.2016 öffentlich gewidmet. Einzelheiten ergeben sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan.


Nach dem Sachverhaltsvortrag der Verwaltung ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 48 „Östlich der Frankfurter Straße/ehemaliger Hof Nunnensiek“ verlaufende Straße samt der dazugehörigen Fuß- und Radwege, bestehend aus den Flurstücken 202/12, 205/5, 443, 444, 445 und 446, alle gelegen in der Flur 2, Gemarkung Strang, wird mit Wirkung vom 01.01.2016 öffentlich gewidmet. Einzelheiten ergeben sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0