Herr Prövestmann gibt nachfolgenden Verwaltungsbericht:

 

Leistungen zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen gem. § 14 g NFAG (auf Grund der Corona-Pandemie)

Mit Bescheid vom 19.11.2020 wurde für die Gemeinde Bad Rothenfelde ein Betrag in Höhe von 58.751 € festgesetzt.

 

Antrag auf Gewährung und Auszahlung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Tourismus

Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat fristgerecht zum 31.10.2020 über die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH einen entsprechenden Antrag gestellt. Die Höhe ist mit 1 € pro Übernachtung aus 2019 = 525.338 € gedeckelt. Die tatsächlichen Einnahmeausfälle wurden mit rd. 1,1 Mio. € beziffert. Eine Entscheidung und Auszahlung soll noch im Dezember 2020 erfolgen. Die gestellten Nachfragen werden von Herrn Prövestmann beantwortet.

 

Entwicklung der Parkgebühren auf dem Zentralparkplatz

Bis einschließlich KW 48 wurden in 2020 Parkgebühren in Höhe von 58.106 € eingenommen. Im Vorjahreszeitraum lag dieser Betrag bei 78.447 €. In den ersten 10 Kalenderwochen lagen die Einnahmen in 2020 bei 14.292 € (2019 = 12.523 €). Zu berücksichtigen ist der durch die Corona-Pandemie verursachte Einnahmerückgang.