Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 und des Lageberichtes 2019 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 28. August 2020 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni bis August 2020 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.

 

Zum Lagebericht wird im Bericht (Seite 16) vermerkt, dass er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Auf den Bestätigungsvermerk (Anlage 5 des Berichtes) wird besonders verwiesen.

 

Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht festzu-

stellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von 91.074,11 € zu entscheiden. 

 

Der Mindestgewinn für 2019 beträgt 57.456,85 €, damit die volle Konzessionsabgabe ausgezahlt werden kann. Da der Gewinn im Berichtsjahr über diesem erforderlichen Mindestbetrag liegt, konnte in 2019 die volle Konzessionsabgabe in Höhe von 67.068,00 € berücksichtigt werden. Sie wurde voll erwirtschaftet.

        

Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2019 erreicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom

31. Dezember 2019 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungs-

gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 28. August 2020 sowie der Lagebericht wird

 

 

Þ vom Rat festgestellt.

 

Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Mindestgewinn von                                                                                57.456,85 €

     wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz

     zum Jahresgewinn = 91.074,11 € von                                                            33.617,26 €   

     wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.


Beschlussvorschlag (einstimmig):

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 31. Dezember 2019 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner mbH, Osnabrück, vom 28. August 2020 sowie der Lagebericht wird

 

Ø  vom Rat festgestellt.

Ø  Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.

Ø  Der Mindestgewinn von                                                    57.456,85 €
wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz
zum Jahresgewinn = 91.074,11 € von                           33.617,26 €
wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.

 


Herr Redeker (KMP Osnabrück) stellt die wesentlichen Details des Jahresabschlusses vor.

 

Nach Klärung einiger Fragen ergeht folgender


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0