Sitzung: 02.12.2020 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: X/2020/524
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2021 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr
€/lfd. m (alt) |
Gebühr
€/lfd. m neu (ab 2021) |
Anliegergrundstücke |
1,44 |
1,80 |
Hinterliegergrundstücke |
1,20 |
1,56 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2021 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab 2021) |
Anliegergrundstücke |
1,44 |
1,80 |
Hinterliegergrundstücke |
1,20 |
1,56 |
Herr Lönker erläutert die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung.
Nach Klärung einiger Fragen ergeht folgender
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |