Der Bürgermeister wird ermächtigt, die vorliegende neue Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung „Kinderbetreuung“ (Stand 16. November 2020) mit dem Landkreis Osnabrück abzuschließen.

 

Die Verteilung der Zuweisungsmasse gemäß § 7 Abs. 4 der Vereinbarung soll für die Zukunft nach einem zwischen den kreisangehörigen Kommunen abzustimmenden Schlüssel / Modus neu geregelt werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt hierzu unverzüglich in Verhandlungen einzutreten. Ergebnisse sind dem Rat bis zum 30. September 2021 zur Entscheidung vorzulegen.

 


Die Beschlussvorlage wird von Herrn Prövestmann kurz erläutert.

 

Ratsfrau Pohlmann begrüßt die Vorlage und die Verhandlungen zur Erhöhung der Förderung durch den Landkreis Osnabrück. Sie bittet um Zustimmung durch den Ausschuss, zumal die Option der Nachverhandlungen und damit eine weitere Erhöhung der Fördersumme gegeben sei.

 

Ratsherr Brinkmann sieht in der derzeitigen Vereinbarung eine antiquierte Berechnungsformel, die so nicht stehen bleiben könne. Wenn von einer 50%-Förderung gesprochen werde, dann müssten es auch 50% der Echtkosten einer Kommune sein.

 

Ratsfrau Temme merkt an, dass die Neuregelung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein sei.

 

Ratsherr Striedelmeyer schließt sich an und unterstreicht das Anliegen, die tatsächlichen Kosten der Kommune zugrunde zu legen.

 

Herr Prövestmann führt noch einmal aus, dass durch die Vereinbarung generell eine Verbesserung für die Gemeinde erreicht werde und mithilfe der weiteren Verhandlungsermächtigung für den Bürgermeister mehr erreicht werden könne.

 

Ratsfrau Pohlmann stellt kurz die Historie zur bisherigen Berechnung der Förderung dar.

 


Der Beschlussvorschlag wird mit einer Gegenstimme angenommen.