1.    Auf Grundlage der der Beschlussvorlage beigefügten Staffelung (s. Anlage 1 neu) werden die Elternbeiträge für einen Kindertagesstättenplatz an die Elternbeiträge der Kindertagespflege angepasst.

 

2.    Die Festlegung der Beitragshöhe erfolgt entsprechend der Einkommensberechnung in der Kindertagespflege

 


Die Vorsitzende Marlies Hüggelmeyer stellt die Vorlage zur Beitragsanpassung kurz vor, Frau Warnecke ergänzt Details. 

 

Ratsfrau Temme fragt an, ob die Beitragseinstufung über die Alternative  „Selbsteinschätzung“ sinnvoll sei.

 

Frau Behmerburg-Olbricht ergänzt hier die Vorgehensweise in der Tagespflege, die auch für den KiTa-Bereich angenommen werden könne. Maßgeblich wäre dann grundsätzlich der Steuerbescheid des Vor-Vorjahres.

 

Dem kann sich Ratsfrau Pohlmann anschließen. Die Ratsmitglieder sprechen sich zur Ermittlung der Beitragseinstufung den Grundlagen analog zur Tagespflege aus.

 

Ratsherr Brinkmann kann die unterschiedlichen Beitragshöhen so nicht nachvollziehen. Hier ergänzt Frau Behmerburg-Olbricht noch einmal die in der Beschlussvorlage beschriebenen Gründe (Stichwort: unterschiedliche Ausfalltage bzw. Schließzeiten).

 

Der nachstehende Beschlussvorschlag kommt zur Abstimmung:

 


Der Beschlussvorschlag wird bei 1 Gegenstimme angenommen.