Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig):
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 31. Dezember 2014 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann und Partner mbH, Osnabrück, vom 26. Juni 2015 sowie der Lagebericht vom 10. April 2015 werden
- vom Rat festgestellt.
- Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.
- Der Mindestgewinn von 49.020,09 €
Wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz
Zum Jahresgewinn = 49.062,58 € von 42,49 €
wird der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt.
Aus der Gebührenausgleichsrücklage wird ein Betrag von 34.950,99 €
Netto zuzüglich der Kapitalertragssteuer 6.228,28 €
und Solidaritätszuschlag 342,55 €
entnommen, um den Kürzungsbetrag der Konzessionsabgabe
an die Gemeinde auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |