Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0

Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig):

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 31. Dezember 2014 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann und Partner mbH, Osnabrück, vom 26. Juni 2015 sowie der Lagebericht vom 10. April 2015 werden

 

-              vom Rat festgestellt.

-              Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

-              Der Mindestgewinn von                                                                                            49.020,09 €

Wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz

Zum Jahresgewinn = 49.062,58 € von                                                                           42,49 €

wird der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt.   

Aus der Gebührenausgleichsrücklage wird ein Betrag von                                         34.950,99 €

Netto zuzüglich der Kapitalertragssteuer                                                                             6.228,28 €

und Solidaritätszuschlag                                                                                                                  342,55 €

entnommen, um den Kürzungsbetrag der Konzessionsabgabe

an die Gemeinde auszuzahlen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0