Sitzung: 08.12.2020 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: X/2020/527
Mit Schreiben vom 04.11.2019 wird die
städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Schaffung von Wohnbauflächen auf
dem Flurstück 330 der Flur 1, Gemarkung Strang, beantragt. Auf Grundlage eines
früheren Antrags des Grundstückseigentümers vom 27.01.2018 wurden seitens der
Gemeindeverwaltung bereits erste Planskizzen und Voruntersuchungen veranlasst.
Die südwestlich dieses Grundstücks
befindliche Fläche wurde im Städtebaulichen Rahmenplan als „nachrangiges
Entwicklungspotenzial Gewerbe“ (s. Anlage 2) erkannt. In den bisherigen
Planskizzen wurde daher entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine ca. 9 m
breite Fläche (entspricht einer Fläche von ca. 700 m²) als Zuwegung zu dieser
potenziellen Gewerbefläche zurückgehalten. Da diese Fläche jedoch einem landwirtschaftlichen
Vollerwerbsbetrieb zugehörig ist, ist zurzeit nicht von einer künftigen
Gewerbeansiedlung auszugehen. Sollte dies zu einem späteren Zeitpunkt
beabsichtigt werden, kann die Fläche auch von Süden erschlossen werden. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Städtebauliche Rahmenplan als vorbereitendes
Leitbild für städtebauliche Entwicklungen dient. Es handelt sich nicht um eine
zwingende Vorgabe.
Um einen Flächenverbrauch für
voraussichtlich zunächst auf lange Sicht nicht genutzte Verkehrsflächen zu
vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, auf dem Flurstück 330 der Flur 1,
Gemarkung Strang, keine Zufahrt zu der als Gewerbepotenzial erkannten Fläche
einzuplanen.
Hierbei handelt es sich zunächst um
einen Grundsatzbeschluss. Zur Aufnahme der Bauleitplanung wird im nächsten
Schritt ein Aufstellungsbeschluss gefasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Rothenfelde verfolgt aufgrund der hohen Nachfrage
und des wachsenden Bedarfs an Wohnbauland das Ziel, auf dem Flurstück 330 der
Flur 1, Gemarkung Strang (s. Anlage 1), Wohnbauflächen zu entwickeln.
Das
im Zuge des Städtebaulichen Rahmenplans von 2001 als „nachrangiges
Entwicklungspotenzial Gewerbe“ formulierte Ziel für den Bereich südwestlich
dieser Fläche wird nicht weiterverfolgt.
Es ergeht folgender
Beschlussvorschlag
(einstimmig):
Die Gemeinde Bad
Rothenfelde verfolgt aufgrund der hohen Nachfrage und des wachsenden Bedarfs an
Wohnbauland das Ziel, auf dem Flurstück 330 der Flur 1, Gemarkung Strang (s.
Anlage 1), Wohnbauflächen zu entwickeln.
Das im Zuge des Städtebaulichen
Rahmenplans von 2001 als „nachrangiges Entwicklungspotenzial Gewerbe“
formulierte Ziel für den Bereich südwestlich dieser Fläche wird nicht
weiterverfolgt.
Frau Dieckmeyer berichtet, dass die Grundstückseigentümerin bereits im November 2019 einen Antrag auf Entwicklung von Wohnbauland auf der Fläche im Ortsteil Strang gestellt hat und das Thema seitdem mehrmals im nichtöffentlichen Teil der vergangenen Sitzungen des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses behandelt wurde. Die südwestlich dieses Grundstücks befindliche Fläche wurde im Städtebaulichen Rahmenplan von 2001 als „nachrangiges Entwicklungspotenzial Gewerbe“ erkannt. In den bisherigen Planskizzen wurde daher auf dem Flurstück 330 entlang der westlichen Grenze ein ca. 9 m breiter Streifen als Zuwegung zur potenziellen Gewerbefläche zurückgehalten. Da diese Fläche jedoch einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb zugehörig sei, sei zurzeit nicht von einer zukünftigen Gewerbeansiedlung auszugehen. Sie betont außerdem, dass der Städtebauliche Rahmenplan lediglich als Leitbild fungiert und keine zwingende Vorgabe ist. Die Verwaltung schlage daher vor, auf dem Flurstück 330 der Flur 1, Gemarkung Strang, keine Zufahrt zu der als Gewerbepotenzial erkannten Fläche einzuplanen, um einen Flächenverbrauch für voraussichtlich auf lange Sicht nicht genutzte Verkehrsflächen zu vermeiden und eine Wohnbaulandentwicklung mit Blick auf die hohe Nachfrage in der Gemeinde Bad Rothenfelde zu ermöglichen.
Ratsherr Striedelmeyer erfragt, ob bereits Überlegungen zum Schallschutz sowie zur Entwässerung angestellt wurden. Ein Schallschutzgutachten liege bereits vor, müsse hinsichtlich der vergrößerten Fläche, die nun für eine Wohnbaulandentwicklung zur Verfügung steht, jedoch angepasst werden, so Frau Dieckmeyer. Eine Entwässerungsplanung liege noch nicht vor.
Ratsvorsitzender Tesch erkundigt sich nach der Zuwegung zu den geplanten Wohnbauflächen. Diese erfolge von Norden auf der gemeindeeigenen Fläche (bereits jetzige Zufahrt zur Fa. Gersmann-Vedder), so Frau Dieckmeyer.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |