Beschluss: zurückgestellt

Seitens der Bauherrin liegt ein Bauantrag „Erweiterung der vorh. ärztlichen Praxisräume mit behindertengerechtem und barrierefreien Zugang“ vor. Auf dem Grundstück „Georgstraße 25“ soll ein eingeschossiger Anbau entstehen.

 

In dem Bebauungsplan Nr. 37 „Südlich der Münsterschen Straße“ ist für diesen Bereich ein zu geringer überbaubarer Bereich vorgesehen (s. Anlage).

 

Um für die dermatologische Praxis den u. a. geplanten behindertengerechten und barrierefreien Zugang zu bekommen, ist eine Befreiung bezüglich der Überschreitung des überbaubaren Bereiches auf einer Länge von 16,68 m um 2,50 m in nördliche Richtung erforderlich. Der vorgesehene Grenzabstand auf dem eigenen Grundstück würde dann nur noch 50 cm betragen, allerdings kann für die Berechnung der Abstandsfläche noch die halbe Straßenbreite dazu genommen werden.

 

Da die anderen Vorgaben alle eingehalten werden und nur ein eingeschossiger Anbau vorgesehen ist, wird vorgeschlagen, dem Befreiungsantrag zuzustimmen.

 

Nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt des Landkreises Osnabrück wird auch von dort der Befreiungsantrag gebilligt.

 

Grundsätzlich kann gem. § 31 (2) BauGB von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

 


Beschlussvorschlag:

 

Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 37 „Südlich der Münsterschen Straße“, auf dem Grundstück „Georgstraße 25“, mit dem Ziel, die vorhandenen ärztlichen Praxisräume mit einem behindertem und barrierefreien Zugang zu erweitern, wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung mit § 31 (2) BauGB erklärt.

 

Es handelt sich um folgende Befreiung (s. Anlage):

Der überbaubare Bereich soll in nördlicher Richtung auf einer Länge von 16,68 m um 2,50 m überschritten werden.

 


Herr Hawes stellt die geplante Baumaßnahme anhand einer Präsentation vor und schildert die vorhandene Eingangssituation. Zurzeit sei kein barrierfreier Zugang vorhanden, was unter anderem Hausbesuche erforderlich macht. Weiterhin führe die enge Eingangssituation dazu, dass ausreichende Abstände nur eingehalten werden können, wenn die Patienten z. T. draußen warten. Bauamtsleiter Rolf ergänzt, dass die beantragte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes die Überschreitung der Baugrenze von 2,50 m mit sich bringt. Hinsichtlich der erforderlichen Abstandsflächen gebe es jedoch keine Probleme.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Bunselmeyer, wie die aktuelle Parksituation aussehe, berichet Herr Dr. Wölbling, dass auf dem Grundstück selbst 8 Parkplätze für die Patienten vorhanden sind. Weitere Parkplätze gebe es im öffentlichen Raum sowie auf dem Nachbargrundstück. Herr Hawes betont, dass aus der geplanten Erweiterung der Praxis jedoch kein erhöhtes Patientenaufkommen resultiert.

 

Ratsherr Beetz spricht sich für eine Ortsbesichtigung vor der nächsten Sitzung aus, bevor über den Beschlussvorschlag abgestimmt wird. Dies trifft auf allgemeine Zustimmung.

 

Die Ausschussmitglieder einigen sich einstimmig bei einer Enthaltung darauf, die Entscheidung zu vertagen und den Beschluss zunächst zurückzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

1