Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 2

Es ergeht folgender

 

Beschluss (einstimmig bei 2 Enthaltungen):

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2016 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m alt

Gebühr €/lfd. m neu

Anliegergrundstücke

1,44

2,52

Hinterliegergrundstücke

1,20

2,28

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

2