Es ergeht folgender
Beschluss
(einstimmig bei 2 Enthaltungen):
Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2016 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m alt |
Gebühr €/lfd. m neu |
Anliegergrundstücke |
1,44 |
2,52 |
Hinterliegergrundstücke |
1,20 |
2,28 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |