Sitzung: 17.12.2020 Rat
Vorlage: X/2020/521
Hiermit wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr
2021 und die mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 vorgelegt.
Einige Beträge des Planjahres 2021 weichen von der
Vorjahresplanung ab.
Im Rahmen dieser Vorlage wird auf die wesentlichsten Einzelheiten
hingewiesen. (Die Klammerzusätze sind die Planansätze 2020).
A. Erfolgsplan
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse 2021 werden mit 835.255 € (832.408 €)
ausgewiesen. Dieser Ansatz entspricht einer Wassermenge von 596.611 m³.
Der Wasserpreis wird nach dem bisherigen Vorbereitungsstand
in 2021 unverändert bei 1,40 €/m³ (netto) liegen.
In den Umsatzerlösen sind zudem aufgelöste empfangene
Ertragszuschüsse in Höhe von 2.089 € (2.492 €) enthalten. Als Ertragszuschüsse
wurden bis 2002 erhaltene Anschlussbeiträge ausgewiesen. Diese werden jährlich
mit 5 % ergebniswirksam aufgelöst.
Nach einer Rechtsänderung werden die Anschlussbeiträge ab
2003 von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Rohrleitungen abgezogen.
Sonstige betriebliche
Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich geringfügig
auf 8.000 € (7.500 €). Enthalten sind im Wesentlichen
Fahrzeugkostenerstattungen der Gemeinde und Erlöse aus der Vermietung der
Standrohre.
Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betragen
in der Planung 65.000 € (69.000 €).
Die Kosten für den Wasserbezug von der
Südkreis-Wasserversorgung werden auf
132.600 € (130.000 €) geschätzt. Der
spezifische Preis für den Zukauf von Wasser wird mit 0,78 €/m³ erwartet.
Personalaufwand
Der Personalaufwand einschließlich Sozialabgaben ist mit
109.350 € (102.350 €) angesetzt. Die Aufwendungen verändern sich aufgrund von
Mitarbeiterfluktuation und tarifliche Anpassung. Es wurde eine Erhöhung von 2 %
eingeplant. Tariflich ist auch ein leistungsorientierter Anteil an der
Bezahlung des Personals mit 1,75 % vorgeschrieben. Auch dieser Ansatz ist im
Planentwurf berücksichtigt.
Abschreibungen
Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen bleiben
grundsätzlich unverändert.
In der Summe werden die Abschreibung mit 98.500 € (95.250 €)
angesetzt.
Sonstige betriebliche
Aufwendungen
Sie werden nach gegenwärtiger Kenntnis und Planung 380.100 €
(370.000 €) betragen. Der Begriff der „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“
beinhaltet Instandhaltungs-, Betriebs-, Verwaltungskosten, Konzessionsabgabe
und übrige Kosten, die sich aber alle nur unwesentlich ändern.
Zinseinnahmen
Guthabenzinsen sind mit 700 € (750 €) geplant. Sie entstehen
aus der Verzinsung der laufenden Konten.
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen
Die Zinsen für die Fremdfinanzierung von Anlagevermögen
sinken auf 6.655 € (10.000 €).
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
Das Ergebnis vor Steuern liegt bei 53.839 € (66.550 €).
Steuern vom Einkommen und
Ertrag und sonstige Steuern
Die zu erwartende Steuerbelastung aus Einkommen und Ertrag
wird 36.000 €
(43.450 €) betragen. Der geringere Betrag erklärt sich aus
einem geringeren Gewinn vor Steuern gegenüber 2020. Die sonstigen Steuern
beziehen sich auf Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer. Der Ansatz lautet 1.240
€ (1.600 €).
Jahresgewinn
Der Jahresgewinn errechnet sich mit 16.599 € (21.500 €). Die
Konzessionsabgabe wird nicht voll erwirtschaftet und daher ist eine Entnahme
aus der Gebührenausgleichsrücklage erforderlich. Der Mindestgewinn gleicht dem
Jahresgewinn nach der Entnahme von 45.401 € auf 62.000 €. Der Mindestgewinn
wird mit 4 % vom Eigenkapital berechnet.
A. Vermögensplan
I. Leistungen
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Für die Neufestsetzung der Wasserschutzzone ist in 2021 kein
Planbetrag vorgesehen. Die anfallenden Kosten sind in den Vorjahren Planungsgegenstand
gewesen.
Grundstücke/grundstücksgleiche
Rechte mit Bauten
Es ergibt sich im Planjahr kein Ansatz.
Wassergewinnung
Für die Brunnen, eine zweite Zufahrt zum Wasserwerksgebäude
mit einem neuem Tor und Pflasterarbeiten sind allgemeine Kosten in Höhe von
30.000 € geplant. Für den Hochbehälter und die Enteisenungsanlage sind
insgesamt 20.000 € vorgesehen.
Verteilung
Für das Ersetzen von Rohrleitungen im Allgemeinen sind 20.000
€ vorgesehen (u.a. Hydranten und Schieberkreuze). Weitere 100.000 € sind für
eine Transportleitung vom Brunnen 2 bis Wasserwerk geplant.
Im Übrigen werden Wassermesser gekauft, die im laufenden
Betrieb nach Bedarf eingebaut werden.
Für den Kleinbedarf sind 3.000 € angesetzt.
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Der Ansatz beläuft sich auf
10.000 €. Der Betrag 2021 steht für eine Küche, Inventar, Werkzeuge und Geräte
bereit.
Darlehenstilgung
Die Summe der regelmäßigen Tilgungen ist mit 38.088 € (36.800
€) angesetzt.
Auflösung Beiträge
Die bis zum 31. Dezember 2002 gezahlten Anschlussbeiträge
sind mit jährlich 5 % im Erfolgsplan ertragserhöhend aufzulösen. Die sich in
2021 ergebende Summe von 2.089 € belastet entsprechend den Vermögensplan.
II. Finanzierung
Die Abschreibungen auf das Vermögen ergeben 98.500 €
(95.250 €). Die Summe steht, da in der Vergangenheit erwirtschaftet, für die
Finanzierung von Maßnahmen bereit.
Ergänzend zu der vorstehend genannter Summe werden die
Investitionsmittel durch vorhandene Liquidität mit 124.677 € gesichert.
Finanzplan 2020 bis
2024
A. Erfolgsplan
In 2021 betragen die geplanten Umsatzerlöse 835.255 €.
Am Ende des mittelfristigen Zeitraumes von 2020 bis 2024 werden die
Umsatzerlöse (für 2024) mit 840.000 € erwartet.
Der Materialaufwand wird für 2020 mit 199.000 €
veranschlagt. Er soll sich bis 2024 auf ca. 213.200 € erhöhen. Grundlage ist
der geschätzte künftige Energiepreis.
Die Personalkosten bewegen sich für 2019 mit 102.350 €
und bis zum Jahre 2024 auf 112.450 €. Das ergibt sich zum einen aus der
voraussichtlichen Tarifentwicklung und zum anderen aus Erhöhung der
gesetzlichen sozialen Aufwendungen.
Die Abschreibungen liegen in 2020 bei 95.250 € und
ermäßigen sich in den Folgejahren (2024) bis auf 91.000 €. Die AfA-Beträge
entfallen weitestgehend für die
Fahrzeuge und für die Kontroll- und Steuereinrichtung.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfordern
zunächst 370.000 €. Sie belaufen sich am Ende des Planungszeitraums, also 2024,
auf 426.700 € (insbes.
Konzessionsabgabe, Wasserentnahmegebühr, Instandhaltungskosten,
Verwaltungskosten).
Die Zinsaufwendungen sinken bis einschließlich 2024
von 10.000 € auf 4.100 €.
Der Jahresgewinn 2021 liegt bei 16.599 €. Um den Mindestgewinn zu erreichen ist die
Kürzung der Konzessionsabgabe notwendig, da dieser mittelfristig aller
Voraussicht nach nicht voll erwirtschaftet werden kann. Der Mindestgewinn liegt
in den Planjahren zwischen 61.500 € und 69.000 €.
B. Vermögensplan
Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt in den
Planjahren bei den Brunnen sowie bei der Transportleitung für den Hochbehälter.
Insgesamt belaufen sich die Investitionsbeträge in 2020 auf 130.500 €.
Danach steigen die entsprechenden Zahlen in 2021 auf 183.000 €.
In den Jahren 2022 2023 und 2024 werden voraussichtlich 115.500 €,
158.000 € und 83.000 € benötigt.
Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird in den
Jahren 2021 bis 2023 nur eine geringe Summe von je 5.000 € angesetzt (2020
12.500 € und 2024 30.000 €).
Die Darlehenstilgung erfordert 2021 rund 38.088 €. Im
Zeitraum 2020 bis 2024 sinkt der Betrag von 36.800 € auf 18.107 €.
Der Schuldenstand ergibt sich im Planungszeitraum wie folgt:
31. Dezember 2020
225.237,82 €
31. Dezember 2021
187.149,61 €
31. Dezember 2022
147.737,73 €
31. Dezember 2023
120.940,65 €
31. Dezember 2024
102.833,67 €
Die Schulden sinken weiter. Im Jahr 2000 lag der
Gesamtdarlehensbetrag noch bei 1.169.352,94 €. Er vermindert sich zwischen 2000
und 2021 um rd. 982.203 €. Im Jahr 2021 steigt der Schuldenstand leicht durch
eine Darlehensaufnahme im Jahr 2021 in Höhe von 120.000 € erforderlich ist.
Danach wird sich der Darlehensstand durch konsequente Tilgung wieder
verringern.
Die Auflösung der Anschlussbeiträge sinkt bis
einschließlich 2024 von 2.492 € auf 2.071 €.
Die Finanzierung der Leistungen wird mit Darlehen, verdienten Abschreibungen, liquiden Mitteln und zu einem geringen Anteil mit Anschlussbeiträgen dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes für das Jahr 2021 und die mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 werden in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.