Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss (in der Anlage gelb gekennzeichnet) bzw. der Rat (in der Anlage rosa gekennzeichnet) nimmt die im Jahr 2020 an die Gemeinde Bad Rothenfelde geleisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 111 Abs. 7 NKomVG an.

 


Nach kurzem Sachvortrag durch Herrn Prövestmann ergeht ohne Diskussion folgender einstimmiger Beschluss.