Die bisherige Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeindebücherei Bad Rothenfelde stammt vom 01.01.2006. Mit Einführung der Onliehe im Herbst 2020 mit insgesamt rd. 35.000 Medien wurde das Angebot um e-paper, e-magazin, e-books, Hörbücher und Filme erheblich erweitert. Aufgrund dieser Erweiterung des Angebots und eines Vergleichs mit Nachbarkommunen wird vorgeschlagen, die Jahresbenutzungsgebühr moderat von 10,- € auf 12,- € jährlich zu erhöhen. Mit diesem Schritt zieht man mit den Jahresgebühren der Nachbarstädte Dissen a.T.W. und Borgholzhausen gleich.

 

Die neue Benutzungs- und Gebührensatzung wird um die Bestimmungen der Onliehe ergänzt. Des Weiteren wurden die Regelungen zur Haftung unter § 5 konkretisiert. Neu mit aufgenommen wurde § 8 Abs. 3 und Abs. 4. Hiernach entfällt nach Abs. 3 der Jahresbeitrag für Inhaber der niedersächsischen Ehrenamtskarteninhaber und für Menschen im Bundesfreiwilligendienst. Darüber hinaus kann die Gemeinde nach Abs. 4 Personen vorschlagen, die aus sozialen Gründen von der Beitragspflicht entbunden werden können. Die Regelung zum Datenschutz unter § 9 wurde neu aufgenommen.

 

Da der erhöhte Jahresbeitrag bereits ab dem 01.01.2021 von der Gemeindebücherei verlangt wird, ist die rückwirkende Beschlussfassung der Benutzungs- und Gebührensatzung angeraten.      


Beschlussvorschlag:

 

Der Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeindebücherei Bad Rothenfelde wird mit Wirkung zum 01.01.2021 wird zugestimmt. 


Beschluss:

 

Der Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Gemeindebücherei Bad Rothenfelde wird mit Wirkung zum 01.01.2021 wird zugestimmt. 

 


Ohne weitere Diskussion ergeht folgender einstimmiger Beschluss.