Nachtrag: 30.03.2021 Nummer 4

Nach den Anmeldezahlen für Kindergarten- und Krippenplätzen ist es wie in den Vorjahren auch in diesem Jahr wieder zu einer Warteliste gekommen.

Diese wird sukzessive abgearbeitet.

 

Derzeit stehen noch 7 Kinder (3 Kinder vollenden erst im laufendem KiTa-Jahr das 3. Lebensjahr) und 21 Kinder im u3-Bereich auf der Warteliste (Stand 22.03.2021).

 

ü3-Bereich:

Ab Vollendung des 3. Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf institutionelle Betreuung im Umfang eines Vormittagsplatzes. Darüber hinaus gehende erforderliche Betreuungszeiten, z.B. aufgrund von Berufstätigkeit beider Elternteile, können über ein vorzuhaltendes Angebot an Ganztagsplätzen oder auch über die Betreuung in der Kindertagespflege gedeckt werden.

 

Weiterhin besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf eine konkrete Einrichtung innerhalb der Kommune.

 

Verschiedener Faktoren, wie zum Beispiel Schuleingangsuntersuchungen oder auch der Stichtag „Flexi-Kinder“ zum 01.05.2021 führen dazu, dass erst im Frühjahr des neuen KiTa-Jahres eine abschließende Platzvergabe erfolgen kann und nicht allen Eltern frühzeitig Planungssicherheit gegeben werden kann.

Lt. dem aktuellen Melderegister fallen in diesem KiTa-Jahr z.B. 15 Kinder in Bad Rothenfelde unter diese „Flexi-Regelung“.

 

Nach dem 01. Mai 2021 können aller Voraussicht nach alle ü3-Kinder mit einem KiTa-Platz versorgt werden.

 

Weiterhin besteht aktuell die Möglichkeit für 3 Kinder ab 01.08.2021 einen Platz zu erhalten, der die Betreuungszeiten von 8 Uhr bis 13 Uhr umfasst. Ggfs. könnte eine Ergänzung über die Tagespflege bei nachgewiesenem notwendigen Betreuungsbedarf angeboten werden.

 

Um etwas mehr Flexibilität zu schaffen, wäre es sinnvoll, das Platzangebot um eine weitere Gruppe zu ergänzen.  

 

u3-Bereich:

Mit Vollendung des 1. Lebensjahres besteht ein Betreuungsanspruch. 

Dieser kann realisiert werden über einen institutionellen Platz oder ein Angebot in der Kindertagespflege.

 

Die Krippenplätze sind in den Einrichtungen der kirchlichen Träger begrenzt.

Derzeit werden 45 Krippenplätze vorgehalten. Weitere Plätze können insbesondere für 2jährige Kinder in den altersübergreifenden Gruppen zur Verfügung gestellt werden.

 

Bad Rothenfelde hält ein gut organisiertes Angebot an Kindertagespflege-Plätzen vor.

 

Hier können bei Bedarf Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden, die auch über den regulären Betreuungsrahmen einer KiTa (max. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr) hinausgehen.

 

In der Tagespflege sind Betreuungszeiten flexibler möglich. So können hier Zeiten vor 7.00 Uhr angeboten werden, ebenfalls in den Abendstunden und möglicherweise sogar über Nacht.

 

Auch konnten schon im Einzelfall Angebote an Wochenenden organisiert werden.

 

Diese Flexibilität der Kindertagespflege ist insbesondere für Familien mit Arbeitszeiten im Schichtdienst / in Wechselschicht wichtig.

 

Im Bereich der u3-Kinder moderat ein zusätzliches Angebot zu schaffen wird für sinnvoll erachtet.

 

Möglichkeiten und Pläne zur kurz- und mittelfristigen Schaffung von zusätzliche Betreuungsplätze:

 

  1. Die Einrichtung eines Waldkindergartens ist in der Planung und soll noch zum Sommer 2021 umgesetzt werden. Mit dieser Einrichtung werden 15 KiTa-Plätze im ü3-Bereich mit einer Betreuungszeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr zur Verfügung gestellt.

 

  1. Weiterhin wird derzeit der Aus- und Umbau am Standort der KiTa Löwenzahn im derzeit noch vermieteten Obergeschoss des Gebäudes an der Versmolder Straße geplant.

 

Eine Beauftragung des Architeken Hawes zur Planung ist bereits erfolgt, die ersten Entwurfspläne sind erstellt und den Mietparteien wurde zwischenzeitlich zum Jahresende 2021 gekündigt.

 

Hier kann möglicherweise über eine Zwischenlösung (Container oder Räume in der Mehrzweckhalle) schon kurzfristig eine Lösung für zusätzliche Betreuungsplätze gefunden werden.

 

  1. Eine weitere Option wäre das Werben von weiteren Tagesmüttern bzw. die Prüfung der Einrichtung einer Großtagespflege. Hier könnten ggfs. kurzfristig ebenfalls im kleineren Umfang, aber eben sehr betreuungsflexibel Plätze eingerichtet werden.

  

 

Die langfristige Planung hinsichtlich eines Neubaus mit Verlagerung von derzeitigen Bestandsstandorten wäre gesondert zu prüfen. Eine grundsätzliche Abfrage zu einer Kostenschätzung Neubau einer KiTa mit 2 bis 3 Gruppen ohne Grundstücks- und Erschließungskosten wurde bei einem Architekten angefragt. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot an zusätzlichen Betreuungsplätzen in institutionellen Einrichtungen und in der Kindertagespflege / Großtagespflege ab dem 01.08.2021 zur Verfügung zu stellen. 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot an zusätzlichen Betreuungsplätzen in institutionellen Einrichtungen und in der Kindertagespflege / Großtagespflege ab dem 01.08.2021 zur Verfügung zu stellen.

 


Die Vorsitzende Ratsfrau Hüggelmeyer verliest den Sachverhalt, begrüßt Herrn Hawes und bittet ihn, die Planungen zum Umbau der KiTa Löwenzahn vorzustellen.

 

Herr Hawes stellt die Planungen und Umbaumöglichkeiten am Standort Aschendorf vor.

 

Die Planungsunterlagen sind dem Protokoll beigefügt.

 

Herr Hawes weist darauf hin, dass ein Umbau immer schwer kalkulierbar sei und es sich bei der Kalkulation um eine grobe Schätzung handle.

 

Bzgl. der Anfrage der Gemeindeverwaltung zu Kosten eines Neubaus, wäre auch hier festzuhalten, dass eine Kalkulation der Kosten wesentlich von Rahmenbedingungen wie z.B. die Bauweise abhängig sei.

 

Grundsätzlich sei aber von einem Durchschnittswert von 30.000,- € bis 40.000,- € pro Kind / Platz auszugehen. Bei einer dreigruppigen Einrichtung wäre somit eine Investitionssumme von 2,25 Mio. € bis 3,00 Mio. € exklusive Grundstück erforderlich.

 

Ratsherr Striedelmeyer gibt zu bedenken, dass bei einem Umbau die Bestandsgruppen ggfs. anderweitig untergebracht werden müssten, der Zeitplan einer Umsetzung noch festgelegt werden müsse und es sinnvoll erscheint, den Glockenstuhl insgesamt mit auszubauen.

 

Herr Hawes könnte sich eine Gruppenunterbringung grds. in der Mehrzweckhalle oder auch im Obergeschoss der KiTa vorstellen, sofern hier der Umbaubeginn liegt.

Weiterhin besteht natürlich immer die Möglichkeit die Ausbaufläche zu erweitern und den Glockenstuhl insgesamt in die Planungen einzubeziehen. Die Zeitschiene zur Umsetzung der Erweiterung ist in Abhängigkeit zu der Freistellung des Obergeschosses zu sehen.

 

Ratsherr Brinkmann fragt nach der Klärung des Brandschutzes und einem benötigten 2. Rettungsweg und ob hierzu der Fahrstuhl zählen könne.

 

Herr Hawes erläutert, dass hinsichtlich des Brandschutzes die Prüfung einem Fachplaner obliegt und Fahrstühle nie als Flucht- / Rettungsweg gelten.

Ob die Fenster als Rettungsweg gelten oder eine Fluchttreppe erforderlich sei, wäre ebenfalls gesondert zu klären.

 

Ratsfrau Temme betont, dass hier in ein eigenes Gebäude investiert wird. Dabei ist sie der Auffassung, dass das Obergeschoss nicht optimal genutzt sei. Hier müsse mehr Fläche ausgebaut werden.

 

Ratsherr Bunselmeyer fragt nach den energetischen Möglichkeiten und wie Aschendorf derzeit aufgestellt sei. Ebenfalls empfindet er die dargestellten Zahlen als nicht aussagekräftig.

 

Bürgermeister Rehkämper erwidert hierauf, dass lediglich Erfahrungswerte beim Architekten angefragt wurden. Nach eigenen Recherchen müsste bei einem Neubau mit einem Kostenaufwand in Höhe von 800.000,00 € pro Gruppe gerechnet werden. Als weiteres Beispiel führt Bürgermeister Rehkämper einen KiTa-Neubau in Bad Laer mit 5 Gruppen und einem Investitionsvolumen in Höhe von 4 Mio. € an.

 

Wichtig wäre nach Ansicht von Bürgermeister Rehkämper dann auch eine politische Entscheidung zu einem Grundstück zu treffen, da  Aquisitionskosten ansonsten in keinem Verhältnis stünden.

 

Hinsichtlich der energetischen Aspekte gibt Herr Hawes die Auskunft, dass zum Beispiel Teile des Daches bzw. Dachbodens bereits gut gedämmt seien. Ebenso seien die Fenster in einem guten Zustand. Topwerte seien bei dem Gebäude allerdings nicht zu erwarten.

 

Die Hinzunahme des Glockenstuhls als Ausbaufläche könne geplant werden.

 

Ratsherr Brinkmann führt an, dass bei der Ausbauvariante etwa 20.000 € pro KiTa-Platz zu investieren seien. Nach seiner Auffassung hat die Verwaltung hier nicht rechtzeitig gehandelt, um ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Bürgermeister und die Mehrheitsfraktion hätten dies zu verantworten.

 

Die Vorsitzende Ratsfrau Hüggelmeyer bemerkt, dass die Diskussion über und in der Vergangenheit nicht zielführend sei und sie die Beratungen auf die Zukunft richten möchte. Eine Vergangenheitsdebatte wünsche sie nicht.

  

Bürgermeister Rehkämper antwortet hierzu, dass die immer gleiche Debatte geführt und die gleiche kritische Haltung eingenommen werde: Soll die Kommune in Vorleistung gehen für die nächsten 5 bis 10 Jahre oder soll standortbezogen und jeweils zeitnah entsprechend der finanziellen Möglichkeiten gehandelt werden.

 

Bürgermeister Rehkämper berichtet weiter, dass vor etwa 2 ½ Jahren ein Beschlussvorschlag zur Anmietung des Gebäudes Frankfurter Str. 52 (Raulf) für das Jugendzentrum und Familienservicebüro mit Ausbau von 2 KiTa-Gruppen zur Diskussion stand. Hier hätte zumindest für die KiTa- St. Elisabeth Entlastung geschaffen werden können, die räumlich an ihre Grenzen gekommen sei.

 

Bürgermeister Rehkämper weist noch einmal darauf hin, dass in den Jahren 2019 und 2020 unter Berücksichtigung der guten Tagespflegemöglichkeiten der Platznachfrage nachgekommen werden konnte.

Was richtig sei, wäre, dass es an Planungssicherheit fehle.

 

Ratsherr Brinkmann hält es für nicht berechtigt, dass die Ausschussvorsitzende die Diskussion unterbinden möchte, was diese zur Kenntnis nimmt.

 

Ratsfrau Temme bittet, die Außenflächen zu überprüfen. Hierzu gibt Frau Fuchs als Vertreterin des KiTa-Trägers die Rückmeldung, dass hier Platzkapazitäten in ausreichendem Umfang für 2 weitere Gruppen zur Verfügung stünden.

 

Ratsfrau Temme spricht weiterhin davon, dass eine bereits ins Gespräche gebrachte Großtagespflege abgelehnt wurde.

 

Hierzu nimmt Frau Behmerburg-Olbricht Stellung, die mit Nachdruck antwortet, dass eine Ablehnung in keinster Weise vorläge. Vielmehr sei eine Tagesmutter abgesprungen, so dass die Voraussetzungen für die Großtagespflege mangels Personal nicht vorgelegen hätten. Ebenso hatte es zum damaligen Zeitpunkt zudem auch noch an Räumlichkeiten gefehlt.

 

Bürgermeister Rehkämper fasst noch einmal die Planungen und Beschlüsse zusammen: Es werde ein Waldkindergarten aufgebaut und es könne im Vorgriff auf den zu erwartenden Ausbau der KiTa Löwenzahn um 2 Gruppen bereits eine zusätzliche Gruppe über Räumlichkeiten in der Mehrzweckhalle betreut werden. Die Möglichkeiten einer Großtagespflege würden weiter geprüft.

 

Zur Abstimmung kommt nunmehr der Beschlussvorschlag.

 

 


Dem Beschlussvorschlag wird bei einer Gegenstimme zugestimmt.