Inhaltlich wird auf das beigefügte Schreiben der Waldschutzgenossenschaft Osnabrück-Süd vom 18.08.2020 und den ebenfalls beigefügten Aktenvermerk vom 25.03.2021 verwiesen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Mitgliedern der Waldschutzgenossenschaft Osnabrück-Süd auf Antrag den Beitrag für den Unterhaltungsverband Hase-Bever für ihre Waldflächen für das Jahr 2021 zu erlassen.


Beschlussvorschlag:

 

Den Mitgliedern der Waldschutzgenossenschaft Osnabrück-Süd wird der Beitrag für den Unterhaltungsverband Hase-Bever auf Antrag erlassen. Der Antrag ist bis spätestens 30.06.2021 bei der Gemeinde schriftlich zu stellen.

 

Dieser Erlass gilt nur für die Waldflächen und ist auf das Jahr 2021 befristet.


Beschlussvorschlag (einstimmig):

Die Veranlagung zu den Beiträgen zum Unterhaltungsverband Hase-Bever erfolgt weiterhin in voller Höhe.

 

Der Waldwegebaugenossenschaft Aschendorfer Berg wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.000 € gewährt.

 


Herr Lönker führt in den Sachverhalt ein.

 

Herr Albers ist der Auffassung, den Waldbauern nicht durch einen Erlass, sondern auf andere Weise entgegen zu kommen. Beispielsweise könnte ein einmaliger Zuschuss ausgezahlt werden, um die Waldwege herzurichten.

 

Dabei könnte man sich bezüglich der Höhe an dem maximalen Ausfallbetrag orientieren, der auf die privaten Waldbesitzer entfallen würde (249 ha x 12 € = 2.988 €).

 

Um die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern, müssten die zuständigen Stellen angesprochen werden. Aus seiner Sicht wäre eine Befreiung auch gerechtfertigt, da von den Waldflächen kein Eintrag in die Gewässer 2. Ordnung erfolgt.

 

Dieser Ansicht schließen sich alle Ausschussmitglieder an.

 

Sodann ergeht folgender geänderter  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

0

Enthaltung:

0