Zunächst wird auf die bisherige Historie verwiesen (s. auch die der Vorlage X/2021/577 „1. Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 66 "Frankfurter Straße/Am Pagenkamp" als Anlage 3 beigefügte Chronologie).

 

Der Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss hatte dann am 23.02.2021 als Arbeitsauftrag für die Verwaltung beschlossen:

 

  • Lösungsmöglichkeit Nr. 2 aus dem vorliegenden Papier „Diskussionsgrundlage“ von ibt/Herrn Miebach
  • vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • bereits zugesagte kostenfreie Parkplätze für öffentliche Nutzung im Nordbereich

 

Entsprechend dieses vorgenannten Arbeitsauftrages hat es eine Besprechung am 16.03.2021 zwischen Vertretern des Vorhabenträgers, der Gemeinde und des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros gegeben. Dabei konnte eine Einigung zu den bisher noch strittigen Punkten erzielt werden (Achtung: Der Aktenvermerk zur Besprechung wurde den Ratsmitgliedern am 23.03.2021 per E-Mail zugeschickt.).

 

Auf der Basis des Gesprächsergebnisses vom 16.03.2021 sollen die überarbeiteten Pläne in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 04.05.2021 öffentlich beraten werden.

 

Der Architekt des Vorhabenträgers (Herr Hawes) wird die Pläne in der Sitzung vorstellen und zusammen mit dem Vorhabenträger zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die (in der heutigen Sitzung) vom Vorhabenträger vorgestellten Pläne werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Das Ingenieurbüro Hans Tovar & Partner GbR (ibt) wird beauftragt, die Pläne vom Vorhabenträger in die Planunterlagen einzuarbeiten (= überarbeiteter Vorentwurf).

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für diesen dann überarbeiteten Vorentwurf eine Wiederholung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. BauGB durchzuführen.

 

Der Vorhabenträger wird gebeten, den Entwurf eines Durchführungsvertrages für den VEP vorzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

Die (in  der  heutigen  Sitzung)vom  Vorhabenträger  vorgestellten  Pläne  werden  zustimmend zur Kenntnis genommen. Das  Ingenieurbüro   Hans  Tovar   &   Partner  GbR   (ibt)   wird  beauftragt,   die  Pläne   vom Vorhabenträger in die Planunterlagen einzuarbeiten (= überarbeiteter Vorentwurf).Die   Verwaltung   wird   beauftragt,   für   diesen   dann   überarbeiteten   Vorentwurf   eine Wiederholung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie für die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß  § 4 Abs. BauGB durchzuführen. Der  Vorhabenträger  wird  gebeten,  den  Entwurf  eines  Durchführungsvertrages für den VEP vorzulegen.

 

 

 


Ratsvorsitzender Tesch gibt einen kurzen Überblick zum Sachverhalt. Ohne weitere Wortmeldungen wird dem Beschluss mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen zugestimmt.