Mit der als Anlage beigefügten Austrittserklärung vom Ratsmitglied Dirk Dreyer vom 27.04.2021 aus der bisherigen FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Gruppe könnten sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen Änderungen in der Sitzverteilung im VA und in den Ratsausschüssen ergeben. Dies hängt davon ab, ob Ratsmitglied Dreyer fraktions- bzw. gruppenlos ist, oder ob eine neue Gruppe im Rat gebildet wird.

Verwaltungsausschuss:

Die Sitzverteilung im VA richtet sich nach § 75 Abs. NkomVG i.V.m. § 71 Abs. 2 NKomVG. Bleibt Ratsherr Dreyer als Einzelratsmitglied ohne Gruppenbildung im Rat ändert sich an der bisherigen Sitzverteilung im VA nichts und die Zusammensetzung kann weiterhin Bestand haben.

 

Ratsausschüsse:

Bei der Zusammensetzung der Ratsausschüsse ergeben sich durch den Austritt des Ratsmitglieds Dreyer aus der FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Gruppe keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung. Die neue FDP/Striedelmeyer-Gruppe besetzt die bisher von Ratsherrn Dreyer inne gehabten Sitze neu.

 

 

Ratsmitglied Dreyer kann gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied werden.

 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze richtet sich nach § 71 Abs. 8 NKomVG. Entsprechend der beigefügten Anlage ergibt sich folgendes Zugriffsrecht:

 

1.            Zugriff: CDU-Fraktion

2.            Zugriff: SPD-Fraktion

3.            Zugriff: CDU-Fraktion

4.            Zugriff: Losentscheid zwischen CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Das Los zieht gem. § 71 Abs. 8 Satz 3 NKomVG der Ratsvorsitzende.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.           

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt zur Kenntnis, dass das Ratsmitglied Dirk Dreyer mit Schreiben vom 27.04.2021 seinen Austritt aus der Gruppe FDP/Striedelmeyer/Dreyer erklärt hat und ab dem Zeitpunkt fraktions- bzw. gruppenlos als Einzelratsmitglied im Rat vertreten ist.

 

2.           

Aufgrund des Stärkeverhältnisses der Fraktionen für die Sitzverteilung in den Ausschüssen des Rates bzw. die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt, dass die

 

CDU-Fraktion (9 Mitglieder) weiterhin über 3 Sitze in den Ratsausschüssen sowie 2 Sitze im Verwaltungsausschuss,

 

die SPD-Fraktion (5 Mitglieder) weiterhin über 2 Sitze in den Ratsausschüssen und 1 Sitz im Verwaltungsausschuss,

 

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3 Mitglieder) weiterhin über 1 Sitz in den Ratsausschüssen sowie 1 Sitz im Verwaltungsausschuss,

 

die Gruppe FDP/Striedelmeyer (2 Mitglieder) über 1 Sitz in den Ratsausschüssen § 71 Abs. 4 NKomVG und 1 Grundmandat im VA nach § 75 Abs. 1 NKomVG i. V. m.  § 71 Abs. 4 NKomVG verfügt.

 

Das fraktions- bzw. gruppenlose Ratsmitglied Dreyer erhält kein Grundmandat im Verwaltungsausschuss und kann gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied werden.

 

3.           

Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses mit

 

dem 1. Stellv. Bürgermeister Edmund Tesch,

der 2. Stellv. Bürgermeisterin Claudia Klotzbach,

dem Beigeordneten Franz-Josef Albers,

dem Beigeordneten Michael Beetz und

dem Grundmandatsinhaber Ratsherr Martin Diekamp

 

bleibt unverändert.

 

 

 

4.           

Aufgrund der (Neu-) Benennung durch die „FDP/Striedelmeyer-Gruppe“ sowie dem fraktions- bzw. gruppenlosen Einzelratsmitglied Dreyer ergibt sich für die betroffenen Ratsausschüsse und die Gesellschafterversammlung Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH folgende (neue) Besetzung:

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss – unberührt

 

Schul-, Jugend- und Sozialausschuss – unberührt

 

Tourismusausschuss – unberührt

 

Finanz- und Betriebsausschuss

 

Fraktion / Gruppe                          Mitglied

CDU                                                      Ratsherr Tesch

CDU                                                      Ratsherr Meyer zu Theenhausen

CDU                                                      Ratsherr Kuchenbecker

SPD                                                       Ratsherr Brinkmann

SPD                                                       Ratsfrau Meyer-Schübli

Bündnis 90 / Die Grünen             Ratsherr Beetz

FDP/Striedelmeyer-Gruppe        Ratsherr Diekamp

 

 

Ratsherr Dreyer wird gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG im ………………………………

beratendes Mitglied.

 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt gem. § 71 Abs. 8 NKomVG.

Entsprechend der beigefügten Anlage ergibt sich folgendes Zugriffsrecht:

 

1.            Zugriff: CDU-Fraktion

2.            Zugriff:                 SPD-Fraktion

3.            Zugriff: CDU-Fraktion

4.            Zugriff: Losentscheid zwischen CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Grüne

(Das Los zieht gem. § 71 Abs. 8 Satz 3 NKomVG der Ratsvorsitzende)

 

 

 

Gesellschafterversammlung Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH

 

Fraktion / Gruppe          Mitglied                                             Stellvertretung

CDU                                      Ratsfrau Klotzbach                         Ratsherr Wernemann

CDU                                      Ratsherr Kuchenbecker Ratsherr Meyer zu Theenhausen

CDU                                      Ratsherr Vater-Lippold Ratsfrau Pohlmann

SPD                                       Ratsfrau Temme                             Ratsfrau Meyer-Schübli

SPD                                       Ratsherr Bunselmeyer  Ratsherr Albers

Bündnis 90/Grüne           Ratsherr Beetz                 Ratsherr Schulte

FDP/Striedelmeyer         Ratsherr Diekamp                           Ratsherr Striedelmeyer

 

 

 

 

Verkehrskommission

 

Name                                                   Fraktion / Organisation

Ratsherr Albers                SPD-Fraktion

Ratsherr Beetz                  Bündnis 90 / Die Grünen

Bremer, Karl-Heinz                         Verkehrswacht

Ratsherr Diekamp                           FDP/Striedelmeyer-Gruppe

Janböke, Michael                            Gemeindebrandmeister

Ratsherr Vater-Lippold  CDU-Fraktion

 

Hier erhält die FDP/Striedelmeyer-Gruppe den Sitz von Herrn Dreyer.

 

 Die vorstehenden Ausschussbesetzungen werden gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.          

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt zur Kenntnis, dass das Ratsmitglied Dirk Dreyer mit Schreiben vom 27.04.2021 seinen Austritt aus der Gruppe FDP/Striedelmeyer/Dreyer erklärt hat und ab dem Zeitpunkt fraktions- bzw. gruppenlos als Einzelratsmitglied im Rat vertreten ist.

 

  1. Aufgrund des Stärkeverhältnisses der Fraktionen für die Sitzverteilung in den Ausschüssen des Rates bzw. die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt, dass die

 

CDU-Fraktion (9 Mitglieder) weiterhin über 3 Sitze in den Ratsausschüssen sowie 2 Sitze im Verwaltungsausschuss,

 

die SPD-Fraktion (5 Mitglieder) weiterhin über 2 Sitze in den Ratsausschüssen und 1 Sitz im Verwaltungsausschuss,

 

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3 Mitglieder) weiterhin über 1 Sitz in den Ratsausschüssen sowie 1 Sitz im Verwaltungsausschuss,

 

die Gruppe FDP/Striedelmeyer (2 Mitglieder) über 1 Sitz in den Ratsausschüssen und 1 Grundmandat nach § 71 Abs. 4 NKomVG verfügt.

 

Das fraktions- bzw. gruppenlose Ratsmitglied Dreyer erhält kein Grundmandat im Verwaltungsausschuss und kann gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied werden.

 

  1. Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses mit

 

dem 1. Stellv. Bürgermeister Edmund Tesch,

der 2. Stellv. Bürgermeisterin Claudia Klotzbach,

dem Beigeordneten Franz-Josef Albers,

dem Beigeordneten Michael Beetz und

dem Grundmandatsinhaber Ratsherr Martin Diekamp

 

bleibt unverändert.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Aufgrund der (Neu-) Benennung durch die „FDP/Striedelmeyer-Gruppe“ sowie dem fraktions- bzw. gruppenlosen Einzelratsmitglied Dreyer ergibt sich für die betroffenen Ratsausschüsse und die Gesellschafterversammlung Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH folgende (neue) Besetzung:

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss – unberührt

 

Schul-, Jugend- und Sozialausschuss – unberührt

 

Tourismusausschuss – unberührt

 

Finanz- und Betriebsausschuss

 

Fraktion / Gruppe

Mitglied

CDU

Ratsherr Tesch

CDU

Ratsherr Meyer zu Theenhausen

CDU

Ratsherr Kuchenbecker

SPD

Ratsherr Brinkmann

SPD

Ratsfrau Meyer-Schübli

Bündnis 90 / Die Grünen

Ratsherr Beetz

FDP/Striedelmeyer-Gruppe

Ratsherr Diekamp

 

 

Ratsherr Dreyer wird gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG im Finanz- und Betriebsausschuss beratendes Mitglied.

 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt gem. § 71 Abs. 8 NKomVG.

Entsprechend der beigefügten Anlage ergibt sich folgendes Zugriffsrecht:

 

1.       Zugriff:         CDU-Fraktion

2.       Zugriff:         SPD-Fraktion

3.       Zugriff:         CDU-Fraktion

4.       Zugriff:         Losentscheid zwischen CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Grüne

(Das Los zieht gem. § 71 Abs. 8 Satz 3 NKomVG der Ratsvorsitzende)

 

 

 

Gesellschafterversammlung Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH

 

Fraktion / Gruppe

Mitglied

Stellvertretung

CDU

Ratsfrau Klotzbach

Ratsherr Wernemann

CDU

Ratsherr Kuchenbecker

Ratsherr Meyer zu Theenhausen

CDU

Ratsherr Vater-Lippold

Ratsfrau Pohlmann

SPD

Ratsfrau Temme

Ratsfrau Meyer-Schübli

SPD

Ratsherr Bunselmeyer

Ratsherr Albers

Grüne

Ratsherr Beetz

Ratsherr Schulte

FDP/Striedelmeyer

Ratsherr Diekamp

Ratsherr Striedelmeyer

 

 

Verkehrskommission

 

Name

Fraktion / Organisation

Ratsherr Albers

SPD-Fraktion

Ratsherr Beetz

Bündnis 90 / Die Grünen

Bremer, Karl-Heinz

Verkehrswacht

Ratsherr Diekamp

FDP/Striedelmeyer-Gruppe

Janböke, Michael

Gemeindebrandmeister

Ratsherr Vater-Lippold

CDU-Fraktion

 

Hier erhält die FDP/Striedelmeyer-Gruppe den Sitz von Herrn Dreyer.

 

Die vorstehenden Ausschussbesetzungen werden gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.           

 

 

 

 


Ratsvorsitzender Tesch trägt kurz den Sachverhalt vor. Weitere Fragen zum Sachverhalt ergeben sich nicht. Ratsfrau Pohlmann teilt noch in diesem Zusammenhang mit, dass sich Ratsherr Dreyer noch erklären müsse, in welchem Ausschuss er beratend mitwirken wolle. Dies sei aber aufgrund seiner Abwesenheit nun nicht möglich. Allgemeiner Vertreter Hemsath berichtet, dass er hierüber weder eine schriftliche noch mündliche Auskunft von Ratsherrn Dreyer erhalten habe.

Ratsherr Beetz teilt für die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit, dass sie auf die Auslosung zum Zugriff des 4. Ausschusses verzichten würde. Hierdurch bleibt bei der Ausschussvorsitzverteilung alles beim Alten. 

 

Anmerkung: Auf schriftliche Anfrage von Herrn Hemsath vom 28.05.2021 teilte Ratsherr Dreyer per e-mail vom 31.05.2021 mit, dass er im Finanz- und Betriebsausschuss beratendes Mitglied werden wolle.

 

  


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0