Nachtrag: 12.05.2021 Nummer 10

Der Behelfsparkplatz an der Ulmenallee, der heute von Mitarbeitern und Besuchern der Schüchtermann-Klinik genutzt wird, wurde vor längerer Zeit im Rahmen umfangreicher Sanierungsarbeiten an der Klinik übergangsweise und befristet als Parkplatz für die Handwerker angelegt. Damit sollte verhindert werden, dass diese die umliegenden Nebenstraßen zuparken.
Im Laufe der Zeit gab es immer wieder „Gründe“ das Provisorium weiter bestehen zu lassen.
Neben der Nichteinhaltung technischer Erfordernisse entspricht die Nutzung als Parkfläche nicht den planungsrechtlichen Gegebenheiten, die nur eine landwirtschaftliche Nutzung zulassen.
Um hier geordnete Verhältnisse zu schaffen wird daher der Antrag gestellt, 
a) einen Bebauungsplanes aufzustellen, der die Nutzung als Parkplatz rechtlich absichert
oder
b) auf der Fläche die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen, entsprechend der derzeitigen planungsrechtlichen Darstellung

 


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des Antrages der SPD-Fraktion vom 15.02.2021, einen Bebauungsplan für den Bereich des „Schotterparkplatzes“ an der Ulmenallee aufzustellen oder zu bewirken, dass die Parkplatzfläche der ursprünglichen Nutzung zugeführt wird oder den Landkreis Osnabrück aufzufordern dort rechtlich tätig zu werden.

 


Beschlussvorschlag: 

Die   Verwaltung   wird   beauftragt, entsprechend   des   Antrages   der   SPD-Fraktion   vom 15.02.2021, einen  Bebauungsplan  für  den  Bereich  des  „Schotterparkplatzes“  an  der Ulmenallee  aufzustellen  oder  zu bewirken,  dass  die  Parkplatzfläche  der  ursprünglichen Nutzung  zugeführt  wird  oder  den  Landkreis  Osnabrück  aufzufordern  dort  rechtlich  tätig  zu werden.

 

 


Ratsvorsitzender Tesch führ kurz zum Sachverhalt aus. Der Antrag wird anschließend von Ratsherrn Albers inhaltlich begründet. Ratsvorsitzender Tesch berichtet, dass er bei dem Antrag mit dem „2. oder“ ein Problem habe.

     


Abstimmungsergebnis:

 

Hinweis: Ratsherr Wernemann war während der Abstimmung nicht zugegen.

 

Ja:

11

Nein:

5

Enthaltung:

0