Der 1. Nachtragshaushalt 2021 enthält ein ordentliches Ergebnis von -605.100 EUR. Dies ist eine Verbesserung zum Planansatz des Haushaltsjahrs 2021 um rd. 163.300 EUR. Dort war ein Fehlbetrag von -768.400 EUR geplant.

 

Das außerordentliche Ergebnis wird durch den Nachtrag nicht verändert und verbleibt unverändert bei 0 EUR. Daher beläuft sich das verbesserte Jahresergebnis insgesamt auf       -605.100 EUR. Die Entnahme aus der Überschussrücklage hat in entsprechender Höhe zu erfolgen.

 

Der Saldo aus Investitionstätigkeit wurde im Ursprungshaushalt 2021 mit -2.113.200 veranschlagt. Zusätzliche Aufwendungen von rd. 915.300 EUR erhöhen den Betrag auf insgesamt -3.028.500 EUR.

 

Die Finanzmittelveränderung bzw. der Finanzmittelabfluss in 2021 beläuft sich aufgrund des 1. Nachtragshaushaltes dann auf insgesamt -3.257.100 EUR (alter Planansatz 2.505.100 EUR) und beinhaltet demzufolge einen Anstieg um 752.000 EUR.

Der Liquiditätsstand zum 31.12.2020 belief sich auf rd. 3.531.000 EUR.

 

Zu den Einzelheiten siehe Anlage bzw. siehe beigefügte Fassung.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm der Gemeinde Bad Rothenfelde, das sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ergibt, beschlossen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen. Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm der Gemeinde Bad Rothenfelde, das sich aus der mittelfristigen Finanzplanung ergibt, beschlossen.

 

Die Position INV2021-35 ‚Luftfilter Haus des Gastes‘ (10 TEUR) wird gestrichen. Die Position INV2021-15 ‚Dreifachsporthalle‘ wird um die Maßnahme ‚Blitzschutz‘ (11 TEUR) erweitert.

 

 


 

Herr Kuchenbecker führt in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert die einbezogenen Sachverhalte des 1. Nachtragshaushaltes von Bad Rothenfelde. Die Mitglieder diskutieren die Vor- und Nachteile der Kauf- oder Leasingvariante des e-Autos für das Familienservicebüro. Abschließend besteht Einigkeit, dass die Entscheidung des Fachausschusses bzw. des Fachamtes zur Kaufvariante ausschlaggebend ist.

 

Herr Kuchenbecker erkundigt sich nach der angeführten Fahrradabstelleinrichtung. Herr Rehkämper erläutert, dass diese ‚Fahrradbox‘ in den bisherigen Planungen zur Mobilitätsstation noch nicht als Kostenansatz enthalten ist. Die Abstelleinrichtung wird als Box konstruiert und gibt den Fahrradbesitzern die Möglichkeit zum Abstellen sowie zum Abschließen. Die Box an sich wird nicht verschließbar sein. Herr Brinkmann spricht sich dafür aus, dass die Pläne zur Fahrradbox genauso im Bau- und Planungsausschuss vorgestellt werden wie die Fahrradbügel am ‚Alten Gradierwerk‘. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

 

Herr Kuchenbecker ist der Meinung, dass die Kosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum Nutzen stehen. Andere Maßnahmen, wie lüften, Abstand halten etc. seien wirksamer. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der vielen geimpften Personen. Herr Rehkämper berichtet von dem Anlass dieses Haushaltsansatzes. So seien insbesondere unklare zukünftige Hygienebestimmungen der Grund für diese Mittelanmeldung der Fachstelle gewesen. Frau Meyer-Schübli verweist auf die bestehenden Lüftungsregelungen an Schulen. Diese könnten entsprechend angewendet werden.

 

Herr Brinkmann kann zwar dem Vorschlag der Fachstelle aufgrund von Sicherheitsbedenken folgen, grundsätzlich ist aber eine 2G Regel generell in der Gemeinde vorzugeben. Herr Kuchenbecker pflichtet dieser Auffassung bei. Die Ausschussmitglieder empfehlen dem Tourismusausschuss eine Debatte über die Möglichkeit, Bad Rothenfelde zu einer 2G Vorzeigekommune zu initiieren.

 

Herr Kuchenbecker fasst die Beratungen zum Nachtragshaushalt dahingehend zusammen, dass der Blitzschutzposten (11 TEUR) mit einbezogen werden soll, während die Luftfilter für das Haus des Gastes gestrichen werden. Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.

 

Frau Meyer-Schübli erkundigt sich nach den zusätzlichen Kosten in Höhe von 5 TEUR und 40 TEUR für die Übergangslösung ‚Mehrzweckhalle‘. Herr Rehkämper berichtet, dass dies die Sach- und Personalkosten für eine zusätzliche Gruppe darstellen. Herr Meyer zu Theenhausen weist daraufhin, dass ein Übergang entsprechende Kosten, wie z.B. Steckdosenumlegung bzw. -sicherung und ähnliches bedingt.

 

Herr Brinkmann merkt an, dass die Notwendigkeit eines Haushaltsmittelansatzes von 600 TEUR für 2022 nicht gegeben ist. Eine Kostensteigerung ist insbesondere im Hinblick auf das Thema Brandschutz/Sicherheit möglich. Herr Rehkämper verweist auf den bestehenden Ratsbeschluss zum Ausbau der KiTa-Aschendorf. Entsprechend sind aufgrund der Zeitvorgabe Haushaltsmittel für 2021 und 2022 eingeplant. Eine Finanzierung der Maßnahme wäre entsprechend vorhanden und der Ausbau realisierbar. Eine Ausschreibung des Architekten wäre dann schon möglich. Sollten gravierende Kostensteigerungen absehbar sein, müssen natürlich die politischen Gremien entscheiden.

 

Herr Tesch merkt an, dass die Entscheidung für den Haushaltsmittelansatz ein deutliches Signal an die Öffentlichkeit ist, dass der Sachverhalt umgesetzt wird.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

6

Nein:

1

Enthaltung:

0