Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Anträge liegen nicht vor.

Zu einem späteren Zeitpunkt bietet die Vorsitzende der Zuhörerschaft Gelegenheit zu einer Bürgerfragestunde und weist darauf hin, dass bei Bedarf auch während der Sitzung den Zuhörenden mit einer Sitzungsunterbrechung die Möglichkeit gegeben wird, Fragen zu stellen.