Sitzung: 07.10.2021 Rat
Vorlage: X/2021/620
Seitens der
Bauherren, Eheleute Yvonne und Clemens Hackling, liegt ein Befreiungsantrag für
das Bauvorhaben „Anbau eines Altenteils an das bestehende Wohnhaus“ vor. Der
Anbau soll auch auf dem Grundstück „Am Wäldchen 16“ errichtet werden.
In dem
Bebauungsplan Nr. 19 „Ortskern Aschendorf, 1. Änderung“ ist für das Grundstück
„Am Wäldchen 16“ festgesetzt, dass der überbaubare Bereich zur Straße hin einen
Abstand von 5,00 m einhalten soll. Für den geplanten Anbau (ca. 100 qm
Wohnfläche) ist es aber notwendig, diesen Abstand auf 3,30 m zu verringern.
Die Überschreitung
beträgt ca. 17,00 qm.
Die anderen
Vorgaben des Bebauungsplans werden alle eingehalten.
Auch vor dem
Hintergrund, dass damals für das Grundstück „Am Wäldchen 5“ eine ähnliche Befreiung
erteilt worden ist, wird vorgeschlagen dem Befreiungsantrag zuzustimmen.
Nachbarliche
Belange werden hier nicht berührt.
Grundsätzlich kann gem. § 31 (2) BauGB von
den Festsetzungen eines Bebauungsplanes u. a. dann befreit werden, wenn die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen städtebaulich
vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Anlagen:
1. Lageplan Hackling
2. Ausschnitt B-Plan
Beschlussvorschlag:
Zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr.
19 „Ortskern Aschendorf, 1. Änderung“, auf dem Grundstück Am Wäldchen 16 mit
dem Ziel:
Anbau eines
Altenteils an das bestehende Wohnhaus,
wird das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 in Verbindung mit § 31 (2)
BauGB erklärt.
Es handelt sich um folgende Befreiung (siehe auch Anlagen):
Der gem.
Bebauungsplan vorgesehene Abstand von 5,00 m, zwischen der Baugrenze und der
straßenseitigen Grundstücksgrenze, soll auf 3,30 m herabgesetzt werden.