Der Landkreis Osnabrück ist gem. SGB VIII grundsätzlich der originäre Träger der Kinderbetreuung.

 

Die kreisangehörigen Kommunen des Landkreises nehmen im Einvernehmen mit dem Landkreis als öffentlichem Jugendhilfeträger die Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege wahr.

 

Die Details zu diesen Aufgabenbereichen waren bisher durch die am 19.12.2017 mit Wirkung zum 01.01.2017 zwischen dem Landkreis Osnabrück und den kreisangehörigen Kommunen geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung „Kinderbetreuung“, mit Änderungsvereinbarung vom 01.01.2019 geregelt.

Diese Vereinbarungen beinhalteten ein von der jeweiligen Betreuungsform unabhängiges (Mit)Finanzierungssystem des Landkreises an den Kinderbetreuungskosten in Form von festen Gesamtbeträgen.

 

Die sich in den letzten Jahren ergebenen erheblichen Kostensteigerungen sind durch eine Anpassung der Jahresbeträge in der bisher gültigen örV nicht abgedeckt.

 

Der sich absehbar auch künftig dynamisch verlaufenden Entwicklung soll nun durch die folgende transparente, gerechte und nachhaltige Regelung Rechnung getragen werden.

 

Den kreisangehörigen Kommunen ist dabei eine gleichmäßige Verteilung des Kostenrisikos bei der Finanzierung der Kinderbetreuung besonders wichtig.

 

Um eine optimale Aufgaben- und gerechte Kostenverteilung und damit eine gleichmäßige Verteilung des Kostenrisikos bei der Finanzierung der Kinderbetreuung zu erreichen, soll die vorliegende Vereinbarung mit Wirkung vom 01.01.2021 die bestehenden vertraglichen Regelungen ersetzen.

 

Durch die finanzielle Förderung in Höhe von 50% der nachgewiesenen notwendigen Netto-Ist-Kosten sollen in den kreisangehörigen Kommunen annähernd identische Bildungs-, Förder- und Betreuungsbedingungen im Sinne des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) geschaffen werden.

 

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde Bad Rothenfelde:

 

Für das Jahr 2020 erhielt die Kommune eine Zuweisung vom Landkreis Osnabrück in Höhe von 474.067,45 €.

 

Für das Jahr 2021 erfolgte eine Zuweisung vom Landkreis in Höhe von 554.973,64 €.

 

Mit der Neuregelung ab 01.01.2021 wird mit einer Zuweisung in Höhe von etwa 680.000,00 € gerechnet.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Kinderbetreuung im Landkreis Osnabrück wird gem. der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit Wirkung vom 01.01.2021 neu geregelt.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die seitens des Landkreises mit Schreiben vom 20.07.2021 vorgelegte neue Fassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen.