Vor der des Ratsvorsitzenden sind die Ratsfrauen und Ratsherren gem. § 60 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl förmlich zu verpflichten, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

Mit der Verpflichtung wird sinnvollerweise die Pflichtenbelehrung gem. §§ 54 Abs. 2 NKomVG verbunden.

 

Beides obliegt dem Bürgermeister, der sie bei der Leitung durch den Altersvorsitzenden vornimmt; nicht anwesende Ratsmitglieder werden später bei passender Gelegenheit verpflichtet und belehrt.

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen. Der im Rahmen der konstituierenden Ratssitzung an jedes Ratsmitglied verteilte Verpflichtungsnachweis ist daher zu unterschreiben und an die Verwaltung zurückzugeben.

 

 

 


Bürgermeister Rehkämper bedankt sich beim Sitzungsleiter, Ratsherrn Albers, für die Glückwünsche zur Wiederwahl. In seiner Wiederwahl sehe er auch die Bestätigung seiner Arbeit der Vorjahre. Allerdings sei dies nicht sein alleiniger Verdienst. Der Erfolg beruhe auch aus einem gutem Team in der Verwaltung und Kurbetrieben. Bürgermeister Rehkämper weist darauf hin, dass dennoch der Rat das höchste Entscheidungsorgan sei und der Bürgermeister mit seiner Verwaltung die Beschlüsse des Rates umzusetzen habe. Gemeinsam mit der Verwaltung biete er für die kommenden Jahre weiterhin eine gute und konstruktive Zusammenarbeit an und freue sich darauf.

 

Im weiteren Verlauf nimmt Bürgermeister Rehkämper die förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren gem. § 60 NKomVG vor.