Die Wahl des Ratsvorsitzenden, die keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedarf, erfolgt nach § 67 NKomVG. Die / der Ratsvorsitzende wird aus der Mitte der Abgeordneten für die Dauer der Wahlperiode gewählt (§ 61 Abs. 1 Satz 1 NKomVG).

 

Jedes Mitglied der Vertretung, also auch der Bürgermeister ist vorschlags- und wahlberechtigt. Wählbar ist jedoch nur ein Abgeordneter „aus der Mitte der Abgeordneten“.

 

Wahlvorschlag:

 

Ratsvorsitzende/r

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Frau …………. / Herr ………..  wird für die Dauer der Ratsperiode zur Ratsvorsitzenden / zum Ratsvorsitzenden gewählt.

 


Beschluss:

Ratsherr Tesch wird für die Dauer der Ratsperiode zum Ratsvorsitzenden gewählt.

 

 


Der Sitzungsleiter, Ratsherr Albers, ruft den TOP Wahl der / des Ratsvorsitzenden auf und erinnert in diesem Zusammenhang an die hohe Verantwortung dieses Amtes. Der oder dem neuen Ratsvorsitzenden solle der Rat mit Fairness und Respekt begegnen.

 

Aus den Reihen des Rates schlägt Ratsherr Trojahn den bisherigen Ratsvorsitzenden, Ratsherrn Tesch, zur Wahl vor. Weitere Wahlvorschläge werden nicht aus den Reihen des Rates vorgebracht.

 

Ratsherr Tesch wird bei einer Enthaltung einstimmig zum Ratsvorsitzenden wiedergewählt.

 

Ratsherr Albers gratuliert dem Ratsvorsitzenden Tesch zur Wiederwahl und übergibt die Sitzungsleitung. Ratsvorsitzender Tesch bedankt sich beim Rat für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Er begrüßt insbesondere die neu gewählten Ratsmitglieder in diesem Gremium. Mit dem gesamten Rat und der Verwaltung wünsche er sich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unter diesen Voraussetzungen könne man die weitere Zukunft Bad Rothenfeldes gemeinsam gut gestalten.