Sitzung: 04.11.2021 Rat
Vorlage: Y/2021/004
Gemäß § 61 Abs. 1 Satz 3 NKomVG
beschließt die Vertretung über die Stellvertretung der oder des Vorsitzenden.
Während die Wahl der / des
Ratsvorsitzenden ausschließlich nach § 67 NKomVG erfolgt (= Wahl), kann der
Beschluss über die Stellvertretung nach § 66 NKomVG (=Abstimmung) oder durch
Wahl nach § 67 NKomVG erfolgen.
Wahlvorschlag:
Stv.
Ratsvorsitzende/r |
|
Beschlussvorschlag:
Frau ………../ Herr ………… wird für die Dauer der Ratsperiode zur stellv.
Ratsvorsitzenden / zum stellv. Ratsvorsitzenden gewählt.
Ratsfrau Temme wird für die Dauer der Ratsperiode zur stellv. Ratsvorsitzenden gewählt.
Auf Frage des Ratsvorsitzenden Tesch schlägt Ratsherr Bunselmeyer Ratsfrau Temme zur Wahl als stellv. Ratsvorsitzende vor. Ratsherr Brinkmann schlägt sich in diesem Zusammenhang ebenfalls als stellv. Ratsvorsitzender vor. Weitere Vorschläge werden nicht vorgetragen. Entsprechend den vorgebrachten Wahlvorschlägen lässt der Ratsvorsitzende Tesch zunächst über den Wahlvorschlag Ratsfrau Temme abstimmen. Ratsfrau Temme kann 15 Ja-Stimmen auf sich vereinigen und wird damit zur stellv. Ratsvorsitzenden gewählt.