Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung.

 

Nachdem das „Präsidium“ des Rates (d. h. Wahl des Ratsvorsitzenden und Bestimmung der Stellvertretung eingerichtet ist, schließt sich die Beschlussfassung über die vorläufige oder auch endgültige Fassung der Geschäftsordnung des Rates für die neue Wahlperiode an, damit für Verfahrensfragen im weiteren Verlauf der zukünftigen Sitzungen eine Regelung zur Verfügung steht. Der diesbezügliche Beschluss bedarf als Verfahrensregelung nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

Um für die konstituierende Ratssitzung eine Regelung zur Verfügung zu haben, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung zu beschließen. Als Vorlage hierzu diente die Muster-Geschäftsordnung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Mögliche Änderungswünsche können im Rahmen einer anderweitigen Ratssitzung neu beschlossen werden.

 

 

Anlage:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde in der Fassung vom 04.11.2021 wird zugestimmt.

 


Beschluss:

Der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde in der vorliegenden Fassung vom 04.11.2021 wird zugestimmt.

 

 


Ratsvorsitzender Tesch teilt mit, dass dem Beschlussvorschlag die durch die Verwaltung vorbereitete überarbeitete Geschäftsordnung zugrunde liegt. Herr Hemsath teilt mit, dass er die vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund Muster-Geschäftsordnung auf die bisherige Bad Rothenfelder Geschäftsordnung aus dem Jahr 2011 angepasst habe. Aufgrund der Einführung des Ratsinformationssystems sei ihm dahingehend auch eine Nachbesserung sehr wichtig gewesen, um in diesem Punkt auch aktuell zu sein. Weitere Anpassungen seien im späteren Verlauf noch möglich. Ratsherr Brinkmann spricht sich in diesem Zusammenhang für eine Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung aus. Er wünsche sich noch weitere Anpassungen und Ergänzungen. Herr Hemsath teilt in diesem Zusammenhang mit, dass einige gewünschte Neuerungen, z. B. im Hinblick der Online-Teilnahme auch noch nicht vom Gesetzgeber entschieden seien und dass hierzu auch noch im niedersächsischen Landtag Beratungsbedarf herrsche. Bürgermeister Rehkämper unterstreicht, dass die Verwaltung entsprechende Änderungsanträge gerne entgegennehme und sie in einen neuen Entwurf einbauen würde. Dieser Entwurf könne dann im VA entsprechend vorberaten und im Gemeinderat zur Abstimmung gebracht werden.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen wird der vorliegenden Geschäftsordnung vom 04.11.2021 mit 17 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen zugestimmt.