Gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung vom Rat gewählt. Sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, so ist der Bürgermeister zu berücksichtigen, sofern er nicht zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist oder darauf verzichtet.

 

Die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH besteht bislang – wie bei den übrigen Ratsausschüssen auch – aus sieben Ratsmitgliedern. Die Verwaltung schlägt vor, es dabei auch in der neuen Wahlperiode zu belassen.

 

Hinweis:

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses „Bäderbetriebe“ und der „Gesellschafterversammlung Kurmittelhaus-Therapie Bad Rothenfelde GmbH“ entsprechen auch denen der Gesellschafterversammlung Kur GmbH. Der Vertreter der Gemeinde / Kur GmbH in der Gesellschafterversammlung Kur und Touristik GmbH wird von der Gesellschafterversammlung der Kur GmbH gewählt (in der Regel ist dies der Vorsitzender der GV Kurverwaltung GmbH).

 

Die Vorschriften des § 71 NKomVG finden hinsichtlich der Bildung und Besetzung analog Anwendung.

 

Der Ratsvertreter der AfD findet gem. § 71 Abs. 6 NKomVG für die Besetzung der Gesellschafterversammlung keine Berücksichtigung.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wird festgelegt, dass die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde aus sieben Ratsmitgliedern besteht.

 

2.

Die CDU-Fraktion erhält 3, die SPD-Fraktion 2 Sitze, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mindestens 1 (ggf. durch Losentscheid 2 Sitze) und die FDP-Fraktion erhält durch Losentscheid 1 Sitz oder bei Niederlage im Losentscheid ein Grundmandat.

 

3.

Folgende Ratsmitglieder werden in die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH gewählt:

 

Fraktion / Gruppe

 

Mitglied

Stellvertreter

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

CDU

 

 

 

SPD

 

 

 

SPD

 

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

 

Losentscheid zwischen

Grüne und FDP

 

 

 

Ggf. Grundmandat für die FDP-Fraktion § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.

 

 

Vorsitzende/r:

 

Stellv. Vorsitzende/r:

 

4.

Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG wird die Sitzverteilung und die Besetzung der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH hiermit festgestellt.

 

 


 

Beschluss:

 

1.

Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wird festgelegt, dass die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde aus sieben Ratsmitgliedern besteht.

 

2.

Die CDU-Fraktion erhält 3, die SPD-Fraktion 2 Sitze, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mindestens 1 (ggf. durch Losentscheid 2 Sitze) und die FDP-Fraktion erhält durch Losentscheid 1 Sitz oder bei Niederlage im Losentscheid ein Grundmandat.

 

3.

Folgende Ratsmitglieder werden in die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH gewählt:

 

Fraktion / Gruppe

 

Mitglied

Stellvertreter

 

CDU

 

Ratsherr Vater-Lippold

 

Ratsherr Trojahn

 

CDU

 

Ratsherr Kuchenbecker

 

Ratsherr Meyer zu Theenhausen

 

CDU

 

Ratsfrau Hüggelmeyer

 

Ratsherr Wernemann

 

SPD

 

Ratsfrau Temme

 

Ratsfrau Meyer-Schübli

 

SPD

 

Ratsherr Schlegel

 

Ratsherr Bunselmeyer

Bündnis 90 / Die Grünen

 

Ratsherr Brinkmann

 

Ratsherr Schulte

Losentscheid zwischen

Grüne und FDP

 

Ratsherr Diekamp

 

Ratsherr Spohn

 

 

 

4.

Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG wird die Sitzverteilung und die Besetzung der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH hiermit festgestellt.

 

 

Der Vorsitz / stellv. Vorsitz wird in der ersten Sitzung der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH bestimmt.

 

 

 


Gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung vom Rat gewählt. Sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, so ist der Bürgermeister zu berücksichtigen, sofern er nicht zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist oder darauf verzichtet.

 

Die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH besteht bislang – wie bei den übrigen Ratsausschüssen auch – aus sieben Ratsmitgliedern. Die Verwaltung schlägt vor, es dabei auch in der neuen Wahlperiode zu belassen.

 

Hinweis:

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses „Bäderbetriebe“ und der „Gesellschafterversammlung Kurmittelhaus-Therapie Bad Rothenfelde GmbH“ entsprechen auch denen der Gesellschafterversammlung Kur GmbH. Der Vertreter der Gemeinde / Kur GmbH in der Gesellschafterversammlung Kur und Touristik GmbH wird von der Gesellschafterversammlung der Kur GmbH gewählt (in der Regel ist dies der Vorsitzender der GV Kurverwaltung GmbH).

 

Die Vorschriften des § 71 NKomVG finden hinsichtlich der Bildung und Besetzung analog Anwendung.

 

Der Ratsvertreter der AfD findet gem. § 71 Abs. 6 NKomVG für die Besetzung der Gesellschafterversammlung keine Berücksichtigung.

 

Der Losentscheid fällt nach Ziehung durch den Ratsvorsitzenden Tesch zugunsten der FDP-Fraktion.

 

Der Besetzung der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH wird einstimmig zugestimmt.