Sitzung: 04.11.2021 Rat
Vorlage: Y/2021/010
Gemäß §
138 Abs. 1 NKomVG werden die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der
Gesellschafterversammlung vom Rat gewählt. Sofern mehrere Vertreterinnen und
Vertreter der Gemeinde zu benennen oder vorzuschlagen sind, so ist der
Bürgermeister zu berücksichtigen, sofern er nicht zum Geschäftsführer der
Gesellschaft bestellt ist oder darauf verzichtet.
Die
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH besteht
bislang – wie bei den übrigen Ratsausschüssen auch – aus sieben Ratsmitgliedern.
Die Verwaltung schlägt vor, es dabei auch in der neuen Wahlperiode zu belassen.
Hinweis:
Die
Mitglieder des Betriebsausschusses „Bäderbetriebe“ und der
„Gesellschafterversammlung Kurmittelhaus-Therapie Bad Rothenfelde GmbH“
entsprechen auch denen der Gesellschafterversammlung Kur GmbH. Der Vertreter
der Gemeinde / Kur GmbH in der Gesellschafterversammlung Kur und Touristik GmbH
wird von der Gesellschafterversammlung der Kur GmbH gewählt (in der Regel ist
dies der Vorsitzender der GV Kurverwaltung GmbH).
Die
Vorschriften des § 71 NKomVG finden hinsichtlich der Bildung und Besetzung
analog Anwendung.
Der
Ratsvertreter der AfD findet gem. § 71 Abs. 6 NKomVG für die Besetzung der
Gesellschafterversammlung keine Berücksichtigung.
Beschlussvorschlag:
1.
Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wird festgelegt,
dass die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde aus sieben
Ratsmitgliedern besteht.
2.
Die CDU-Fraktion erhält 3, die SPD-Fraktion
2 Sitze, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mindestens 1 (ggf. durch
Losentscheid 2 Sitze) und
die FDP-Fraktion erhält durch Losentscheid 1 Sitz oder bei Niederlage im
Losentscheid ein Grundmandat.
3.
Folgende Ratsmitglieder werden in die Gesellschafterversammlung der
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH gewählt:
Fraktion
/ Gruppe |
Mitglied |
Stellvertreter |
CDU |
|
|
CDU |
|
|
CDU |
|
|
SPD |
|
|
SPD |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
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Losentscheid zwischen Grüne und FDP |
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|
Ggf. Grundmandat für die
FDP-Fraktion § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.
Vorsitzende/r:
Stellv. Vorsitzende/r:
4.
Gemäß § 71
Abs. 5 NKomVG wird die Sitzverteilung und die Besetzung der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH hiermit festgestellt.
Beschluss:
1.
Gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wird festgelegt,
dass die Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde aus sieben
Ratsmitgliedern besteht.
2.
Die CDU-Fraktion erhält 3, die SPD-Fraktion
2 Sitze, die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mindestens 1 (ggf. durch
Losentscheid 2 Sitze) und die FDP-Fraktion erhält durch Losentscheid 1 Sitz
oder bei Niederlage im Losentscheid ein Grundmandat.
3.
Folgende Ratsmitglieder werden in die Gesellschafterversammlung der
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH gewählt:
Fraktion / Gruppe |
Mitglied |
Stellvertreter |
CDU |
Ratsherr
Vater-Lippold |
Ratsherr
Trojahn |
CDU |
Ratsherr
Kuchenbecker |
Ratsherr
Meyer zu Theenhausen |
CDU |
Ratsfrau
Hüggelmeyer |
Ratsherr
Wernemann |
SPD |
Ratsfrau
Temme |
Ratsfrau
Meyer-Schübli |
SPD |
Ratsherr
Schlegel |
Ratsherr
Bunselmeyer |
Bündnis
90 / Die Grünen |
Ratsherr
Brinkmann |
Ratsherr
Schulte |
Losentscheid
zwischen Grüne
und FDP |
Ratsherr
Diekamp |
Ratsherr
Spohn |
4.
Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG wird die
Sitzverteilung und die Besetzung der Gesellschafterversammlung der
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH hiermit festgestellt.
Der Vorsitz / stellv. Vorsitz wird in der ersten Sitzung der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH bestimmt.
Gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG werden die
Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung vom
Rat gewählt. Sofern mehrere Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde zu
benennen oder vorzuschlagen sind, so ist der Bürgermeister zu berücksichtigen,
sofern er nicht zum Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt ist oder darauf
verzichtet.
Die Gesellschafterversammlung der
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH besteht bislang – wie bei den übrigen
Ratsausschüssen auch – aus sieben Ratsmitgliedern. Die Verwaltung schlägt vor,
es dabei auch in der neuen Wahlperiode zu belassen.
Hinweis:
Die Mitglieder des Betriebsausschusses
„Bäderbetriebe“ und der „Gesellschafterversammlung Kurmittelhaus-Therapie Bad
Rothenfelde GmbH“ entsprechen auch denen der Gesellschafterversammlung Kur
GmbH. Der Vertreter der Gemeinde / Kur GmbH in der Gesellschafterversammlung
Kur und Touristik GmbH wird von der Gesellschafterversammlung der Kur GmbH
gewählt (in der Regel ist dies der Vorsitzender der GV Kurverwaltung GmbH).
Die Vorschriften des § 71 NKomVG finden
hinsichtlich der Bildung und Besetzung analog Anwendung.
Der Ratsvertreter der AfD findet gem. § 71
Abs. 6 NKomVG für die Besetzung der Gesellschafterversammlung keine
Berücksichtigung.
Der Losentscheid fällt nach Ziehung durch
den Ratsvorsitzenden Tesch zugunsten
der FDP-Fraktion.
Der Besetzung der Gesellschafterversammlung der
Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH wird einstimmig
zugestimmt.