Der Umlagebeitrag wird jährlich vom Unterhaltungsverband festgesetzt. Für das Jahr 2021 erfolgte eine Erhöhung von 12,00 € auf 13,00 €/ha (s. beigefügtes Schreiben vom 07.01.2021). Nach telefonischer Auskunft bleibt der Flächenbeitrag auch für das Jahr 2022 konstant.

 

Die Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“ ist dementsprechend anzupassen.

 

§ 4 Abs. 2 der Satzung ändert sich wie folgt:

 

„Der auf den jeweiligen Grundstückseigentümer nach § 3 Abs. 1 dieser Satzung entfallende Umlagebeitrag beträgt 6,50 € je angefangenen halben Hektar Grundstücksfläche.“

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“ wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.


 

Beschlussvorschlag:

 

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Umlegung von Beiträgen für den Unterhaltungsverband Nr. 96 „Hase-Bever“ wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.

 


 

Herr Sert weist auf die Erhöhung vom Unterhaltungsverband hin.

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0