Sitzung: 24.11.2021 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: Y/2021/013
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2022 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab
2022) |
Anliegergrundstücke |
1,80 |
2,16 |
Hinterliegergrundstücke |
1,56 |
1,92 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Die Gebührenbedarfsberechnung des
Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2022 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr €/lfd. m (alt) |
Gebühr €/lfd. m (neu ab 2022) |
Anliegergrundstücke |
1,80 |
2,16 |
Hinterliegergrundstücke |
1,56 |
1,92 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der
Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.
Herr Prövestmann erläutert die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung. Die Berechnung gibt eine Erhöhung der Gebührensätze für die Anliegergrundstücke um 0,36 EUR auf 2,16 EUR/lfd. m pro Jahr sowie für die Hinterliegergrundstücke auch um 0,36 EUR auf 1,92 EUR/lfd. m pro Jahr vor. Wesentliche Ursache sind gestiegene Kosten für den Winterdienst sowie die bestehende negative Sonderrücklage in Höhe von rd. 9.700 EUR.
Herr Kuchenbecker regt an, weitere Möglichkeiten zur Kostenreduzierung im Bereich Strassenreinigung zu prüfen.
Frau Meyer-Schübli weist daraufhin, dass die Kosten in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch weiter steigen werden. Aber es gilt der Grundsatz ‚Eigentum verpflichtet‘.
Abstimmungsergebnis (einstimmig):
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |