Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2022 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m (alt)

Gebühr €/lfd. m (neu ab 2022)

Anliegergrundstücke

1,80

2,16

Hinterliegergrundstücke

1,56

1,92

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2022 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m (alt)

Gebühr €/lfd. m (neu ab 2022)

Anliegergrundstücke

1,80

2,16

Hinterliegergrundstücke

1,56

1,92

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.

 

 


 

Herr Prövestmann erläutert die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung. Die Berechnung gibt eine Erhöhung der Gebührensätze für die Anliegergrundstücke um 0,36 EUR auf 2,16 EUR/lfd. m pro Jahr sowie für die Hinterliegergrundstücke auch um 0,36 EUR auf 1,92 EUR/lfd. m pro Jahr vor. Wesentliche Ursache sind gestiegene Kosten für den Winterdienst sowie die bestehende negative Sonderrücklage in Höhe von rd. 9.700 EUR.

 

Herr Kuchenbecker regt an, weitere Möglichkeiten zur Kostenreduzierung im Bereich Strassenreinigung zu prüfen.

 

Frau Meyer-Schübli weist daraufhin, dass die Kosten in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch weiter steigen werden. Aber es gilt der Grundsatz ‚Eigentum verpflichtet‘.

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0