Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes 2020 des Abwasserbeseitigungsbetriebes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 24. September 2021 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni bis September 2021 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Abschließend heißt es: Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Niedersachsen (EigBetrVO Nds.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigbetrVO Nds. und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht festzustellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden und über die Verwendung der Gewinne zu beschließen.

 

Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird

 

Þ der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht 2020 festgestellt,

 

Þ der Betriebsleitung für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Jahresgewinn im Bereich „Schmutzwasser“

     beläuft sich zunächst auf                                                                                 63.295,12 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:                                                 

     Eigenkapitalzinsen                                                                                            61.383,17 €,

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                                98.382,95 €.

     Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                                        -96.471,00 €

Þ Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“

     lautet zunächst auf                                                                                           76.896,20 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:

     Eigenkapitalzinsen                                                                                              7.348,99 €,     

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                               65.210,73 €.    

     Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                                           4.336,48 €

    

     Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt                                                             68.732,16 €

     werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.


Beschlussvorschlag:

 

Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird

 

Þ der Jahresabschluss 2020 und der Lagebericht 2020 festgestellt,

 

Þ der Betriebsleitung für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Jahresgewinn im Bereich „Schmutzwasser“

beläuft sich zunächst auf                                                                            63.295,12 €.

Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:

Eigenkapitalzinsen                                                                                        61.383,17 €,

Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                      98.382,95 €.

Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                        -96.471,00 €

Þ Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“

lautet zunächst auf                                                                                       76.896,20 €.

Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:       Eigenkapitalzinsen                                                                                           7.348,99 €,

Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                      65.210,73 €.

Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                4.336,48 €

 

Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt                                   68.732,16 €

werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.

 


 

Herr Redeker (KMP Osnabrück) stellt an Hand einer Präsentation die Details des Jahresabschlusses 2020 vor.

 

Ohne Diskussion ergeht folgender

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0