Nach der Erarbeitung der Kalkulation für das kommende Jahr hat die Firma Schneider & Zajontz die Unterlagen zur Prüfung erhalten und diese wurden von ihr als ordnungsgemäß bestätigt.

 

Die Gebühr erhöht sich von 0,49 € je m² auf 0,59 € je m² bebauter und befestigter Fläche. Jeweils 50 m² werden nach der Satzung zu einer Berechnungseinheit zusammengefasst.  Entsprechend lautet die Berechnungseinheit 29,50 € (vorher 24,50 €).

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasser-beseitigung wird beschlossen. Die Gebühr erhöht sich auf 0,59 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf 29,50 €.




Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Abwassergebühr für die öffentliche Niederschlagswasser-beseitigung wird beschlossen. Die Gebühr erhöht sich auf 0,59 €/m². Auf die Berechnungseinheit von 50 m² bezogen beläuft sich die Gebühr auf 29,50 €.

 


 

Herr Sert führt in den Sachverhalt ein. Die Gebührenanpassung resultiert im Wesentlichen aus der Kostenunterdeckung in der Vergangenheit. Ein durchschnittlicher Haushalt hat vier Berechnungseinheiten, daher kann von einer tatsächlichen Belastung eines Durchschnittshaushaltes in Höhe von rd. 20,- €/Jahr ausgegangen werden.

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0