Sitzung: 24.11.2021 Finanz- und Betriebsausschuss
Vorlage: Y/2021/020
Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr.
Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes 2020 des Wasserwerkes
der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 24. September 2021 liegt vor. Die Prüfung
wurde in der Zeit vom Juni bis September 2021 durchgeführt. Er ist nach einem
Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des
Ausschusses beigefügt.
Der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend
zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit
des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Abschließend heißt es: Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
- entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften
der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Niedersachsen (EigBetrVO
Nds.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum
31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
- vermittelt der
beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in
Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der
EigbetrVO Nds. und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Der Rat der Gemeinde hat den
Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht festzustellen und zugleich über die
Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von
60.108,49 € zu entscheiden.
Der Mindestgewinn für 2020 beträgt
58.947,56 €, damit die volle Konzessionsabgabe ausgezahlt werden kann. Da der
Gewinn im Berichtsjahr über diesem erforderlichen Mindestbetrag liegt, konnte
in 2020 die volle Konzessionsabgabe in Höhe von 60.000,00 € berücksichtigt
werden. Sie wurde nicht voll erwirtschaftet.
Die vorgeschriebene
Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2020 erreicht.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom
31. Dezember 2020 in der Fassung des Prüfungsberichtes der
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr.
Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 24. September 2021 sowie der
Lagebericht wird
Þ vom Rat festgestellt.
Þ Der Betriebsleitung wird für das
Jahr 2020 Entlastung erteilt.
Þ Der
Mindestgewinn von 58.947,56
€
wird in die allgemeine Rücklage
eingestellt. Die Differenz
zum
Jahresgewinn = 60.108,49 € von 1.160,93
€
wird dem Sonderposten für den
Gebührenausgleich zugeführt.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des
Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom
31. Dezember 2020 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 24. September 2021 sowie der Lagebericht wird
Þ vom Rat festgestellt.
Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.
Þ Der Mindestgewinn von 58.947,56 € wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz zum Jahresgewinn = 60.108,49 € von 1.160,93 € wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.
Herr Redeker (KMP Osnabrück) stellt die wesentlichen Details des Jahresabschlusses vor.
Ohne weitere Diskussion ergeht folgernder
Abstimmungsergebnis (einstimmig):
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |