Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 und des Lageberichtes 2020 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 24. September 2021 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni bis September 2021 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

 

Abschließend heißt es: Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Bundeslandes Niedersachsen (EigBetrVO Nds.) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigbetrVO Nds. und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht festzustellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von 60.108,49 € zu entscheiden. 

 

Der Mindestgewinn für 2020 beträgt 58.947,56 €, damit die volle Konzessionsabgabe ausgezahlt werden kann. Da der Gewinn im Berichtsjahr über diesem erforderlichen Mindestbetrag liegt, konnte in 2020 die volle Konzessionsabgabe in Höhe von 60.000,00 € berücksichtigt werden. Sie wurde nicht voll erwirtschaftet.

 

Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2020 erreicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom

31. Dezember 2020 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungs-

gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 24. September 2021 sowie der Lagebericht wird

 

 

Þ vom Rat festgestellt.

 

Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Mindestgewinn von                                                                                58.947,56 €

     wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz

     zum Jahresgewinn = 60.108,49 € von                                                              1.160,93 €

     wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom

31. Dezember 2020 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 24. September 2021 sowie der Lagebericht wird

 

Þ vom Rat festgestellt.

 

Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Mindestgewinn von 58.947,56 € wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz zum Jahresgewinn = 60.108,49 € von 1.160,93 € wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.

 

 


 

Herr Redeker (KMP Osnabrück) stellt die wesentlichen Details des Jahresabschlusses vor.

 

Ohne weitere Diskussion ergeht folgernder

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0