Die Verwaltung hat die Wassergebühr für 2022 neu kalkuliert. Die Firma Schneider & Zajontz, Heilbronn, hat an der Kalkulation Wassergebühr mitgewirkt. Das Ergebnis ist beigefügt.

 

Der Wasserpreis steigt demnach 2022 netto 1,47 € pro Kubikmeter. Zuzüglich Umsatzsteuer beträgt der Kubikmeterpreis 1,57 €.

 

Die Kalkulationsbasis liegt in 2022 bei 595.209 m³.

 

Im Jahr 2017 lag der Preis bei 1,50 € pro Kubikmeter (brutto 1,61 €/m³)

Seit 2020 liegt der Preis bei 1,40 € pro Kubikmeter (brutto 1,50 €/m³)

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Wassergebühr für das Jahr 2022 wird beschlossen. Die Wasser-gebühr steigt auf 1,47 €/m³ zuzüglich 7 % Umsatzsteuer.

 

Die Wassergebühr beträgt demnach brutto 1,57 €/m³.


Beschlussvorschlag:

 

Die Kalkulation der Wassergebühr für das Jahr 2022 wird beschlossen. Die Wasser-gebühr steigt auf 1,47 €/m³ zuzüglich 7 % Umsatzsteuer.

 

Die Wassergebühr beträgt demnach brutto 1,57 €/m³.

 

 


 

Herr Sert erläutert den Beschlussvorschlag. So hat der Wasserbeschaffungsverband Osnabrück-Süd in den letzten vier Jahren den Preis von 0,76 € auf 0,90 € angehoben. Auch die allgemeinen Kosten für die Wasserversorgung sind angestiegen. Beide Ursachen bedingen eine Gebührenanhebung auf 1,57 €/m3 (Brutto) für 2022.

 

Herr Kuchenbecker erkundigt sich nach der Preisstabilität für die nächsten Jahre. Herr Sert will eine niedrige Gebührenanhebung (um rd. 0,08 EUR) im Folgejahr 2023 nicht ausschließen. Danach sollte der Preisstand kontinuierlich bis 2025 gleichbleiben. Eine Beeinflussung durch negative Jahresergebnisse kann allerdings nicht ausgeschlossen werden.

 

Herr Kuchenbecker fragt nach dem Verbrauch der Bad Rothenfelder Bürger in 2021. Herr Sert schätzt subjektiv nach den ersten Zählerstandsrückmeldungen ein, dass keine gravierenden Unterscheide zum Vorjahr vorliegen.

 

Herr Rehkämper erinnert daran, dass die Gemeinde Bad Rothenfelde Mitglied des Wasserbeschaffungsverbandes und zur Mindestabnahme verpflichtet ist, wir aber auch über eigene Fördermengen verfügen. Eine Mengenübersicht über den Verbrauch der letzten drei Jahre soll dem Protokoll beigefügt werden. (Anmerkung des Protokollanten: Der Fremdbezug belief sich in 2018 auf 174.171 m3, in 2019 auf 170.007 m3 und in 2020 auf 165.943 m3).

 

Herr Tesch fragt, ob bei einem größeren eigenen Fördervolumen der Preis zurückgehen könnte? Herr Sert bestätigt dies, aber wir sind zur Abnahme einer Mindestmenge verpflichtet. Zudem spricht der Solidargedanke gegen ein solches Vorgehen. Auch wir könnten in eine Situation kommen, in der wir den Wasserbeschaffungsverband benötigen.

 

Herr Kuchenbecker erinnert daran, dass wir als (Teil-)Abnehmer gut fahren und auch den Solidargedanken mit den Nachbarkommunen leben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0