Hiermit wird der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2022 und die mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2025 vorgelegt.

 

Einige Beträge des Planjahres 2022 weichen von der Vorjahresplanung ab.

 

Im Rahmen dieser Vorlage wird auf die wesentlichsten Einzelheiten hingewiesen (Die Klammerzusätze sind die Planansätze 2021).

 

A.  Erfolgsplan

 

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse 2022 werden mit 877.242 € (835.255 €) ausgewiesen. Dieser Ansatz entspricht einer Wassermenge von 595.209 m³.

 

Der Wasserpreis wird nach dem bisherigen Vorbereitungsstand in 2022 bei

1,47 €/m³ netto liegen. Die Erhöhung liegt damit bei 7 Cent/m³. Bei einer Grundlage von 180 m³ für einen Vierpersonenhaushalt ergibt sich daraus eine jährliche Mehrbelastung von 12,60 €.

In den Umsatzerlösen sind zudem aufgelöste, empfangene Ertragszuschüsse in Höhe von 2.071 € (2.089 €) enthalten. Als Ertragszuschüsse wurden bis 2002 erhaltene Anschlussbeiträge ausgewiesen. Diese werden jährlich mit 5 % ergebniswirksam aufgelöst.

Nach einer Rechtsänderung werden die Anschlussbeiträge ab 2003 von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der Rohrleitungen abgezogen.

 

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge bleiben konstant bei 8.000 € (8.000 €). Enthalten sind im Wesentlichen Fahrzeugkostenerstattungen der Gemeinde und Erlöse aus der Vermietung der Standrohre.

 

Materialaufwand

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betragen in der Planung 65.000 € (65.000 €).

 

Die Kosten für den Wasserbezug von der Südkreis-Wasserversorgung werden auf

153.000 € (132.600 €) geschätzt. Der spezifische Preis für den Zukauf von Wasser wird mit 0,90 €/m³ erwartet (Preiserhöhung in 2022 von 0,85 €/m³ auf 0,90 €/m³).

                                                                                                                                                                                                                                                                                  

Personalaufwand

Der Personalaufwand einschließlich Sozialabgaben ist mit 113.250 € (109.350 €) angesetzt. Die Aufwendungen verändern sich aufgrund von Mitarbeiterfluktuation und tarifliche Anpassung. Es wurde eine Erhöhung von 2 % eingeplant. Tariflich ist auch ein leistungsorientierter Anteil an der Bezahlung des Personals mit 1,75 % vorgeschrieben. Auch dieser Ansatz ist im Planentwurf berücksichtigt.

 

Abschreibungen

Die Abschreibungen auf das Anlagevermögen bleiben grundsätzlich unverändert.

In der Summe werden die Abschreibung mit 105.466 € (98.500 €) angesetzt.

 

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sie werden nach gegenwärtiger Kenntnis und Planung 414.600 € (380.100 €) betragen. Der Begriff der „sonstigen betrieblichen Aufwendungen“ beinhaltet Instandhaltungs-, Betriebs-, Verwaltungskosten, Konzessionsabgabe und übrige Kosten, die sich aber alle nur unwesentlich ändern.

 

Zinseinnahmen

Guthabenzinsen sind mit 525 € (700 €) geplant. Sie entstehen aus der Verzinsung der laufenden Konten (Darlehen Kurverwaltung).

 

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen für die Fremdfinanzierung von Anlagevermögen sinken auf 5.235 € (6.655 €).

 

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Das Ergebnis vor Steuern liegt bei 31.287 € (53.839 €).

 

Steuern vom Einkommen und Ertrag und sonstige Steuern

Die zu erwartende Steuerbelastung aus Einkommen und Ertrag wird 27.450 €

(36.000 €) betragen. Der geringere Betrag erklärt sich aus einem geringeren Gewinn vor Steuern gegenüber 2021.

Die sonstigen Steuern beziehen sich auf Kraftfahrzeugsteuer und Grundsteuer. Der Ansatz lautet 1.240 € (1.240 €).

 

Jahresgewinn

Der Jahresgewinn errechnet sich mit 2.597 € (16.599 €). Die Konzessionsabgabe wird nicht voll erwirtschaftet und daher ist eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage erforderlich. Der Mindestgewinn gleicht dem Jahresgewinn nach der Entnahme von 60.403 € auf 63.000 €. Der Mindestgewinn wird mit 4 % vom Eigenkapital berechnet.

 

 

A. Vermögensplan

 

I.   Leistungen

 

Immaterielle Vermögensgegenstände

Für die Neufestsetzung der Wasserschutzzone ist in 2022 kein Planbetrag vorgesehen Die anfallenden Kosten sind in den Vorjahren Planungsgegenstand gewesen.

 

Grundstücke/grundstücksgleiche Rechte mit Bauten

Es ergibt sich im Planjahr kein Ansatz.

 

Wassergewinnung

Für die Brunnen, einen Stabmattenzaun Br.4 sind allgemeine Kosten in Höhe von 37.500 € geplant. Für den Hochbehälter und die Enteisenungsanlage sind insgesamt 40.000 € vorgesehen.

 

Verteilung

Für das Ersetzen von Rohrleitungen im Allgemeinen sind 25.000 € vorgesehen (u.a. Hydranten und Schieberkreuze). Weitere 30.000 € sind für Planungskosten einer Transportleitung vom Brunnen 2 bis Wasserwerk geplant. Für eine Netzerweiterung An der Springmühle, einer Ringleitung Lindenalle/Am Mühlenbach und einem Netzplan für die Löschwasserversorgung sind 110.000 € veranschlagt.

Im Übrigen werden Wassermesser gekauft, die im laufenden Betrieb nach Bedarf eingebaut werden. Für den Kleinbedarf sind 3.000 € angesetzt.

 

Betriebs- und Geschäftsausstattung

Der Ansatz beläuft sich auf 5.000 €. Der Betrag 2022 steht für Inventar, Werkzeuge und Geräte bereit.

 

Darlehenstilgung

Die Summe der regelmäßigen Tilgungen ist mit 48.508 € (38.088 €) angesetzt.

 

Auflösung Beiträge

Die bis zum 31. Dezember 2002 gezahlten Anschlussbeiträge sind mit jährlich 5 % im Erfolgsplan ertragserhöhend aufzulösen. Die sich in 2022 ergebende Summe von 2.071 € belastet entsprechend den Vermögensplan.

 

 

II.  Finanzierung

 

Die Abschreibungen auf das Vermögen ergeben 105.466 € (98.500 €). Die Summe steht, da in der Vergangenheit erwirtschaftet, für die Finanzierung von Maßnahmen bereit.                                                                                                                                        Ergänzend zu der vorstehend genannter Summe werden die Investitionsmittel durch vorhandene Liquidität mit 195.613 € gesichert.

 

 

Finanzplan 2021 bis 2025

 

A.  Erfolgsplan

In 2022 betragen die geplanten Umsatzerlöse 877.242 €. Am Ende des mittelfristigen Zeitraumes von 2021 bis 2025 werden die Umsatzerlöse (für 2025) mit rd.930.000 € erwartet.

 

Der Materialaufwand wird für 2022 mit 218.000 € veranschlagt. Er soll sich bis 2025 auf ca. 223.400 € erhöhen. Grundlage ist der geschätzte künftige Energiepreis.

 

Die Personalkosten bewegen sich für 2022 mit 113.250 € und bis zum Jahre 2025 auf 114.600 €. Das ergibt sich zum einen aus der voraussichtlichen Tarifentwicklung und zum anderen aus Erhöhung der gesetzlichen sozialen Aufwendungen.

 

Die Abschreibungen liegen in 2022 bei 105.466 € und sinken in den Folgejahren (2025) bis auf 100.500 €. Die AfA-Beträge entfallen weitestgehend für die

Fahrzeuge und für die Kontroll- und Steuereinrichtung.

 

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfordern zunächst 380.100 €. Sie belaufen sich am Ende des Planungszeitraums, also 2025, auf 428.700 € (insbesondere Konzessionsabgabe, Wasserentnahmegebühr, Instandhaltungskosten, Verwaltungs kosten).

 

Die Zinsaufwendungen sinken bis einschließlich 2025 von 6.655 € auf 4.100 €.

 

Der Jahresgewinn 2022 liegt bei 2.597 €. Um den Mindestgewinn zu erreichen ist die Kürzung der Konzessionsabgabe notwendig, da dieser mittelfristig aller Voraussicht nach nicht voll erwirtschaftet werden kann. Der Mindestgewinn liegt in den Planjahren zwischen 63.000 € und 65.000 €.

 

B.  Vermögensplan

Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit liegt in den Planjahren bei den Brunnen sowie bei der Transportleitung für den Hochbehälter. Insgesamt belaufen sich die Investitionsbeträge in 2021 auf 183.000 €. Danach steigen die entsprechenden Zahlen in 2022 auf 250.500 €.

 

In den Jahren 2023 2024 und 2025 werden voraussichtlich 208.000 €, 293.000 € und 308.000 € benötigt.

 

Für die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird in den Jahren 2021 bis 2025 nur eine geringe Summe von je 5.000 € angesetzt (2024 35.000 € Neues Fahrzeug).

 

Die Darlehenstilgung erfordert 2022 rund 48.508 €. Im Zeitraum 2021 bis 2025 sinkt der Betrag von 38.088 € auf 19.746 €.

 

Der Schuldenstand ergibt sich im Planungszeitraum wie folgt:

31.Dezember 2021     185.684,80 €

31.Dezember 2022     144.340,04 €

31.Dezember 2023     115.771,29 €

31.Dezember 2024       96.024,74 €

31.Dezember 2025       76.050,25 €

 

Die Schulden sinken weiter. Im Jahr 2000 lag der Gesamtdarlehensbetrag noch bei 1.169.352,94 €. Er vermindert sich zwischen 2000 und 2022 um rd. 1.025012,90 €. Im Jahr 2022 steigt der Schuldenstand leicht durch eine Darlehensaufnahme in Höhe von 130.000 €. Danach wird sich der Darlehensstand durch konsequente Tilgung wieder verringern.

 

Die Auflösung der Anschlussbeiträge sinkt bis einschließlich 2025 von 2.089 € auf 2.071 €.

                                                                                                                                                                                                                       

Die Finanzierung der Leistungen wird mit Darlehen, verdienten Abschreibungen, liquiden Mitteln und zu einem geringen Anteil mit Anschlussbeiträgen dargestellt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes für das Jahr 2022 und die mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2025 werden in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes für das Jahr 2022 und die mittelfristige Finanzplanung 2021 bis 2025 werden in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlossen.

 


 

Herr Sert erläutert den vorliegenden Wirtschaftsplan und berichtet, dass mittelfristig eine weitere Erhöhung nicht auszuschließen ist.

 

Herr Tesch erkundigt sich nach dem Hintergrund des Ansatzes für den Netzplan der Löschwasserversorgung. Der Plan sollte gerade für die Feuerwehr sehr wichtig sein. Herr Sert berichtet, dass der Grundbedarf an Feuerlöschkapazitäten gedeckt werden muss und die Gemeinde hierfür in der Verantwortung steht. Der Netzplan definiert, wo und in welcher Menge Löschwasser zur Verfügung stehen soll.

 

Herr Sert berichtet, dass 150 TEUR für den Brunnen 3 in 2023 eingeplant sind. Ein Leistungsverlust ist zum Vorschein gekommen und daher sind hier die Arbeiten erforderlich. Herr Kuchenbecker fragt, ob die Wasserrechte von den Arbeiten betroffen sind, welches Herr Sert verneint.

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0