Beschlussvorschlag:

 

Die Entschlammung und Sanierung (konservative Variante) des Kahnteiches wird als Maßnahme beschlossen, für die – über das Sofortprogramm Perspektive Innenstadt – ein Antrag auf Förderung bei der NBank gestellt wird.

Antragsteller/Aufgabenträger der Maßnahme wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH (100%ige Tochter der Gemeinde) sein. Die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Kur GmbH werden angewiesen, entsprechend zu entscheiden.

 

 


 

Herr Kuchenbecker führt in den Tagesordnungspunkt ein und weist darauf hin, dass dies ein schon lange währendes Thema ist.

 

Herr Rehkämper berichtet von der Aufgabenverpflichtung der Gemeinde, das Oberflächenwasser aufzunehmen und zu entsorgen. In dem Fall des Kahnteichs gelangt es von den Straßen der Gemeinde in den Kahnteich und auch die Straßenverschmutzungen gelangen somit in das Gewässer. Eigentümer des Kahnteichs ist die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH.

 

Von Besuchern des Kahnteichs wurden der Kur und Touristik GmbH schon Geruchsbeeinträchtigungen gemeldet. Der Fontänen- und Krokodilsteich wurde in der jüngeren Vergangenheit schon erneuert, war aber im Gegensatz zum Kahnteich nicht mit Schadstoffmaterialien belastet und zudem auch eine andere Größenordnung als der Kahnteich. Das Ingenieurbüro ibt hatte auf Grund der vorstehenden Problematik im März 2019 ein Konzeptvorschlag in der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung GmbH vorgestellt.

 

Gerade im Hinblick auf das Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“, wo ein Projekt mit klarem Bezug zur Innenstadtlage gefördert werden kann, bietet sich die Entschlammung Kahnteich an. Eine in der Förderung ‚gewollte Stärkung des Zentrums‘ wird damit klar umgesetzt. Eine Aufteilung der Kosten kann, wie im Sachverhalt beschrieben, sachbezogen erfolgen.

 

Frau Meyer-Schübli merkt an, dass die Entsorgungskosten für Schadstoffe seit 2019 deutlich angezogen haben und der Ansatz zu niedrig gewählt sein kann. Herr Kuchenbecker stimmt dem zu, will aber zunächst erst einmal von den Planzahlen ausgehen. Sind die Zahlen in dem Wirtschaftsplan des Abwasserbeseitigungsbetriebes enthalten fragt Herr Kuchenbecker? Herr Sert bestätigt, dass diese im Wirtschaftsplan für 2023 enthalten sind. Die Gebühren können in einem einzelnen Jahr angehoben oder auf drei Jahre gestreckt werden. Herr Rehkämper erinnert daran, dass die aktuelle Kostenschätzung gegenüber dem Ansatz aus 2019 schon angehoben wurde.

 

Herr Bunselmeyer weist daraufhin, dass bei der Vorstellung der Entschlammungskonzepte die Ursache für die Belastung des Kahnteichs vom Ingenieurbüro klar benannt wurde. Die Schadstoffe gelangen von den Straßen ungefiltert mit dem Niederschlagswasser in den Kahnteich. Daher ist der Abwasserbeseitigungsbetrieb klar in der Verantwortung. Wenn man bedenkt, dass 60 Jahre nichts gemacht wurde und die jetzigen Kosten auf die Jahre runterrechnet, ist der Aufwand bzw. sind die dafür fälligen Gebühren nicht sehr hoch.

 

Frau Meyer-Schübli erinnert daran, dass die Gemeinde noch viele weitere große Projekte angehen will und die Prioritäten entsprechend zu setzen sind.

 

Herr Tesch gibt zu bedenken, dass über die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme natürlich gestritten werden kann. Aber 60 Jahre wurde hier nichts gemacht, daher haben wir nun die Aufgabe tätig zu werden und den Schaden zu reparieren. Der Kahnteich als Regenrückhaltebecken dient der Allgemeinheit und nicht nur einzelnen Gruppen. Wenn die Notwendigkeit besteht, dann muss auch gehandelt werden. Die Gebühren können auch auf drei Jahre gestreckt werden, so dass die Belastung nicht kurzfristig so stark ins Gewicht fällt.

 

Herr Rehkämper pflichtet Frau Meyer-Schübli bei, dass die Gemeinde viele Projekte in der Vergangenheit gut abgearbeitet hat und viele neue angehen will. Das Kurhaus ist sicherlich eins davon, welches sich im Eigentum der Kurverwaltung GmbH befindet. Diese wird das Projekt nicht aus eigenen finanziellen Mitteln stemmen können.

Eine Gebührenstreckung im Abwasserbereich kann sicherlich geprüft werden. Generell sind Änderungen am Projekt mit den Fachleuten zu besprechen. Die Installation eines Sandfangs bevor das Niederschlagswasser von den Straßen in den Kahnteich läuft, ist sicherlich eine davon.

 

Herr Sert weist daraufhin, dass bei einer Streckung über drei Jahre eine Darlehensaufnahme erforderlich sein dürfte.

 

Herr Kuchenbecker formuliert den Kompromissvorschlag zur Aufteilung der Finanzierung:

 

Von der Gesamtsumme (600.000 €) wird der erwartete Zuschuss von 166.000 € abgezogen und der verbleibende Betrag von 434.000 € nach dem angeführten Schlüssel von 35:65 wie folgt verteilt:

 

152.000 € Gemeindeanteil

 

282.000 € Abwasserbeseitigungsbetrieb/Niederschlagswasser

 

Das müsste dann (vorsichtig geschätzt) eine Gebührenerhöhung von 17€/50m2 in einem Jahr oder eben knapp 6€/50m2 verteilt auf drei Jahre ergeben. Für einen Durchschnitthausbesitzer ergäbe sich dann eine Mehrbelastung von ca. 65 € verteilt auf drei Jahre.

 

Die genaue Aufteilung (Vorschlag Verwaltung versus Vorschlag Finanzausschuss) sollte im VA besprochen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

5

Nein:

2

Enthaltung

0