Sitzung: 16.12.2021 Rat
Vorlage: Y/2021/012
Der Jahresabschluss der TOL für das Rumpfgeschäftsjahr 27.03. –
30.04.2020 weist mit einer Bilanzsumme in Höhe von EUR 1.042.422,96 einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 28.634,38 aus. Zur Deckung der Aufwendungen
zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Aufgaben ist ein Teilbetrag in Höhe von
EUR 2.547,24 aus den Kapitalrücklagen zu entnehmen. Der verbleibende Verlust in
Höhe von EUR 26.087,14 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Wie bekannt, teilte sich das Jahr 2020 der TOL in die
Rumpfgeschäftsjahre vom 27.03. – 30.04. sowie vom 01.05. – 31.12.2020. Das
operative Geschäft wurde zum 01.05.2020
aufgenommen. Der vorhergehende Zeitraum war ausschließlich vorgesehen,
um die erforderlichen finanziellen, organisatorischen und steuerrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen. Außer der Bereitstellung von Kapitaleinlagen, sind
daher nahezu keine weiteren Geschäftsvorfälle in dem Zeitraum 27.03. – 30.04.
angefallen. Um eine wirtschaftliche Abwicklung zu gewährleisten und keine
weiteren Kosten zu generieren, soll daher auf eine Abschlussprüfung für den
Zeitraum 27.03. – 30. 04.2020 verzichtet werden.
Grundlage ist § 158 (4) NKomVG (Anlage). Danach kann die Kommune
beschließen, auf die Jahresabschlussprüfung zu verzichten, wenn bestimmte
Kriterien erfüllt sind, z.B. ein geringer Betriebsumsatz nach Höhe der
Bilanzsumme und Umsatz. Die Kriterien sind für die TOL GmbH als erfüllt
anzusehen, da das Geschäftsjahr ausschließlich dazu diente, die organisatorischen
und finanziellen Voraussetzungen zu treffen, was sich in den Zahlen
wiederspiegelt.
Das zuständige Rechnungsprüfungsamt des Landkreises teilt diese
Einschätzung. Die gesetzlich erforderliche Anhörung des RPA ist somit erfolgt.
In der Gesellschafterversammlung der TOL am 01.07.2021 wurde der
Jahresabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr vom 27.03. – 30.04.2020 einstimmig
festgestellt. Ebenfalls einstimmig wurde beschlossen, auf eine
Jahresabschlussprüfung durch das RPA aus oben genannten Gründen zu verzichten.
Der Beschluss wurde unter dem Vorbehalt der Zustimmung der kommunalen Gremien
gefasst.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt, auf eine Jahresabschlussprüfung der
Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH für das Rumpfjahr 27.03 – 30.04.2020
aus dem im Sachverhalt genannten Gründen zu verzichten.