Sitzung: 16.12.2021 Rat
Vorlage: Y/2021/037
Mit Schreiben vom 01.05.2021 hat Herr Helmut
Nollmann angekündigt aus Altersgründen nicht wieder für eine Wiederwahl für das
Amt des Schiedsmanns zur Verfügung zu stehen.
In der VA-Sitzung vom 11.05.2021 hatte Herr
Bürgermeister Rehkämper hierzu im Verwaltungsbericht eigens berichtet und auch
die Politik um entsprechende Vorschläge für die Nachfolge von Herrn Nollmann
gebeten. Des Weiteren wurde Ende August
2021 über die Internetseite der Gemeinde Bad Rothenfelde und den Teuto-Express
eine öffentliche Ausschreibung durch das Hauptamt geschaltet. Auf diese
Ausschreibung haben sich drei Personen (zwei Bewerber mit Wohnsitz in Dissen
und eine Person mit Wohnsitz in Bad Rothenfelde) beworben. Der Bad Rothenfelder
Bewerber war leider nicht zum Auswahlgespräch erschienen.
In einem Auswahlgespräch am 16.11.2021 hatte
sich Herr Manfred Nümann als geeignetster Bewerber herauskristallisiert.
Gem. § 3 Niedersächsisches Gesetz über
gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) sollen die Bewerber im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Hiervon kann aber lt. Auskunft der Direktorin des Amtsgerichtes Bad Iburg, Frau
Susanne Kirchhoff, und dem Justizministerium Niedersachsen abgesehen werden,
wenn der Bewerber eine enge Beziehung zum Bezirk des Schiedsamtes führt. Dies
ist im Fall von Herrn Nümann eindeutig zu bestätigen.
Die Schiedsperson wird gem. § 4 Abs. 1
NSchÄG vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt.
Die gewählte Schiedsperson bedarf nach § 5
NSchÄG der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg und wird
nach § 6 NSchÄG von der Direktorin des Amtsgerichts Bad Iburg förmlich
verpflichtet.
Beschlussvorschlag:
Herr Manfred Nümann, Osnabrücker Straße 139, 49201 Dissen a.T.W., wird
mit Wirkung vom 01.05.2022 zum Schiedsmann der Gemeinde Bad Rothenfelde
gewählt.