Beschlussvorschlag:

 

Der vorgelegte Jahresabschluss und der Prüfungsbericht für das Jahr 2020 werden genehmigt.

 

Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 164.950,67 € wird gegen das Eigenkapital gerechnet.

 


Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Der vorgelegte Jahresabschluss und der Prüfungsbericht für das Jahr 2020 werden genehmigt.

 

Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 164.950,67 € wird gegen das Eigenkapital gerechnet.

 

 


Herr Redeker erstattet Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 und weist auf die Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks hin. Anhand einer Präsentation erläutert er die Einzelheiten des Jahresabschlusses 2020.

 

Der Vorsitzende, Herr Vater-Lippold, zieht im Hinblick auf das Jahresergebnis unter der Berücksichtigung der Corona-Auswirkungen ein insgesamt positives Fazit.

 

Herr Brinkmann bittet um Erläuterung der Zuschüsse in den betrieblichen Erträgen in Höhe von 294 TEUR und wie sich die finanzielle Verbindung zu carpesol im Jahresabschluss darstellt. Herr Redeker erläutert, dass die Zuschüsse aus dem Förderprogramm ‚Billigkeitsleistungen zur Unterstützung der von der COVID-19-Pandemie betroffenen öffentlichen Akteure im Tourismus‘ stammen. Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH hatte diesen Antrag für sich und stellvertretend auch für die Kurmittelhaus-Therapie Bad Rothenfelde GmbH und den Eigenbetrieb Bäderbetriebe bei der NBank gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Dieser Vorgang ist völlig losgelöst von der Betreiberfirma carpesol zu betrachten.

Hinsichtlich carpesol sind die im Jahresabschluss nach Gremienentscheid gestundeten Pachtzahlungen in der Position ‚Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände‘ sowie die zwei erlassenen Monatspachtzahlungen 2020 als Aufwand enthalten.

 

Herr Rehkämper erläutert die aus den Billigkeitsleistungen vereinnahmte Gesamtsumme in Höhe von 525.338 EUR, welche dem im Antragsverfahren möglichen Höchstbetrag entspricht. Dieser wurde anhand der 2019er Übernachtungszahlen Bad Rothenfeldes ermittelt, welche mit einem Euro pro Übernachtung angesetzt wurden. Da sich gemäß amtlicher Übernachtungsstatistik (LSN – Landesamt für Statistik Niedersachsen) in 2019 die Übernachtungszahlen auf 525.338 summierten, konnte ein entsprechend gleich hoher Betrag vereinnahmt werden.

 

Insgesamt wurde allerdings im Antragsverfahren ein Einnahmeverlust gegenüber 2019 in Höhe von 1,1 Mio. EUR geltend gemacht.

 

Die Aufteilung der Gesamtsumme erfolgt anhand des prozentualen Einnahmeverlustes der drei Gesellschaften. Nur diese waren nach den Bedingungen der Richtlinie antragsberechtigt.

 

Auch in 2021 wurde nach Neuauflage des Förderprogramms wieder ein Antrag gestellt. Es wurde wieder die Höchststumme von 525.338 EUR bewilligt. Bis zum 30. April 2022 ist dieser Antrag zu verifizieren. Mit einem endgültigen Bescheid ist erst im Laufe des Jahres 2022 zu rechnen.