Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.

 

Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm beschlossen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 wird in der diesem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.

 

Gleichzeitig wird das Investitionsprogramm beschlossen.

 

 


Herr Prövestmann erläutert die wesentlichsten Eckpunkte des Haushaltsplanentwurfs 2022 anhand einer Präsentation.

 

Herr Tesch erkundigt sich nach dem Hintergrund der Reparaturkosten in Höhe von 40 TEUR in der Grundschule sowie nach der 40 TEUR teuren Ausstattung einer Notbetriebsstelle für die Gemeindeverwaltung im Feuerwehrgerätehaus. Herr Prövestmann führt aus, dass die Unterhaltsaufwendungen die Toilettenanlagen in der Grundschule betreffen, deren Störanfälligkeit und Wasserverlust beseitigt werden muss. Für diese Maßnahme können sogar die restlichen KIP-Fördermittel in Höhe von rd. 9 TEUR eingesetzt werden. Herr Janböke erläutert, dass im Zuge der Aufarbeitung der Schneesturmauswirkungen im Februar 2021 der Arbeitskreis die Einrichtung einer Notbetriebsstelle und die Modernisierung der vorhandenen EDV als erforderlich angesehen hat. Die EDV der Feuerwehr ist mittlerweile veraltet.

 

Herr Brinkmann bittet um Erläuterung der Zusammensetzung des Budgetansatzes von 40 TEUR. Diese Summe ist zunächst eine grobe Schätzung erklärt Herr Janböke. Ein detailliertes Angebot wird gegenwärtig angefordert und beinhaltet einen Server mit Aufwertung der EDV-Technik im Feuerwehrgerätehaus. Die Ausstattung muss den Anforderungen entsprechen und auf den aktuellen Stand gebracht werden.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, interessiert sich für die Kostenaufteilung zwischen der Gemeindeverwaltung und der Feuerwehr. Herr Janböke verweist diesbezüglich auf das angeforderte Angebot.

 

Frau Meyer-Schübli merkt an, dass die EDV-Ausstattung nicht der Gemeindeverwaltung oder der Feuerwehr zu Gute kommt, sondern letztendlich allen Bürgern und Bürgerinnen von Bad Rothenfelde.

 

Herr Brinkmann erkundigt sich nach den angesetzten Mitteln in Höhe von je 100 TEUR für den Breitbandausbau, die über mehrere Jahre verteilt werden. Können die nicht als einen großen Betrag angesetzt werden, um den Ausbau zügig voranzubringen?! Herr Rehkämper informiert diesbezüglichen von der Aufgabenübertragung auf den Landkreis Osnabrück, welche wiederum die TELKOS Infrastrukturgesellschaft als ausführende Gesellschaft einsetzt und die Umsetzung stufenweise erfolgt. Zudem berichtet er von der aktuellen Entwicklung, dass für die Grundschule noch vor den Sommerferien ein Glasfaseranschluss verwirklich werden soll.

 

Herr Bunselmeyer schlägt ergänzende Sachverhalte zu dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf vor. So ist seiner Meinung nach Armut auch in Bad Rothenfelde ein größeres Thema und immer wieder nehmen Bürger aus Bad Rothenfelde die Dienste der Dissener Tafel in Anspruch. Daher sollte diese eine finanzielle Unterstützung in Höhe von jeweils 5.000 EUR für drei Jahre erfahren.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Straßenkatasterauswertung besteht ein hoher Sanierungsbedarf in der Gemeinde. Daher sollte ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 100 TEUR für jeweils drei Jahre zusätzlich für die Straßensanierung angesetzt werden. Dieser Betrag soll ausdrücklich auch für die Sanierung von Rad- und Fußwegen gelten.

Des Weiteren soll ein Betrag in Höhe von 80 TEUR für Photovoltaikanlagen eingestellt werden. Verschiedene, von der Gemeinde genutzte Gebäude (Kindertagesstätten, Wasser- und Abwasserbetriebe, Sporthalle etc.) bieten sich für diese Anlagen als Aufstellort und/oder zur Nutzung möglicherweise an.

 

Herr Tesch weist auf eine erforderliche Prioritätensetzung in der Straßensanierung hin. Der aktuelle Planansatz ist zunächst ausreichend, bis größere Maßnahmen eruiert sind und angegangen werden können. Hinsichtlich der für dieses und nächstes Jahr geplanten Umgestaltungen der Fußgängerüberwege bittet Herr Tesch die Verwaltung aufzuzeigen, was genau vorgesehen ist. Zudem verweist Herr Tesch auf die großen Vorhaben, wie eine mögliche Freibadsanierung und die weitere Entwicklung des Kurhauses. Auch sollte der Planung von Neubaugebieten eine hohe Priorität eingeräumt und Bad Rothenfelde für die Ansiedlung von Gewerbegebiete attraktiv gestaltet werden. Entsprechende Ansätze wären hoher Priorität einzuräumen.

Im Rahmen des Klimaschutzes sollte größer gedacht werden. Eine 5.000 EUR-Bäume Aktion reicht nicht aus.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, befürwortet einen Planansatz für mögliche Neubaugebiete und/oder Gewerbegebiete. Herr Brinkmann befürwortet bei konkreten Möglichkeiten einen sinnvollen Einsatz dieses Mittelansatzes.

 

Herr Rehkämper weist in dem Zusammenhang der Neubaugebiete/Gewerbegebiete auf den Planungsansatz für die Bodenbevorratung hin. In diesem Sinne kann der Ansatz von 600 TEUR auf 700 TEUR erhöht werden.

Generell ist aber zu bedenken, dass der vorgelegte Haushaltsentwurf eine hohe Fehlbedarfsplanung ausweist. Der Gesetzgeber gibt vor, dass ein ausgeglichenes Ergebnis auszuweisen ist, um zu mindestens die Aufwendungen zu finanzieren. Ein Straßenunterhaltsansatz von 270 TEUR ist für Bad Rothenfelder Gegebenheiten schon sehr hoch. Im Verglich zu den Ausgaben der Nachbarkommunen ist die Gemeinde Bad Rothenfelde auf dem oberen Ausgabenniveau.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, befürwortet die Ansatzerhöhung für die Bodenbevorratung von 600 TEUR auf 700 TEUR. Dies sei ein Signal in die richtige Richtung und spiegelt ein gutes Diskussionsergebnis wieder.

 

Der Vorsitzende, Herr Kuchenbecker, fasst die vorgetragenen Sachverhalte zusammen, welche so in den Haushaltsentwurf 2022 einfließen:

 

·         Der Ansatz der Bodenbevorratung (INV2022-19 Grundstückserwerb Kindertagesstätten/Bodenbevorratung) wird von 600.000 EUR auf 700.000 EUR erhöht.

·         Für die Tafel Dissen wird eine Zuwendung in Höhe von 5.000 TEUR eingestellt.

·         Für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen wird ein Budget von 80.000 EUR eingerichtet.

·         Der Mittelansatz der Straßenunterhaltung wird in der mittelfristigen Planung für 2023 von 270.000 EUR auf 420.000 EUR erhöht.

 

 


Abstimmungsergebnis (einstimmig):

 

Ja

 6

Nein

 0

Enthaltung

 1