Sitzung: 22.02.2022 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Der Verwaltungsbericht wird von Herrn Rolf und von Herrn Gruben vorgetragen.
Auftreten von Schäden an den Banketten
der Straßen im Außenbereich
Die Straßen im Außenbereich sind in der
Regel seitlich durch Banketten aus Schotter begrenzt. Diese sind bei
entsprechender Verkehrsbelastung und/oder schmaler Asphaltfahrbahn sehr
anfällig für Schadensbildung.
Die Abhängigkeit der Dauer bis zur erneuten
Schadensbildung nach einer Instandsetzung von der Verkehrsbelastung und/oder
der Breite der Fahrbahn lässt sich in Bad Rothenfelde sehr gut erkennen. Bei
entsprechend „hoch“ belasteten Straßen wie z. B. Im Erpener Feld, Ulmenallee,
Heidland, Heidländer Weg, Niederesch, Brinkheide, Müschener Weg ist seit vielen
Jahren zu beobachten, dass nach einer Instandsetzung die Schäden recht schnell
wieder auftreten. Bei „niedrig“ belasteten Straßen wie z. B. Heidland (nahe
Autobahn), Schützenstraße, Im Strange, Am Niedersundern, An der Grenze, An der
Landwehr, Im Masch (nahe Brinkheide), Alte Teichstraße, Haverkamp, In der Bauerschaft
sind seit Jahren keine Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Hier ist eher das
Gegenteil der Fall: Es wäre mittlerweile zum Teil an der Zeit, den Aufwuchs
abzutragen. Dies ist aus Sicht der Verkehrssicherheit jedoch nicht bedenklich,
sodass dieses Thema in diesem Vermerk nicht weiter ausgeführt wird. Im
Folgenden geht es also nur noch um die „hoch“ belasteten Straßen im
Außenbereich.
Banketten die häufig, schnell und über weite
Bereiche mit Fahrzeugen befahren werden, unterliegen einem hohen Verschleiß.
Häufigkeit von Begegnungsverkehr und teilweise auch Busverkehr spielen hier
eine Rolle. Besonders problematisch wird es, wenn keine Straßenseitengräben
vorhanden sind und die angrenzenden Ländereien höher liegen als die Fahrbahn.
Dann kann das Oberflächenwasser nicht abfließen und es kommt zu vermehrter
Schadensbildung.
Zur Vermeidung bzw. Verlangsamung der
Schadensbildung wurden in Bad Rothenfelde in den vergangenen zehn Jahren immer
wieder andere Materialien ausprobiert. Ein Material, dass besonders dauerhaft
ist, wurde nicht gefunden. Trotzdem wird hier demnächst wieder ein neues
Material ausprobiert. Selbst eine auf Banketteninstandsetzung spezialisierte
Firma hat in 2019 nur für eine Verlängerung um einige Monate bis zum erneuten
Auftreten von Schäden sorgen können. Somit bleibt die immer wiederkehrende
Reparatur oder Instandsetzung von Banketten unerlässlich. Hierbei wird aus
Kostengründen versucht, die Intervalle – soweit vertretbar – zu strecken.
Der wesentliche Faktor für das Auftreten von
Bankettenschäden ist eindeutig die Verkehrsbelastung auf den Banketten. Daher
wäre hier auch die größte Einflussnahme auf die Haltbarkeit der Banketten
möglich:
-
Vermeidung
des Verkehrs insgesamt.
-
Aufstellen
von Leitpfosten. Je dichter diese beieinanderstehen, umso besser. Schäden
treten dann nur noch mittig zwischen den Leitpfosten auf. Zu bedenken wäre
allerdings der dadurch entstehende optische Eindruck der Straße.
Wenn keine der vorgenannten Maßnahmen in
Betracht kommt, hilft zur Schadensvermeidung nur noch eine Ertüchtigung durch
entweder Verbreiterung der Asphaltfahrbahn oder Befestigung der Banketten
mittels Rasengittersteinen. Dies kann dann allerdings eine Erhöhung des
Verkehrsaufkommens und der gefahrenen Geschwindigkeiten nach sich ziehen.
Unabhängig von allen im Vermerk genannten
Maßnahmen kann in einigen Fällen unterstützend auch ein Abtragen des
Seitenstreifens (wenn möglich bzw. sinnvoll aufgrund der Lage im Gelände) für
etwas Besserung sorgen. So würde die Oberflächenentwässerung verbessert werden.
Allerdings würden hierdurch ggf. erhebliche Entsorgungskosten entstehen.
Bei zu tiefer Lage im Gelände wäre eine
Höherlegung der gesamten Fahrbahn zu erwägen. M. E. wäre z. B. die Straße Im
Erpener Feld gut durch Erhöhung der gesamten Fahrbahn und Befestigung der
Banketten mittels Rasengittersteinen in den Griff zu bekommen.
ZOB Bahnhofstraße
Im Bereich des ZOB werden die
Bushaltestellen, die Fahrbahn und die Gehwege der Bahnhofstraße erneuert und
barrierefrei umgebaut. Die Arbeiten sind mittlerweile soweit vorangeschritten,
dass ab dem 24.02.2022 im ersten Bauabschnitt die ersten beiden Asphaltschichten
eingebaut werden können. Die Asphaltdeckschicht wird zum Ende der Baumaßnahme
für beide Abschnitte gleichzeitig aufgebracht.
Nach den Asphaltierungsarbeiten im ersten
Bauabschnitt zieht die Baustelle voraussichtlich am 28.02.2022 in den zweiten
Bauabschnitt um. Dieser erstreckt sich von der Kurzen Straße bis zur
Feldstraße. Im ersten Bauabschnitt sind dann nur noch kleinere Arbeiten
durchzuführen.
Zusätzlich stehen im Bereich des ersten
Bauabschnittes noch Renovierungsarbeiten am ZOB-Gebäude an. Außerdem wird hier
noch ein neues WC-Gebäude erstellt und eine Fahrradabstellanlage errichtet.
Endausbau Baugebiet „Am Wäldchen“
Die Grundstücke im Baugebiet „Am Wäldchen“
(Straßen Grothauskamp und Am Krusenhof) sind mittlerweile alle bebaut, so dass
in diesem Jahr der Endausbau durchgeführt werden kann.
Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG)
hat die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag zur Durchführung der
Arbeiten wurde an die Firma Dieckmann Bauen + Umwelt aus Osnabrück vergeben. Je
nach Wetterlage sollen die Arbeiten voraussichtlich etwa Mitte März aufgenommen
werden.
Sanierung Freibad Bad Rothenfelde
Das Planungsbüro pbr Rohling AG aus Osnabrück ist am 09. Juli 2021
beauftragt worden eine Sanierungsstudie für das Freibad zu erarbeiten. Auch der
Einsatz einer Solarthermie Anlage soll berücksichtigt werden. Um den baulichen
und technischen Zustand, sowie die funktionale Situation des Freibades zu
untersuchen, haben schon einige Begehungen vor Ort stattgefunden. Außerdem sind
schon viele alte Unterlagen zusammengetragen worden.
Als Ergebnis wird eine grobe Kostenschätzung mit der Gliederung der
einzelnen Sanierungsmaßnahmen erwartet. Außerdem soll es eine Gegenüberstellung
Sanierung bzw. Neubau der Gebäudeteile geben.
Anfang Dezember 2021 ist schon ein erstes Zwischenergebnis in der
Gemeindeverwaltung vorgestellt worden.
Bei der letzten Begehung am 16. Februar haben zwei Statiker, des
Planungsbüros pbr, die Standsicherheit der Gebäude überprüft. Es wurde auch
überprüft ob gewisse Gebäudeteile noch zu sanieren sind.
Ein weiteres Zwischenergebnis wird im März erwartet.
Anschließend ist eine Vorstellung und
Erläuterung in den Entscheidungsgremien vorgesehen.
Kompensation
zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 64 „Am
Wäldchen/Mühlenweg“
Die
Kompensationsmaßnahme in Form von Gehölzpflanzungen zur Entwicklung eines
Eichen-Hainbuchenwaldes mit einem naturnahen Strauchsaum auf dem 4.325 m²
großen Flurstück 48/1 der Flur 5, Gemarkung Aschendorf an der Versmolder Straße
wurde im Herbst 2021 vom Wald- und Forstservicebetrieb Langen aus Bissendorf
durchgeführt. Der Forstbetrieb Langen führt auch die Pflegemaßnahmen für die
weiteren fünf Jahre nach Bedarf durch. Die Abnahme der Arbeiten fand am
02.12.2021 statt. Es wurden keine Mängel festgestellt.
Barrierefreier
Ausbau der Bushaltestellen Frankfurter Straße
Der
Landkreis Osnabrück, Fachdienst Straßen, beabsichtigt den barrierefreien Ausbau
der vorhandenen Bushaltestellen entlang der Frankfurter Straße (Kreisstraße 336).
Der Ausbau soll im Zuge der Straßensanierung erfolgen. Die Ausbaurealisierung
ist für 2023 vorgesehen.
Der
Fachdienst Straßen beabsichtigt, für den Haltestellenausbau Fördermittel gemäß
LNVG zu beantragen. Die Forderung des barrierefreien Ausbaus erfolgte in
Absprache mit Herrn Peschke von der PlaNOS. Die Planung der Bushaltestellen
wurde daher vom Landkreis Osnabrück bereits beauftragt. Der Landkreis
Osnabrück, Fachdienst Straßen, erwartet in Kürze das 1. Konzept der Vorplanung
und würde diese dann gerne mit der Gemeinde Bad Rothenfelde abstimmen.
Hierbei
geht u. a. um den Ausbau, die Standorte und die Ausstattung der Bushaltestellen
sowie die Aufgaben- und Kostenteilung zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und
dem Landkreis Osnabrück. In einem ersten Ortstermin am 19.01.2022 zwischen
Herrn Bürgermeister Rehkämper, Herrn Hemsath und Herrn Willen vom Fachdienst
Straßen wurde vereinbart, dass der Kreis zunächst seine Planungen dahingehend
weiter voranbringt und diese dann am 17.05.2022 im Bau- und Planungsausschuss
dort anhand weiterer Pläne detailliert vorträgt und erläutert.
Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“
Für die Sanierung und
Attraktivierung des Kahnteichs wird bei der NBank ein Antrag auf Förderung
gestellt.
Für den Antrag sind neben einer
detaillierten Vorhabens- und Baubeschreibung weitere Unterlagen einzureichen,
wie auch eine maßnahmenumfassende Kostenschätzung.
Am 18.01.2022 fand unter
Teilnahme des Planungsbüros ibt (Herren Tovar und Wiesehahn) eine
Videokonferenz statt, um die Maßnahme genau zu erörtern sowie Vorhabens- und
Planungsschritte abzustimmen. Darauf aufbauend kann das Büro ibt eine
maßnahmenumfängliche Kostenschätzung und Planung erstellen.
Neben der Teichentschlammung,
Aufwertung und Stabilisierung der Ufer-/Böschungszone und dem Vorschalten eines
„Sandfangs“ ist eine Steganlage für Kähne geplant. Nach Eingang und Prüfung des
Angebotes soll ibt mit der vollumfänglichen Planung beauftragt werden.
Bebauungsplan Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“
In der Ratssitzung am 16.12.2021
wurde – aufgrund von Planungsänderungen – die Wiederholung der frühzeitigen
Beteiligung beschlossen.
Die Bekanntmachung der
Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung fand am 17.01.2022 statt.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.01.2022 an dem
Bauleitverfahren beteiligt. Die Beteiligungsfrist endet am 23.02.2022.
Am 25.01.2022 hat in der
Grundschule Bad Rothenfelde eine Bürgerversammlung stattgefunden. Teilnehmer an
dieser Veranstaltung gab es keine. Aber auch nach dieser Veranstaltung hatten
die Bürger (die Öffentlichkeit) während einer zweiwöchigen Frist die
Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.
Es ist geplant, abhängig von der
Art der eingegangenen Einwände und Stellungnahmen, in der nächsten Sitzung des
Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 17.05.2022 bzw. in der Ratssitzung am
09.06.2022 den Entwurfs- sowie Auslegungsbeschluss herbeizuführen. Zudem wird
geprüft, ob eine zweite Verlängerung der noch gültigen Veränderungssperre
erlassen wird.
ILEK SOL wird zu Leader
Die Gemeinde Bad Rothenfelde ist
gemeinsam mit den weiteren Nachbarkommunen im südlichen Osnabrücker Land seit
2009 eine ILE- (Integrierte Ländliche Entwicklungs-)Region.
Grundlage war das integrierte
ländliche Entwicklungskonzept südliches Osnabrücker Land – ILEK SOL.
Die ILE wird es ab dem Jahr 2023
nicht mehr geben. Stattdessen möchte das südliche Osnabrücker Land eine
Leader-Region werden.
Leader ist ein Förderinstrument
der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume.
Mit der Förderung von Projekten, unter der Beteiligung der Bevölkerung, soll
die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum unterstützt werden. Für die
Umsetzung von Projekten steht der Region ein Förderbudget zur Verfügung, das
die LAG, also Lokale Aktionsgruppe, verwaltet.
Hierin besteht der wesentliche
Unterschied zur ILE. Während bei der ILE ein externes Regionalmanagement
eingesetzt und die Förderphase von einer Lenkungsgruppe aus
kommunalen/öffentlichen Projektpartnern gesteuert wurde, wird bei Leader eine
Lokale Aktionsgruppe gebildet.
Grundlage für die Arbeit der LAG
ist das Regionale Entwicklungskonzept, ähnlich wie das ILEK, das Strategien
aufzeigt, in welche Richtung sich die Region in den nächsten Jahren entwickeln
will. Voraussetzung ist, dass das Regionale Entwicklungskonzept gemeinsam mit
Akteuren und Interessierten aus der Region entwickelt und mit der LAG
abgestimmt wird.
Denn die LAG ist das zentrale
Entscheidungsgremium in Leader-Regionen. Sie beschließt über die Auswahl und
Finanzierung von Projekten und beurteilt fortlaufend den Prozess auf Grundlage
des Regionalen Entwicklungskonzeptes. Die LAG setzt sich aus Vertretern der
Kommunen, der Wirtschaft, der Sozialpartner und aus der Zivilgesellschaft
zusammen. Der Anteil einer Interessengruppe darf dabei nicht mehr als 49 %
betragen.
Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Osnabrück
Mit Schreiben vom 02.02.2022
wurde die Gemeinde Bad Rothenfelde über die Strategische Umweltprüfung im
Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis
Osnabrück informiert und erhält Gelegenheit, im Rahmen der Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung Stellung zu nehmen.
Gemäß § 10 des BNatSchG sind
Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne für alle Landesteile nach
Landesrecht aufzustellen. Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale
Naturschutzplan in Niedersachsen. Darin werden die überörtlichen
konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege dargestellt. Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie
raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetz zu
berücksichtigen.
Im Bereich der Bauleitplanung
muss die Gemeinde auf der Grundlage der Bewertung des bestehenden Zustands von
Natur und Landschaft und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten die durch die
Bauleitplanung zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
beurteilen. Die Gemeinde muss Maßnahmen zur Vermeidung dieser
Beeinträchtigungen prüfen, Art und Umfang von Maßnahmen für den Ausgleich
unvermeidbarer Eingriffe ermitteln und über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz
nach den Vorschriften des BauGB entscheiden. Der Landschaftsplan liefert dazu
die erforderlichen Informationen.
Nach dem Niedersächsischen
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Aufstellung des
Landschaftsrahmenplans eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen, in deren
Rahmen ein Umweltbericht erstellt wird sowie die Behörden und Öffentlichkeit an
dem Verfahren zu beteiligen sind.
Stellungnahmen können bis zum
25.04.2022 beim Landkreis Osnabrück abgegeben werden.
Auf
Nachfrage von Ratsherr Vater-Lippold
gibt Herr Rolf bekannt, dass die
Baumaßnahme am ZOB voraussichtlich im Mai 2022 abgeschlossen sein wird.
Ratsherr Tesch regt an, dass
seitens der Bauabteilung eine Kostenschätzung für die Instandsetzung der
Bankettschäden erstellt wird. Herr Rolf gibt
zu bedenken, dass die Erstellung einer Kostenschätzung schwierig sei, ohne zu
wissen welches Instandsetzungsverfahren zu wählen ist. Vorsitzender Albers stimmt dem zu und Ratsherr Bunselmeyer schlägt vor dieses Thema als
Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und
Planungsausschusses zu vertiefen.