Der Verwaltungsbericht wird von Herrn Rolf und von Herrn Gruben vorgetragen.

 

Auftreten von Schäden an den Banketten der Straßen im Außenbereich

 

Die Straßen im Außenbereich sind in der Regel seitlich durch Banketten aus Schotter begrenzt. Diese sind bei entsprechender Verkehrsbelastung und/oder schmaler Asphaltfahrbahn sehr anfällig für Schadensbildung.

 

Die Abhängigkeit der Dauer bis zur erneuten Schadensbildung nach einer Instandsetzung von der Verkehrsbelastung und/oder der Breite der Fahrbahn lässt sich in Bad Rothenfelde sehr gut erkennen. Bei entsprechend „hoch“ belasteten Straßen wie z. B. Im Erpener Feld, Ulmenallee, Heidland, Heidländer Weg, Niederesch, Brinkheide, Müschener Weg ist seit vielen Jahren zu beobachten, dass nach einer Instandsetzung die Schäden recht schnell wieder auftreten. Bei „niedrig“ belasteten Straßen wie z. B. Heidland (nahe Autobahn), Schützenstraße, Im Strange, Am Niedersundern, An der Grenze, An der Landwehr, Im Masch (nahe Brinkheide), Alte Teichstraße, Haverkamp, In der Bauerschaft sind seit Jahren keine Instandsetzungsarbeiten erforderlich. Hier ist eher das Gegenteil der Fall: Es wäre mittlerweile zum Teil an der Zeit, den Aufwuchs abzutragen. Dies ist aus Sicht der Verkehrssicherheit jedoch nicht bedenklich, sodass dieses Thema in diesem Vermerk nicht weiter ausgeführt wird. Im Folgenden geht es also nur noch um die „hoch“ belasteten Straßen im Außenbereich.

 

Banketten die häufig, schnell und über weite Bereiche mit Fahrzeugen befahren werden, unterliegen einem hohen Verschleiß. Häufigkeit von Begegnungsverkehr und teilweise auch Busverkehr spielen hier eine Rolle. Besonders problematisch wird es, wenn keine Straßenseitengräben vorhanden sind und die angrenzenden Ländereien höher liegen als die Fahrbahn. Dann kann das Oberflächenwasser nicht abfließen und es kommt zu vermehrter Schadensbildung.

 

Zur Vermeidung bzw. Verlangsamung der Schadensbildung wurden in Bad Rothenfelde in den vergangenen zehn Jahren immer wieder andere Materialien ausprobiert. Ein Material, dass besonders dauerhaft ist, wurde nicht gefunden. Trotzdem wird hier demnächst wieder ein neues Material ausprobiert. Selbst eine auf Banketteninstandsetzung spezialisierte Firma hat in 2019 nur für eine Verlängerung um einige Monate bis zum erneuten Auftreten von Schäden sorgen können. Somit bleibt die immer wiederkehrende Reparatur oder Instandsetzung von Banketten unerlässlich. Hierbei wird aus Kostengründen versucht, die Intervalle – soweit vertretbar – zu strecken.

 

Der wesentliche Faktor für das Auftreten von Bankettenschäden ist eindeutig die Verkehrsbelastung auf den Banketten. Daher wäre hier auch die größte Einflussnahme auf die Haltbarkeit der Banketten möglich:

 

-          Vermeidung des Verkehrs insgesamt.

-          Aufstellen von Leitpfosten. Je dichter diese beieinanderstehen, umso besser. Schäden treten dann nur noch mittig zwischen den Leitpfosten auf. Zu bedenken wäre allerdings der dadurch entstehende optische Eindruck der Straße.

 

Wenn keine der vorgenannten Maßnahmen in Betracht kommt, hilft zur Schadensvermeidung nur noch eine Ertüchtigung durch entweder Verbreiterung der Asphaltfahrbahn oder Befestigung der Banketten mittels Rasengittersteinen. Dies kann dann allerdings eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens und der gefahrenen Geschwindigkeiten nach sich ziehen.

 

Unabhängig von allen im Vermerk genannten Maßnahmen kann in einigen Fällen unterstützend auch ein Abtragen des Seitenstreifens (wenn möglich bzw. sinnvoll aufgrund der Lage im Gelände) für etwas Besserung sorgen. So würde die Oberflächenentwässerung verbessert werden. Allerdings würden hierdurch ggf. erhebliche Entsorgungskosten entstehen.

 

Bei zu tiefer Lage im Gelände wäre eine Höherlegung der gesamten Fahrbahn zu erwägen. M. E. wäre z. B. die Straße Im Erpener Feld gut durch Erhöhung der gesamten Fahrbahn und Befestigung der Banketten mittels Rasengittersteinen in den Griff zu bekommen.

 

ZOB Bahnhofstraße

 

Im Bereich des ZOB werden die Bushaltestellen, die Fahrbahn und die Gehwege der Bahnhofstraße erneuert und barrierefrei umgebaut. Die Arbeiten sind mittlerweile soweit vorangeschritten, dass ab dem 24.02.2022 im ersten Bauabschnitt die ersten beiden Asphaltschichten eingebaut werden können. Die Asphaltdeckschicht wird zum Ende der Baumaßnahme für beide Abschnitte gleichzeitig aufgebracht.

Nach den Asphaltierungsarbeiten im ersten Bauabschnitt zieht die Baustelle voraussichtlich am 28.02.2022 in den zweiten Bauabschnitt um. Dieser erstreckt sich von der Kurzen Straße bis zur Feldstraße. Im ersten Bauabschnitt sind dann nur noch kleinere Arbeiten durchzuführen.

Zusätzlich stehen im Bereich des ersten Bauabschnittes noch Renovierungsarbeiten am ZOB-Gebäude an. Außerdem wird hier noch ein neues WC-Gebäude erstellt und eine Fahrradabstellanlage errichtet.

 

Endausbau Baugebiet „Am Wäldchen“

Die Grundstücke im Baugebiet „Am Wäldchen“ (Straßen Grothauskamp und Am Krusenhof) sind mittlerweile alle bebaut, so dass in diesem Jahr der Endausbau durchgeführt werden kann.

Die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) hat die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Der Auftrag zur Durchführung der Arbeiten wurde an die Firma Dieckmann Bauen + Umwelt aus Osnabrück vergeben. Je nach Wetterlage sollen die Arbeiten voraussichtlich etwa Mitte März aufgenommen werden.

 

Sanierung Freibad Bad Rothenfelde

 

Das Planungsbüro pbr Rohling AG aus Osnabrück ist am 09. Juli 2021 beauftragt worden eine Sanierungsstudie für das Freibad zu erarbeiten. Auch der Einsatz einer Solarthermie Anlage soll berücksichtigt werden. Um den baulichen und technischen Zustand, sowie die funktionale Situation des Freibades zu untersuchen, haben schon einige Begehungen vor Ort stattgefunden. Außerdem sind schon viele alte Unterlagen zusammengetragen worden.

Als Ergebnis wird eine grobe Kostenschätzung mit der Gliederung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen erwartet. Außerdem soll es eine Gegenüberstellung Sanierung bzw. Neubau der Gebäudeteile geben.

Anfang Dezember 2021 ist schon ein erstes Zwischenergebnis in der Gemeindeverwaltung vorgestellt worden.

Bei der letzten Begehung am 16. Februar haben zwei Statiker, des Planungsbüros pbr, die Standsicherheit der Gebäude überprüft. Es wurde auch überprüft ob gewisse Gebäudeteile noch zu sanieren sind.

Ein weiteres Zwischenergebnis wird im März erwartet.

Anschließend ist eine Vorstellung und Erläuterung in den Entscheidungsgremien vorgesehen.

 

Kompensation zur 45. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“

 

Die Kompensationsmaßnahme in Form von Gehölzpflanzungen zur Entwicklung eines Eichen-Hainbuchenwaldes mit einem naturnahen Strauchsaum auf dem 4.325 m² großen Flurstück 48/1 der Flur 5, Gemarkung Aschendorf an der Versmolder Straße wurde im Herbst 2021 vom Wald- und Forstservicebetrieb Langen aus Bissendorf durchgeführt. Der Forstbetrieb Langen führt auch die Pflegemaßnahmen für die weiteren fünf Jahre nach Bedarf durch. Die Abnahme der Arbeiten fand am 02.12.2021 statt. Es wurden keine Mängel festgestellt.

 

 

 Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen Frankfurter Straße

 

Der Landkreis Osnabrück, Fachdienst Straßen, beabsichtigt den barrierefreien Ausbau der vorhandenen Bushaltestellen entlang der Frankfurter Straße (Kreisstraße 336). Der Ausbau soll im Zuge der Straßensanierung erfolgen. Die Ausbaurealisierung ist für 2023 vorgesehen.

Der Fachdienst Straßen beabsichtigt, für den Haltestellenausbau Fördermittel gemäß LNVG zu beantragen. Die Forderung des barrierefreien Ausbaus erfolgte in Absprache mit Herrn Peschke von der PlaNOS. Die Planung der Bushaltestellen wurde daher vom Landkreis Osnabrück bereits beauftragt. Der Landkreis Osnabrück, Fachdienst Straßen, erwartet in Kürze das 1. Konzept der Vorplanung und würde diese dann gerne mit der Gemeinde Bad Rothenfelde abstimmen.

Hierbei geht u. a. um den Ausbau, die Standorte und die Ausstattung der Bushaltestellen sowie die Aufgaben- und Kostenteilung zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und dem Landkreis Osnabrück. In einem ersten Ortstermin am 19.01.2022 zwischen Herrn Bürgermeister Rehkämper, Herrn Hemsath und Herrn Willen vom Fachdienst Straßen wurde vereinbart, dass der Kreis zunächst seine Planungen dahingehend weiter voranbringt und diese dann am 17.05.2022 im Bau- und Planungsausschuss dort anhand weiterer Pläne detailliert vorträgt und erläutert.

 

Förderprogramm „Perspektive Innenstadt“

 

Für die Sanierung und Attraktivierung des Kahnteichs wird bei der NBank ein Antrag auf Förderung gestellt.

Für den Antrag sind neben einer detaillierten Vorhabens- und Baubeschreibung weitere Unterlagen einzureichen, wie auch eine maßnahmenumfassende Kostenschätzung.

Am 18.01.2022 fand unter Teilnahme des Planungsbüros ibt (Herren Tovar und Wiesehahn) eine Videokonferenz statt, um die Maßnahme genau zu erörtern sowie Vorhabens- und Planungsschritte abzustimmen. Darauf aufbauend kann das Büro ibt eine maßnahmenumfängliche Kostenschätzung und Planung erstellen.

Neben der Teichentschlammung, Aufwertung und Stabilisierung der Ufer-/Böschungszone und dem Vorschalten eines „Sandfangs“ ist eine Steganlage für Kähne geplant. Nach Eingang und Prüfung des Angebotes soll ibt mit der vollumfänglichen Planung beauftragt werden.

 

Bebauungsplan Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“

 

In der Ratssitzung am 16.12.2021 wurde – aufgrund von Planungsänderungen – die Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung beschlossen.

Die Bekanntmachung der Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung fand am 17.01.2022 statt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 17.01.2022 an dem Bauleitverfahren beteiligt. Die Beteiligungsfrist endet am 23.02.2022.

Am 25.01.2022 hat in der Grundschule Bad Rothenfelde eine Bürgerversammlung stattgefunden. Teilnehmer an dieser Veranstaltung gab es keine. Aber auch nach dieser Veranstaltung hatten die Bürger (die Öffentlichkeit) während einer zweiwöchigen Frist die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern.

Es ist geplant, abhängig von der Art der eingegangenen Einwände und Stellungnahmen, in der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 17.05.2022 bzw. in der Ratssitzung am 09.06.2022 den Entwurfs- sowie Auslegungsbeschluss herbeizuführen. Zudem wird geprüft, ob eine zweite Verlängerung der noch gültigen Veränderungssperre erlassen wird.

 

ILEK SOL wird zu Leader

 

Die Gemeinde Bad Rothenfelde ist gemeinsam mit den weiteren Nachbarkommunen im südlichen Osnabrücker Land seit 2009 eine ILE- (Integrierte Ländliche Entwicklungs-)Region.

Grundlage war das integrierte ländliche Entwicklungskonzept südliches Osnabrücker Land – ILEK SOL.

Die ILE wird es ab dem Jahr 2023 nicht mehr geben. Stattdessen möchte das südliche Osnabrücker Land eine Leader-Region werden.

Leader ist ein Förderinstrument der Europäischen Union zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume. Mit der Förderung von Projekten, unter der Beteiligung der Bevölkerung, soll die nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum unterstützt werden. Für die Umsetzung von Projekten steht der Region ein Förderbudget zur Verfügung, das die LAG, also Lokale Aktionsgruppe, verwaltet.

Hierin besteht der wesentliche Unterschied zur ILE. Während bei der ILE ein externes Regionalmanagement eingesetzt und die Förderphase von einer Lenkungsgruppe aus kommunalen/öffentlichen Projektpartnern gesteuert wurde, wird bei Leader eine Lokale Aktionsgruppe gebildet.

Grundlage für die Arbeit der LAG ist das Regionale Entwicklungskonzept, ähnlich wie das ILEK, das Strategien aufzeigt, in welche Richtung sich die Region in den nächsten Jahren entwickeln will. Voraussetzung ist, dass das Regionale Entwicklungskonzept gemeinsam mit Akteuren und Interessierten aus der Region entwickelt und mit der LAG abgestimmt wird.

Denn die LAG ist das zentrale Entscheidungsgremium in Leader-Regionen. Sie beschließt über die Auswahl und Finanzierung von Projekten und beurteilt fortlaufend den Prozess auf Grundlage des Regionalen Entwicklungskonzeptes. Die LAG setzt sich aus Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft, der Sozialpartner und aus der Zivilgesellschaft zusammen. Der Anteil einer Interessengruppe darf dabei nicht mehr als 49 % betragen.

 

Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Osnabrück

 

Mit Schreiben vom 02.02.2022 wurde die Gemeinde Bad Rothenfelde über die Strategische Umweltprüfung im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Osnabrück informiert und erhält Gelegenheit, im Rahmen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Stellung zu nehmen.

Gemäß § 10 des BNatSchG sind Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne für alle Landesteile nach Landesrecht aufzustellen. Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen. Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetz zu berücksichtigen.

Im Bereich der Bauleitplanung muss die Gemeinde auf der Grundlage der Bewertung des bestehenden Zustands von Natur und Landschaft und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten die durch die Bauleitplanung zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft beurteilen. Die Gemeinde muss Maßnahmen zur Vermeidung dieser Beeinträchtigungen prüfen, Art und Umfang von Maßnahmen für den Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe ermitteln und über Vermeidung, Ausgleich und Ersatz nach den Vorschriften des BauGB entscheiden. Der Landschaftsplan liefert dazu die erforderlichen Informationen.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für die Aufstellung des Landschaftsrahmenplans eine Strategische Umweltprüfung durchzuführen, in deren Rahmen ein Umweltbericht erstellt wird sowie die Behörden und Öffentlichkeit an dem Verfahren zu beteiligen sind.

Stellungnahmen können bis zum 25.04.2022 beim Landkreis Osnabrück abgegeben werden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Vater-Lippold gibt Herr Rolf bekannt, dass die Baumaßnahme am ZOB voraussichtlich im Mai 2022 abgeschlossen sein wird.

 

Ratsherr Tesch regt an, dass seitens der Bauabteilung eine Kostenschätzung für die Instandsetzung der Bankettschäden erstellt wird. Herr Rolf gibt zu bedenken, dass die Erstellung einer Kostenschätzung schwierig sei, ohne zu wissen welches Instandsetzungsverfahren zu wählen ist. Vorsitzender Albers stimmt dem zu und Ratsherr Bunselmeyer schlägt vor dieses Thema als Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses zu vertiefen.