Sitzung: 11.02.2016 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
a) Erneuerung
der Frankfurter Straße
Die Arbeiten im
zweiten Bauabschnitt an der Frankfurter Straße gehen gut voran. Allerdings gibt
es aufgrund der Witterung immer mal wieder Unterbrechungen. Wenn es keine
längere Schlechtwetterperiode gibt, wird die Baustelle im Laufe des Monats März
in den dritten Bauabschnitt umziehen.
Für die Dauer der
Arbeiten im dritten Abschnitt wird eine Änderung der Verkehrsführung geplant.
Diese betrifft die Zufahrt zum Wohngebiet Am Kurpark, Kirchstraße und
Brunnenstraße. Es wird eine geänderte
Fahrtrichtung von der Münsterschen Straße durch die Kirchstraße in Erwägung
gezogen. Angedacht ist, den Verkehr über die Waldstraße abzuleiten. Diese Pläne
sind mit dem Straßenverkehrsamt vorbesprochen, müssen noch im Detail
ausgearbeitet werden und dann vom Straßenverkehrsamt angeordnet werden.
Es wurde seinerzeit
beschlossen, dass die Frankfurter Straße im Bereich der Erneuerung einen
Alleecharakter erhalten soll. Hierfür sollen dornenlose Gleditschien
angepflanzt werden.
Von der zuständigen
Lenkungsgruppe wurde am 05.02.16 beschlossen, dass im Bereich der Sparkasse
zwei Kurzzeitparkplätze angelegt werden. Die dort zunächst angedachten Bänke
und Fahrradanlehnbügel werden auf Kosten der Sparkasse auf deren Grundstück
aufgestellt. Der Parkplatz neben der Sparkasse soll an Wochenenden durch
entsprechende Werbung und Beschilderung einladender für Tagesgäste gestaltet
werden. Die der Frankfurter Straße zugewandte Fläche am Gebäude der Sparkasse,
die sich in deren Eigentum befindet, wird auf deren Kosten mit umgestaltet.
Außerdem wurden und
werden folgende Privatflächen auf Kosten der Eigentümer mit umgestaltet:
Frankfurter Straße 14, 16, 18 und Am Kurpark 2. An der Frankfurter Straße 8
wird eine entsprechende Umgestaltung in Eigenregie angedacht.
b) Baumanpflanzungen an der
Frankfurter Straße zwischen Helferner Weg und Niedersachsenring
Es ist geplant, an der Frankfurter Straße zwischen dem Helferner Weg und
dem Niedersachsenring die vorhandenen Baumstümpfe zu roden und 21 neue Bäume
(Säulenhainbuchen) anzupflanzen. Hierfür sollen Pflanzbeete angelegt und mit
Tiefborden eingefasst werden.
Im Bereich Am Pagenkamp bis Westfalendamm soll außerdem der Gehweg an
der westlichen Seite der Frankfurter Straße komplett erneuert werden. Diese
Erneuerung einschließlich Anpflanzung der Säulenhainbuchen ist für den Herbst
angedacht.
Im Bereich zwischen Helferner Weg und Am Pagenkamp sollen die Bäume noch
im Frühjahr angepflanzt werden.
c) Sanierung des Kolk-Salzbaches auf dem
Abschnitt zwischen der Verrohrung „Hannoversche Straße 2 und Am Salzbach“
Da die Arbeiten,
für die schon seit längeren geplante Sanierung des Kolk-Salzbaches, in unmittelbarem Zusammenhang mit den
Tiefbauarbeiten für die Seniorenresidenz stehen, wurde vereinbart diese
Bauarbeiten zeitgleich auszuführen.
Die erforderlichen
Leistungen für diese Sanierungsarbeiten wurden im Rahmen der Aus-schreibung
„Tiefbauarbeiten Seniorenresidenz“, als gesonderter Titel, vom Ingenieurbüro J.
Bergmann GmbH aus Borgholzhausen mit ausgeschrieben. Die Kosten für
Bauausführung und Honorar belaufen sich auf brutto rd. 29.000 €. Sie sind für
den Haushaltsplan 2016 angemeldet worden.
Die vorhandene abgängige
Böschungssicherung aus Faschinen wurde bereits entfernt sowie das Bachbett
ausgekoffert. Sohle, Böschungsfüße und die unteren Anschnitte der Böschungen
wurden in Teilbereichen mittels Flussbauschotter gegen Erosion und Auskolkung
gesichert.
An der Westseite
der offenen Bereiche des Kolksalzbaches werden Winkelborde (Stütz-mauern) für
den neuen Fußweg auf dem Gelände der Seniorenresidenz eingebaut. Auf den
Winkelborden wird zur Sicherung gegen Absturz ein Stabgitterzaun errichtet. Von
der Straße „Am Salzbach“ bis zum Baugrundstück Seniorenresidenz wird eine
Feuerwehrzufahrt eingerichtet. Zwischen Feuerwehrzufahrt und Kolk-Salzbach wird
ebenfalls eine Stützmauer aus Winkelborden mit Absturzsicherung mittels
Stabgitterzaun errichtet. Für die Einmündung der Feuerwehrzufahrt erhält die
Straße „Am Salzbach“ einen neuen
Rahmendurchlass. Diese Kosten werden in vollem Umfang von der
Seniorenresidenz übernommen.
d) Anschluss
Radweg vor dem Kurmittelhaus
Mit den Arbeiten
wurden in Absprache zwischen Gemeinde und der bauausführenden Firma bis zum
Abschluss der lichtsicht 5 – Projektions-Biennale gewartet, die am 07.02.2016
beendet wurde. Der Anschluss des Radweges vor dem Kurmittelhaus an den
heristo-Kreisel soll im Laufe der nächsten Woche hergerichtet werden.
e)
Verkehrskommission
Mittlerweile liegen
mehrere Maßnahmen vor, die von der Kommission besichtigt bzw. bewertet werden
können. Dies sind z. B. :
-
Querungs-/Kreuzungssituation
Im Erpener Feld/Teutoburger-Wald-Straße/Osna-brücker Straße
-
Parksituation
Frankfurter Straße
Vor dem ersten
Treffen der Verkehrskommission (voraussichtlich Ende Februar/Anfang März 2016)
werden gern noch weitere Anregungen aus der Bevölkerung angenommen.
f) Anlegung von Parkplätzen auf dem
Grundstück gegenüber der Johann-Wilhelm-Ritter-Klinik
Auf dem Grundstück
gegenüber der Johann-Wilhelm-Ritter-Klinik (neben dem ehemaligen
Schwesternwohnheim) sind für Klinikmitarbeiter, Patienten und Besucher
Stellplätze angelegt worden. Die betreffende Fläche steht im Eigentum der
Johann-Wilhelm-Ritter Klinik. Die Errichtung der Stellplätze erfolgte in
einvernehmlicher Abstimmung mit dem Ordnungsamt und dem Bauamt der Gemeinde, um
die Parkplatzsituation an der Oberen Parkstraße zu entschärfen. Durch
Falschparker ist es des Öfteren auch aufgrund schlechter Einsichtnahme zu
gefährlichen Situationen gekommen. Die Situation konnte durch die jetzt
gefundene Lösung erheblich entschärft werden. Im Bebauungsplan Nr. 49 „Nördlich
der Parkstraße“ ist das betreffende Grundstück als Sondergebiet „Klinik“
festgesetzt. Die Einrichtung von Stellplätzen für den Klinikbedarf ist
dementsprechend zulässig. Der westlich angrenzende und lt. B-Plan zu erhaltende
Baumbestand ist von der Maßnahme nicht betroffen.
g) Antrag der heristo ag auf Aufstellung
eines Bebauungsplanes im Bereich der oberen Parkstraße
Die heristo ag hat
mitgeteilt, dass mittelfristig ein erheblicher Erweiterungsbedarf für den
Betrieb besteht, da sich seit der Inbetriebnahme die Zahl der Mitarbeiter
erhöht habe. Des Weiteren besteht die Notwendigkeit, weitere Firmen des
Konzerns und zentrale Einrichtungen am Sitz der Hauptverwaltung zu
konzentrieren. Außerdem ist die Errichtung einer Stellplatzanlage geplant.
Zur Realisierung
des Vorhabens ist die Änderung des gemeindlichen Flächennutzungsplanes
erforderlich (z. Zt. als Waldgrundstück dargestellt). Des Weiteren ist ein
Bebauungsplan aufzustellen.
Die Fläche liegt im
Randbereich des Landschaftsschutzgebietes „Naturpark Nördlicher Teutoburger
Wald-Wiehengebirge“ sowie angrenzend an das FFH-Gebiet „Kleiner Berg“. Bei
einem Wegfall des Waldes wäre zudem eine Waldumwandlungsgenehmigung nach den
Vorschriften des Landeswaldgesetzes einzuholen.
Insgesamt besteht
im Vorfeld ein erheblicher Klärungsbedarf, so dass über den Antrag der heristo
ag erst in der kommenden Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses
beraten werden kann.
h) Bauleitverfahren „Ulmenallee/Im
Wiesengrund“
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 10.12.2015 den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 42.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 60
„Ulmenallee/Im Wiesengrund“ gefasst. Die Auslegung der Unterlagen wurde
zunächst noch nicht vorgenommen, da der Grünordnungsplan möglicherweise
aufgrund eigentumsrechtlicher Änderungen im Bereich der Ausgleichsfläche
(Renaturierung der Fischteiche) noch
anzupassen ist.
Seitens der Unteren
Naturschutzbehörde wurde mitgeteilt, dass möglicherweise eine Überarbeitung des
Osnabrücker Kompensationsmodells vorgenommen wird. Diese könnte sich günstig
auf die Ausgleichsbilanz des Vorhabens auswirken. Auch aus diesem Grund könnte
eine Überarbeitung des Grünordnungsplanes erforderlich werden.
Da seitens des
Seniorenheims „Haus Schlüter“ keine zeitnahen Neu- oder Erweiterungsvorhaben
geplant ist, sollte die Auslegung erst dann durchgeführt werden, wenn die
vorgenannten Punkte darin berücksichtigt werden konnten.
i) Bauleitverfahren „Am Forsthaus/Ost“
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan zum 43.
Mal zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ aufzustellen um
östlich der Straße „Am Forsthaus“ die vorhandene Bauzeile planungsrechtlich zu
sichern und bis zum angrenzenden Bach zu erweitern. Die Vermarktung der neuen
Baugrundstücke soll über die Niedersächsische Landgesellschaft mbH erfolgen.
Von dort sind die Kaufverhandlungen mit dem derzeitigen Grundstückseigentümer
vorzunehmen. In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer soll nach Möglichkeit
als Grundlage für das weitere Verfahren mit der Bestandsaufnahme der
planungsrelevanten Tierarten begonnen werden.
j) Bauleitverfahren „Münstersche
Straße/Brunnenstraße“
Bereits im Frühjahr
2013 wurde der Beschluss zur 41. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Münstersche Straße/Brunnenstraße“
gefasst. Ziel der Bauleitplanung soll es sein, den Geltungsbereich
städtebaulich zu ordnen und zwischen den beiden vorgenannten Straßen eine
Nachverdichtung mit Wohnhäusern zu ermöglichen. Es sind verschiedenste Planungsvarianten
entwickelt worden, die im Vorfeld mit den betroffenen Grundstückseigentümern
und einigen Trägern öffentlicher Belange besprochen worden sind. Aufgrund der
Belange des vorbeugenden Brandschutzes und der Müllabfuhr sind die
Erschließungsanlagen im Verhältnis zu der neu geplanten Wohnbebauung sehr
aufwändig, so dass noch keine wirtschaftlich tragbare Lösung gefunden werden
konnte. Die Angelegenheit wurde daher den entsprechenden Gremien noch nicht zur
weiteren Beratung vorgelegt.
Im Geltungsbereich
des geplanten Bebauungsplanes „Münstersche Straße/Brunnen-straße“ befindet sich
ebenfalls das Grundstück des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses, das im
vergangenen Jahr abgebrochen worden ist. Für das Grundstück wurde bereits im
Oktober 2013 eine Genehmigung zum Neubau von 16 Wohneinheiten mit Tiefgarage
erteilt. Die Bebaubarkeit dieses Grundstückes ist daher nicht von dem geplanten
Bebauungsplan abhängig.
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2. stv. Bürgermeister Schomborg erkundigt sich, bis wann noch ein
Anpflanzen der Bäume in der Frankfurter Straße (Bereich der Baumaßnahme)
möglich sei. Von Ratsherrn Beckwermert wird
ausgeführt, dass die Gleditschien noch bis April/Mai gepflanzt werden können.
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Ratsherr Beckwermert berichtet, dass weitere Vorschläge für die
Verkehrskommission auch an die Mailadresse vk@bad-rothenfelde.de gesendet werden können. Er schlägt vor, den
gemeindlichen Klimaschutzmanager, Herrn
Nikolay, ebenfalls in die Verkehrskommission zu entsenden.
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Des Weiteren fragt Ratsherr Beckwermert, wann ein Rückbau
des provisorischen „Handwerkerparkplatzes“ an der Ulmenallee erfolgen soll. Allg. Vertreterin Seydel berichtet,
dass der Rückbau im Mai 2016 vorgenommen werden soll (s. Anlage).
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Beig. Bohlmann weist darauf hin, dass im Rahmen des
Radverkehrskonzeptes ohnehin die Markierung einer Mittelinsel auf der
Osnabrücker Straße (Kreuzung Teutoburger-Wald-Straße/Im Erpener Feld)
vorgesehen sei. Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2016 vorgesehen.
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Von Beig. Bohlmann wird weiter ausgeführt,
dass viele Straßen in Bad Rothenfelde in einem schlechten Zustand seien; dies
gelte ganz besonders für die Wellengartenstraße, die Wiekstraße und die
Bahnhofstraße. Er bittet daher, das Straßenzustandskataster fortzuführen. 1.
stv. Bürgermeister Tesch schlägt vor, eine Bereisung der betroffenen
Straßen durch die Mitglieder des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses
vorzunehmen. Vorsitzender Albers regt an, ggf. den Haushaltsansatz 2016 für die
Straßenunterhaltung zu erhöhen.
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Beig. Bohlmann
zeigt sich erstaunt über die Höhe der Winkelstützen am Uferrand der Residenz am
Salzbach zum Kolk-Salzbach. Vorsitzender Albers schlägt vor, den
Vorhabenträger, Herrn Hasselmann, um eine Besichtigung der Baustelle für alle
Ratsmitglieder zu bitten (Anmerkung:
Herr Hasselmann ist dazu bereit und sieht den gemeindlichen Terminvorschlägen
entgegen).