Im Haushaltsjahr 2022 stehen 80.000,00 € für Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden zur Verfügung. Eine vorläufige Kosten-/Nutzen-Abschätzung unter Anwendung des Solardachkatasters des Landkreis Osnabrück ergab für das Klärwerk, dass über die Hälfte der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für den Erwerb von Photovoltaikmodulen zu veranschlagen sind. Hinzuzurechnen sind Kosten für Gutachter, Statik, Gerüst, Montage, Anschluss und Inbetriebnahme. Aufgrund des sehr hohen Strombedarfs der Kläranlage (275.172 kWh in 2020) und der Möglichkeit den durch eine Photovoltaikanlage erzeugten Strom vollständig für den Kläranlagenbetrieb zu nutzen, sollte jedoch das Klärwerk zunächst die höchste Priorität für eine Photovoltaikanlage eingeräumt werden. Es wird daher empfohlen, zunächst zu prüfen, ob und inwieweit die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von der Maßnahme ausgeschöpft werden, bevor die Installation von Photovoltaikanlagen auf weiteren Objekten parallel in Betracht gezogen wird. Daher sollte eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, zur Ermittlung der Eignung und Kosten. Nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie sind die weiteren Schritte zu beraten und zu entscheiden. Anlagen: - Stromverbräuche kommunale Liegenschaften - PV-Vergleich Kläranlage – Umkleidegebäude Sportpark - Angebot iNeG PV Studie |
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf den
Gebäuden der Kläranlage/des Betriebshofes zur Eigenstromversorgung.
Dazu wird
entsprechend des eingereichten Angebotes vom 21.03.2022 das Ingenieurbüros
iNeG, Bad Iburg, mit der Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie beauftragt.
Auf dem Bauhofbetriebsgebäude wird eine PV-Anlage zur Versorgung des Klärwerkes installiert. Sollte hinsichtlich der Realisierung weitere Beratung erforderlich sein, wird die Verwaltung ermächtigt diese Fachberatung hinzuzuziehen.
Der Klimaschutzbeauftragte Herr Gruben trägt zum Sachverhalt vor. Er erläutert, dass zunächst die Gebäude von Bauhof und Klärwerk betrachtet worden sind, da hier die Sinnhaftigkeit einer PV-Anlage offensichtlich ist, so ergeben Berechnungen, dass der produzierte Strom einer PV Anlage auf dem Bauhofbetriebsgebäude komplett vom Klärwerk verbraucht werden würde. Dies auch unter dem Aspekt späterer möglicher Erweiterungen, wie beispielsweise einer vierten Reinigungsstufe. Für die Machbarkeitsstudie bediene man sich der INEG, da man mit der Genossenschaft gute Erfahrungen beim Sportpark gemacht habe.
Ratsherr Wernemann lobt die gute Vorlage von Herrn Gruben, fragt sich aber, warum man überhaupt eine Machbarkeitsstudie brauche, bei so eindeutigen Fakten. Den Betrag könnte man einsparen und lieber sofort anfangen. Herr Gruben weist daraufhin, dass es einer Gesamtbetrachtung bedürfe.
Nach kurzer Diskussion empfiehlt der Fachausschuss den entsprechend modifizierten Beschlussvorschlag.