Im Außenbereich von Bad Rothenfelde besteht ein Netz aus Straßen und Wegen (Länge etwa 43 km), dass unterschiedlichen Nutzungen und Verkehrsbelastungen ausgesetzt ist. Ein Großteil dieser Wege wurde vor etwa 20 Jahren im Rahmen der Flurbereinigungen „Aschendorf“ und „Strang“ erneuert. Seitdem ist es u. a. durch klimatische Einflüsse und Verkehrsbelastung naturgemäß zu einer Abnutzung und Beschädigung der Straßen und Wege gekommen.

 

Es wird jetzt der Bedarf gesehen, diese Wege mit einfachen Mitteln zu unterhalten, um den Abnutzungsprozess zu verlangsamen. Zunächst wird dabei das Augenmerk auf die Fahrbahnen gelegt. Als kostengünstige Unterhaltungsmaßnahme sollen größere Risse vergossen werden und darauf die Fahrbahnen maschinell, je nach Bedarf ganz oder in Teilflächen, mit Bitumen angespritzt und mit Splitt abgestreut werden. Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Oberflächenbehandlung (OB) wie sie häufig an außerörtlichen Straßen durchgeführt wird. Vereinzelt sollen auch Schotterwege aufgearbeitet werden.

 

Das Ingenieurbüro Ge-Komm hat hierzu ein Bauprogramm zur Wirtschaftswegesanierung mittels OB erstellt (siehe Anlage). Demnach wären Straßen und Wege auf einer Gesamtlänge von etwa 19 km von den Unterhaltungsmaßnahmen betroffen. Vor der Ukraine-Krise wurden dazu Kosten in Höhe von etwa 500.000 € (Planungskosten, Honorare, Baukosten) angenommen. Wie sich die Preise zukünftig entwickeln werden, ist derzeit nicht absehbar.

 

Die Verwaltung schlägt vor, aus den Mitteln der Haushaltsstelle „Straßenunterhaltung“ in 2022 bis zu 200.000 € für einen ersten Teil der hier beschriebenen Unterhaltungsmaßnahmen zu verwenden.

 

In 2023 sollte das Bauprogramm nach Möglichkeit weiter abgearbeitet werden. Da die Preisentwicklung und die Entwicklung der Haushaltslage derzeit nicht absehbar sind, wird die Verwaltung hierzu zu gegebener Zeit einen erneuten Beschlussvorschlag vorlegen

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird angewiesen, in 2022 einen ersten Teil des Bauprogrammes zur Wirtschaftswegesanierung mittels Oberflächenbehandlung durchzuführen. Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge zu erteilen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von bis zu 200.000 €.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird angewiesen, in 2022 einen ersten Teil des Bauprogrammes zur Wirtschaftswegesanierung mittels Oberflächenbehandlung durchzuführen. Die Verwaltung wird dazu ermächtigt, alle erforderlichen Aufträge zu erteilen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von bis zu 200.000 €.

 


Herr Rolf erklärt den Inhalt des Tagesordnungspunktes.

 

Ratsherr Bunselmeyer äußert sich, dass nach Vorliegen des Gutachtens der Ge-Komm nun ein kleiner Teil der betroffenen Strecken saniert wird. Jedoch befürwortet er eine Erhöhung des vorgesehenen Etats auf 250.000,00 €, um die Bankettsanierung berücksichtigen zu können. In 2021 wurden von dem dafür bereit gestellten Haushaltsmitteln 120.000,00 € nicht verbraucht.

 

Ratsherr Tesch spricht von der Einigkeit des Rates sich im Rahmen des Etats zu bewegen, und dass der Haushalt nicht überlastet werden dürfe. Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel müssen zuerst verbraucht sein. Deshalb sollte die geplante Instandsetzung zuerst durchgeführt werden und dann könne eine Streckenbereisung Klarheit verschaffen, welche Strecken als nächstes instand zu setzen sind.

 

Ratsherr Brinkmann merkt an, dass eine Instandsetzung keine Sanierung darstellt und Schäden schnell wieder auftreten können. Es bestehe die Frage der Nachhaltigkeit der Instandsetzungsmaßnahmen und ob es nicht besser sei ein oder mehrere Straßen komplett zu sanieren.

 

Stellvertretender Vorsitzender Meyer zu Theenhausen spricht sich dafür aus, dass Herr Mende von der Ge-Komm GmbH und Herr Breitzke weitere Möglichkeiten im Ausschuss vorstellen sollen.

 

Bürgermeister Rehkämper empfiehlt nicht alle zur Verfügung stehenden Mittel auf einmal einzusetzen, um bei akuten Bedarf reagieren zu können.

 

Ratsherr Bunselmeyer erbittet, zur Nutzung des von der Ge-Komm erstellten Straßenzustandskatasters, die Vergabe von Zugangsdaten an die Ratsherren.

 


Der Beschlussvorschlag wird einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.