Ratsherr Vater-Lippold stellt den Antrag vor.

Es gehe um die Ausweisung eines eingezäunten Rasenplatzes, auf dem sich Hunde frei bewegen können. Gegenwärtig vorhandene Freiflächen – auch im Außenbereich – werden von Hunden verunreinigt. Zudem besteht für Hunde während der Brut- und Setzzeit Leinenpflicht, die die Hunde in ihrer Bewegung einschränken.

 

Ratsherr Lenz stimmt dem Antrag zu. Auch dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass die Gemeinde nur Hundesteuern erhebt, aber im Gegenzug nichts zurückgibt. Hundeplätze könnten ggf. über Sponsoren finanziert werden.

 

Ratsherr Brinkmann fragt danach, wo die Hundefreilaufflächen denn liegen sollen. Auch sollten Einschränkungen in die Beratung einfließen. Eine eingezäunte mit Werbebannern versehene Hundefreilauffläche im Kurpark könne er sich nicht vorstellen.

 

Ratsfrau Temme spricht sich für den Antrag aus und verweist auf ein Beispiel in Versmold. Auch stelle eine Hundefreilauffläche einen touristischen Anziehungspunkt dar. Jedoch sollte sich eine Hundefreilauffläche, aufgrund der Erreichbarkeit, nicht zu weit im Außenbereich befinden.

 

Bürgermeister Rehkämper spricht sich grundsätzlich für die Ausweisung einer Hundefreilauffläche aus und erläutert, dass die Diskussion aufzeigen wird, welche Flächen dafür geeignet erscheinen. Bei der Flächenauswahl sollte man nicht zu weit in den Außenbereich gehen. Auch wird eine Hundewiese die Attraktivität des Wohnortes steigern. An Beispielen wie in Bünde oder Versmold können Erkundigungen eingeholt werden.

 

Stellvertretender Vorsitzender Meyer zu Theenhausen merkt an, dass andere Kommunen, aufgrund eines erlassenen ganzjährigen Hundeleinenpflicht, Hundefreilaufflächen extra ausgewiesen haben.