Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt zum Entwurf aus Dezember 2021 zur Strategischen Umweltprüfung zum Landschaftsrahmenplan wie folgt Stellung:

 

In der Karte 3b Schutzgut Wasser des Entwurfs des Landschaftsrahmenplans ist für den Bereich südlich des Palsterkamps eine auenangepasste Nutzung ausgewiesen, die sich bis auf das Flurstück 76/3 der Flur 10, Gemarkung Bad Rothenfelde (Festplatz Palsterkamp) erstreckt.

 

In Tabelle 45 des Kapitels 3.4.4.4 Überschwemmungsgebiete ist der entlang des Palsterkamps verlaufende Süßbach per Verordnung vom 24.06.2013 als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Gemäß Ausführungen des § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes gelten als Überschwemmungsgebiet Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.

 

Die Gemeinde Bad Rothenfelde ist bestrebt dieses Flurstück ggf. mittelfristig einer städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Dies sollte die Verfügbarkeit des gesamten Grundstückes Festplatz Palsterkamp für eine städtebauliche Entwicklung auch unter Berücksichtigung von Hochwasserrisiken nicht einschränken.

 

Für das Flurstück „Festplatz Palsterkamp“ konnte ein Überschwemmungsereignis bisher nicht nachgewiesen werden. Auch spricht die Topographie dagegen, dass dieses zu erwarten wäre.

 

Vor dem Hintergrund Entwicklungspotentiale auf dem Flurstück „Festplatz Palsterkamp“ realisieren zu können, sollten für dieses Flurstück keine weiteren Regelungen über die bisher bestehenden Regelungen hinaus getroffen werden.

 


Stellvertretender Vorsitzender Meyer zu Theenhausen erklärt den Anlass zur Erstellung einer Stellungnahme.

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Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.