Sitzung: 17.05.2022 Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss
Die Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt zum Entwurf
aus Dezember 2021 zur Strategischen Umweltprüfung zum Landschaftsrahmenplan wie
folgt Stellung:
In der Karte 3b Schutzgut Wasser des Entwurfs
des Landschaftsrahmenplans ist für den Bereich südlich des Palsterkamps eine
auenangepasste Nutzung ausgewiesen, die sich bis auf das Flurstück 76/3 der
Flur 10, Gemarkung Bad Rothenfelde (Festplatz Palsterkamp) erstreckt.
In Tabelle 45 des Kapitels 3.4.4.4
Überschwemmungsgebiete ist der entlang des Palsterkamps verlaufende Süßbach per
Verordnung vom 24.06.2013 als Überschwemmungsgebiet festgesetzt. Gemäß
Ausführungen des § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes gelten als
Überschwemmungsgebiet Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal
in 100 Jahren zu erwarten ist.
Die Gemeinde Bad Rothenfelde ist bestrebt
dieses Flurstück ggf. mittelfristig einer städtebaulichen Entwicklung
zuzuführen. Dies sollte die Verfügbarkeit des gesamten Grundstückes Festplatz
Palsterkamp für eine städtebauliche Entwicklung auch unter Berücksichtigung von
Hochwasserrisiken nicht einschränken.
Für das Flurstück „Festplatz Palsterkamp“
konnte ein Überschwemmungsereignis bisher nicht nachgewiesen werden. Auch
spricht die Topographie dagegen, dass dieses zu erwarten wäre.
Vor dem Hintergrund Entwicklungspotentiale auf
dem Flurstück „Festplatz Palsterkamp“ realisieren zu können, sollten für dieses
Flurstück keine weiteren Regelungen über die bisher bestehenden Regelungen
hinaus getroffen werden.
Stellvertretender Vorsitzender Meyer zu Theenhausen erklärt den Anlass zur Erstellung einer Stellungnahme.
.
Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.